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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0155/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Von der Erhebung einer Umsatzpacht bei auf Erbpachtbasis überlassenen Sportvereinsheimen wird unter folgenden Bedingungen Abstand genommen:

 

1. Der Verein ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.

2. Das Vereinsheim steht auch für gemeinwohlorientierte Nutzungen im Stadtteil kostenfrei zur Verfügung.

3. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung stehen den jeweiligen Vereinen für den gemeinnützigen Vereinszweck zur Verfügung.

 

Wenn der Betrieb einer Vereinsgaststätte in besonderer Weise eigenwirtschaftlichen Interessen des Gastronomen dient, kann eine Umsatzpacht erhoben werden. Hierfür entwickelt die Verwaltung entsprechende Kriterien. Die jeweilige Entscheidung trifft die Selbstverwaltung.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Viele Sportheime und die darin befindlichen Gaststätten usw. besitzen eine besondere Bedeutung für das Vereinsleben und das gemeinschaftliche Zusammenleben im Stadtteil. Die Erhebung einer Umsatzpacht, die in den nächsten Jahren viele Sportheime betreffen wird, steht dem entgegen.

 

 

gez. Ratsherr Volkhard Hannsf.d.R.

gez. Ratsherr Torsten Stagarsf.d.R.

SPD-Ratsfraktion

 

 

gez. Ratsfrau Dr. Susanna Swobodaf.d.R.

SSW-Ratsfraktion

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Beschlüsse

Erweitern

Apr 19, 2018 - Ratsversammlung - verwiesen

Erweitern

May 3, 2018 - Ausschuss für Schule und Sport - geändert beschlossen