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Antrag der Verwaltung - 0132/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Sonderprogramm Masterpläne für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität: Green City Plan für Kiel, hier: Ablauf und Finanzierung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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Feb 28, 2018
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Mar 1, 2018
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Mar 6, 2018
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Mar 13, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 15, 2018
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Antrag
Antrag:
1.Dem vorgesehenen Ablauf für die Erstellung des Green City Plans wird zugestimmt.
2.Zugestimmt wird gem. § 95d GO
einer außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 165.000 EUR im Ergebnisplan, Teilplan 511 – Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Kostenträger 51100501 – Verkehrsentwicklungsplanung, Kostenstelle 50041 – Verkehrswesen, Sachkonto 52911100 – Spezielle Zweckausgaben der Verwaltungszweige.
Deckung erfolgt durch:
einen außerplanmäßigen Ertrag und Einzahlung aus Zuweisungen vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen in Höhe von 165.000 EUR im Ergebnisplan, Teilplan 511 – Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Kostenträger 51100501 – Verkehrsentwicklungsplanung, Kostenstelle 50041 – Verkehrswesen, Sachkonto 414100010 – Zuweisungen vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Landeshauptstadt Kiel hatte im Dezember 2017 einen Zuwendungsbescheid (100 % Förderung) für die Erstellung eines Green City Plans aus dem Sonderprogramm Masterpläne für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität vom Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) erhalten (siehe Drs. 1231/2017).
Durch die Erstellung eines Green City Plans schafft Kiel die Voraussetzungen für die Anwerbung von zusätzlichen Projektmitteln aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft“ und anderen Förderprogrammen des Bundes und des Landes.
Inhaltlich sollen die bereits vorhandenen Strategien für eine nachhaltige Mobilität aus dem Masterplan Mobilität für die KielRegion (Drs. 0831/2017) und dem Masterplan 100 % Klimaschutz (Drs. 0985/2017) im Green City Plan konkretisiert und hinsichtlich der Effekte zur Schadstoffminderung im Stadtgebiet bewertet werden.
Ablauf und Zeitplan
Die Bearbeitung des Green City Plans muss auf Grund der Vorgaben aus den Förderbedingungen bis zum 31.07.2018 abgeschlossen werden.
Daher wurden nach Vorliegen des Zuwendungsbescheids Planungsaufträge für die Erstellung des Green City Plans an ein qualifiziertes Ingenieurbüro vergeben und bereits im Januar mit der Bearbeitung begonnen.
Inhaltlich werden für die durch das BMVI vorgegebenen 5 Themenfelder
- Digitalisierung des Verkehrssystems,
- Öffentlicher Personennahverkehr, Vernetzung und Mobilitätsmanagement,
- Radverkehr,
- Elektrifizierung des Verkehrs und
- Urbane Logistik
auf Grundlage von Maßnahmensteckbriefen aus dem Masterplan Mobilität für die KielRegion und dem Masterplan 100 % Klimaschutz in Zusammenarbeit mit Partnern aus Stadt und Region ausführungsreife Projekte für Kiel entwickelt. Insbesondere Planungs- und Umsetzungskosten sollen benannt werden können.
Die Bearbeitung sieht außerdem zwei vertiefende Detailuntersuchungen für die Themenfelder „Radverkehr“ (Premiumradrouten) und „Mobilitätsmanagement“ (Betriebliches Mobilitätsmanagement, Fuhrparkmanagement Stadtverwaltung) vor.
Im Rahmen der Projektentwicklung sollen die verschiedenen möglichen Projektpartner direkt angesprochen werden, um in Experteninterviews, Kick-Off- und Themenworkshops an den Projektbeschreibungen zu arbeiten (siehe Projektablauf Green City Plan).
Nach Abschluss der Projektbearbeitung ist vorgesehen, für September 2018 eine Beschluss-vorlage für die Selbstverwaltungsgremien der Landeshauptstadt Kiel vorzubereiten. Bereits während der Bearbeitungszeit zum Green City Plan werden die Ratsfraktionen über den Arbeitskreis Verkehrsmarketing sowie das Fahrradforum eingebunden.
Finanzierung
Die Erstellung des Green City Plans wird zu 100 Prozent gefördert. Die Kostenposition für den Green City Plan war bisher noch nicht im Haushalt enthalten, daher ist es erforderlich, eine außerplanmäßige Aufwendung beim Sachkonto 52911100 Spezielle Zweckaufgaben der Verwaltungszweige, Kostenstelle 50041 und Kostenträger 51100501 Verkehrsentwicklungsplanung um 165.000 € vorzunehmen. Die Deckung erfolgt durch die 100%ige Förderung durch das BMVI beim Sachkonto 41400010 Zuweisungen vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen, Kostenstelle 50041, Kostenträger 51100501 als außerplanmäßiger Ertrag.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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159,4 kB
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