Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0156/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept zur Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Mar 6, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 15, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 folgenden Beschluss gefasst
(Drs. 0925/2017):
„Der Oberbürgermeister wird gebeten, der Ratsversammlung ein Konzept zur Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes vorzulegen. Dieser Ordnungsdienst soll die vorhandene Verkehrsüberwachung integrieren und gegenüber Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner vor Ort dienen, Störungen der öffentlichen Sicherheit abstellen und Rechtsverstöße ahnden können.
Insbesondere ist der Einsatz in der Überwachung
- unerlaubter Sondernutzungen,
- des ruhenden Verkehrs,
- von Geschwindigkeitskontrollen,
- unerlaubter Abfallentsorgung,
- der Verunreinigung von Straßen, Wegen, Spielplätzen und Grünanlagen (insbesondere zur Grillsaison)
- von Verstößen gegen das Gewerbe- und Gaststättenrecht,
- der Einhaltung der Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Wegen und -Plätzen,
- des Gesetzes über das Halten von Hunden,
- der Einhaltung des Jugendschutzes (JSchG),
- der Beschilderung von Baustelleneinrichtungen
- und weitere Aufgaben (z.B. die Entstempelung/Stilllegung von Kfz), die nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) möglich sind,
zu prüfen.“
Darüber hinaus hat der Rat am 14.12.2017 die Einrichtung von 8 Stellen zur Kontrolle des ruhenden und fließenden Verkehrs und von Ordnungsverstößen, u.a. nachts, an Wochenenden und in den Stadtteilen beschlossen (Drs. 1145/2017).
Die Verwaltung schlägt folgendes Konzept für einen Kommunalen Ordnungsdienst vor.
Aufgaben eines Kommunalen Ordnungsdienstes
Kommunale Ordnungsdienste (KOD) übernehmen in zahlreichen größeren Städten (z. B. Frankfurt, Köln, Düsseldorf, Berlin und Münster) Aufgaben im Rahmen der öffentlichen Sicherheit, die teilweise bislang die Polizeien der Länder wahrgenommen haben. Dies betrifft den überwiegenden Teil der Ordnungswidrigkeiten sowie Belästigungen der Allgemeinheit, aber auch die Gefahrenabwehr. Insofern stellen kommunale Ordnungsdienste einen ergänzenden Baustein im Gefüge der Sicherheitsarchitektur dar.
Auch in der Landeshauptstadt Kiel kann die Sicherheit durch die Präsenz eines KOD auf der Straße gestärkt werden. Allerdings braucht es dazu dann u.a. auch konkrete Absprachen und Abstimmungen mit der Polizei hinsichtlich Aufgaben- und Rollenverständnis.
Schwerpunktmäßig soll ein KOD in Kiel auf folgenden Feldern aktiv sein:
- Überwachung aller städtischer Satzungen und Verordnungen mit Ordnungswidrigkeitentatbeständen
- Feststellung unerlaubter Abfallentsorgung
- Überwachung der Hundeanleinpflicht
- Ahndung aller Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nicht mit Kraftfahrzeugen begangen werden
- die Durchführung von Präsenzstreifen im Innenstadtgebiet und in den Stadtteilen, örtliche Schwerpunkte sollen dabei im Bahnhofsbereich und in den Stadtteilen Gaarden und Mettenhof gebildet werden
- Ansprechpartnerin/-partner auf der Straße bzw. in der Öffentlichkeit
- In Ergänzung zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkehrsüberwachung auch Ahndung insbesondere gravierender Verstöße im ruhenden Verkehr (z.B. Fehlnutzungen von Behindertenparkplätzen und Missachtung von Feuerwehr-Zufahrten)
- Flankierende Begleitung städtischer Kontrollen im Bereich Jugendschutz, Gewerbe- und Gaststättenrecht.
Angesichts der erforderlichen Spezialisierung soll die Überwachung des fließenden Verkehrs nicht zu den Aufgaben des KOD gehören.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD sollen in der Regel von Montag bis Samstag im Zweischichtbetrieb eingesetzt werden und Uniform tragen. Zudem erhalten sie Vollzugsrechte, d.h. sie dürfen, sofern ein konkreter Anlass dazu gegeben ist, Bürgerinnen und Bürger befragen, anhalten, festhalten und durchsuchen sowie Platzverweise aussprechen und durchsetzen. In besonderen Fällen kann auch unmittelbarer Zwang angewendet werden.
Räumliche Schwerpunkte sollen zunächst die Innenstadt, das Umfeld des Hauptbahnhofes,
Mettenhof und Gaarden sein.
Qualifikation des KOD
Die Angehörigen des KOD müssen dem Anspruch, zu Sicherheit und Ordnung beizutragen, gerecht werden können. Das oben beschriebene Aufgabenspektrum setzt dazu entsprechend ausgebildetes Personal voraus.
Die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll in Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsamt und der Verwaltungsakademie Bordesholm erfolgen. Die internen Qualifizierungsmöglichkeiten einschließlich innerstädtischer Hospitation sollen ausgeschöpft werden.
Die Ausübung des unmittelbaren Zwangs setzt Kenntnisse und Fähigkeiten in Eigensicherung und Techniken des körperlichen Zwangs voraus. Dazu wird eine Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei angestrebt. Mittelfristig soll darauf hingewirkt werden, entsprechende Ausbildungsgänge durch das Land anbieten zu lassen.
Verzahnung eines KOD mit bereits vorhandenen Kräften
Aktuell verfügt das Bürger- und Ordnungsamt über 10 nach EG 3 TVöD bewertete Vollzeitplanstellen für sog. „Scouts“ (ursprünglich: „Städtischer. Ordnungsdienst“, vgl. Drs. 1295/2003). Diese verfügen nicht über eine Vollzugsberechtigung und sind überwiegend von Montag bis Freitag im Einschichtbetrieb bzw. im Sommer im Zweischichtbetrieb in Gaarden tätig.
Zu den Aufgaben der „Scouts“ gehören regelmäßige Rundgänge durch die Stadtteile zur Aufdeckung von Umweltdelikten und anderer Ordnungswidrigkeiten („wilde Müllablagerungen“, Fahrradfahrer / unangeleinte Hunde in Parks, abgestellte Schrottfahrräder und sonstige Fahrzeuge, unerlaubter Sondernutzungen, grobe Verkehrsordnungswidrigkeiten, Streupflichtverletzungen) und die Beobachtung der Verkehrssicherheit von Straßen und Wegen.
Sie versuchen, Verantwortliche zu ermitteln und leiten gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitenverfahren ein (über 400 Fälle in 2017). Außerdem sind sie Kontaktpersonen und Ansprechpartnerinnen und -partner für die Kielerinnen und Kieler.
Neben den „Scouts“ existieren 27 Vollzeitplanstellen im Außendienst zur „Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs“. Diese sind in der Regel bewertet nach EG 3, verfügen ebenfalls nicht über eine Vollzugsberechtigung und sind in der Regel Montag bis Sonnabend im Zweischichtbetrieb tätig.
Beide genannten Gruppen arbeiten uniformiert.
Schließlich verfügt das Bürger- und Ordnungsamt über 11 Außendienst-Vollzeitplanstellen im Bereich „Verkehrsüberwachung fließender Verkehr“. Diese sind in der Regel nach EG 3 TVöD bewertet, verfügen auch nicht über eine Vollzugsberechtigung und sind in der Regel von Montag bis Sonnabend im Zweischichtbetrieb tätig.
Mit den im Haushalt 2018 neu eingerichteten 8 Planstellen zusammen stehen somit künftig insgesamt 46 Stellen zur Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs zur Verfügung.
In einer ersten Aufbauphase ist vorgesehen, den kommunalen Ordnungsdienst mit 18 Stellen auszustatten. Um diese Stellen zu besetzen, wird den bisherigen Scouts angeboten, sich für den künftig erweiterten Aufgabenumfang zu qualifizieren. Gleiches gilt für die in der Verkehrsüberwachung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den KOD wechseln möchten.
Soweit eine Besetzung der 18 KOD-Stellen auf diesem Wege nicht vollständig möglich sein sollte, werden sie neu ausgeschrieben. Diese dann insgesamt 18 Kräfte arbeiten in der Regel von Montag bis Sonnabend im Zweischichtbetrieb und werden mit Vollzugsrechten versehen.
Die Aufgaben und Kompetenzen der zur Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben im Kern unverändert.
Finanzieller Aufwand eines KOD
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KOD in Münster und Berlin erhalten eine Vergütung nach E 9a bzw. E 9 TVöD, ihre Kolleginnen und Kollegen in Neumünster hingegen E 5 TVöD. Die Eingangsbesoldung ausgebildeter Polizeimeister erfolgt entsprechend SHBesG nach A 7. Welche Eingruppierung in Kiel sachgerecht ist, muss vor dem Hintergrund der hier wahrzunehmenden Aufgaben geprüft werden.
Die Stellen der 10 „Scouts“ sind nach EG 3 bewertet und verursachen ausgehend von den Mittelwerten und zu wahrender Besitzstände einen jährlichen Aufwand von insgesamt
460.600 €.
Die insgesamt 18 Planstellen des KOD, bewertet beispielsweise nach EG 5, verursachen nach Mittelwerten Aufwand in Höhe von 871.200 € bzw. bei einer Eingruppierung in EG 6 von 919.800 € / Jahr.
Neben den unmittelbaren Personalaufwendungen fallen Aufwendungen für die Ausstattung mit Dienstkleidung und technischer Ausrüstung an.
Die Verwaltung geht davon aus, dass mit den zusätzlichen Planstellen, insbesondere durch die Teilaufgabe Überwachung des ruhenden Verkehrs, auch zusätzliche Einnahmen erzielt werden, deren Höhe derzeit jedoch nicht näher eingeschätzt werden kann.
Bereits 2018 insgesamt anfallende überplanmäßige Aufwendungen müssten ggf. in einem Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.
Weiteres Vorgehen
Vorbehaltlich der Zustimmung zum vorliegenden Konzept folgt die Erstellung eines Anforderungsprofils als Grundlage für eine zunächst interne Stellenausschreibung. Abhängig vom Bewerberaufkommen und deren Qualifikation könnte die nötige Ausbildungszeit für den KOD unter Umständen verkürzt werden, so dass Aufbau und Einsatz des KOD noch in 2018 beginnen könnten. Die Verwaltung wird die Selbstverwaltung über die weitere Konkretisierung und Umsetzung des Konzeptes informieren und nötigenfalls weitere Beschlussvorlagen einbringen.
Wolfgang Röttgers
Stadtrat