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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0158/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Die für die Durchführung notwendiger Instandsetzungsmaßnahmen am Brückenbauwerk Gaardener Brücke in den Haushalt 2018 eingestellten Mittel werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2018 freigegeben.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Am 14.12.2017 hat die Ratsversammlung auf Drucksache 1213/2017 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die Reinigungsarbeiten am Bauwerk Gaardener Brücke (inkl. Aufzug) werden intensiviert.
    Die für die Reinigung, insbesondere auch der Aufzugsanlage und inklusive Graffiti­entfernung notwendigen Haushaltsmittel werden zum Haushalt 2018 um insgesamt 10.000 Euro erhöht.
     
  2. Für die Durchführung notwendiger Instandsetzungsmaßnahmen am Brückenbauwerk werden in den Haushalt 2018 insgesamt 100.000 Euro eingestellt. Über deren Freigabe entscheidet der Bauausschuss.
     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zu prüfen, die zukünftig Beschädigungen und Verunreinigungen des Aufzugs der Gaardener Brücke vermindern und die Sicherheit bzw. das Sicherheitsempfinden auf der Gaardener Brücke und in deren Umfeld erhöhen. Ein konkreter Umsetzungsvorschlag ist dem Innen- und Umweltschuss bis März 2018 vorzulegen.
     
  4. Für Maßnahmen im Sinne der Ziffer 3 des Antrages werden in den Haushalt 2018  50.000.Euro eingestellt. Über deren Freigabe entscheidet der Innen- und Umwelt­ausschuss.

 

Zu Ziffer 1.

Die dort genannten Mittel wurden bei Kostenstelle 50043, Kostenträger 54100103, Sachkonto: 52416000 eingestellt.

 

 

 

 

 

Graffiti Entfernungen und Sonderreinigungen werden i.d.R. immer mit einer Preisumfrage verbunden, da sich diese immer auf die gesamte Brücke beziehen. Kleinere Graffitientfernungen in der Kabine gehören zur allgemeinen Reinigung.

 

Die Erhöhung der Reinigungsintervalle stellt kein Problem dar und kann schnell umgesetzt werden.

Insgesamt ist eine Umsetzung mit entsprechend intensivierten Reinigungsintervallen bedarfsgerechtglich.

 

Zu Ziffer 2.

Die dort genannten Mittel wurden bei Kostenstelle 50043, Kostenträger 54100103, Sachkonto: 52210300 eingestellt.

 

Folgende Maßnahmen sind geplant:

 

 

Arbeiten

Maßnahmen

 

 

Betoninstandsetzungen

Instandsetzung Betonbauteile Treppentürme, Pfeiler, Widerlager

 

 

Korrosionsschutz

erneuern

Lokale Ausbesserungsarbeiten an Geländern, Anbauteilen, Treppen,

Brückenuntersicht

 

 

Instandsetzungen

Geländer

Überarbeitung der Handläufe (Holz) und der Füllelemente (Sitzgruppen)

 

 

Instandsetzung

Feuchteschäden

Feuchtigkeitsschäden Hohlkasten Treppenbereiche instand setzen

 

 

Bauteilergänzungen

Erneuerung

Austausch Scheiben, Ergänzung fehlender Ausstattung,

Reparaturen Dächer

 

 

Instandsetzungen

schungspflaster

Aufarbeitung der Böschungsbereiche (Ergänzung Pflasterung)

 

 

Erneuerung

Entwässerungsleitungen

Reparaturen an undichten Abläufen (flexible Rohranschlüsse)

 

 

Überarbeitung

Fahrbahnbelag

lokale Sanierung des Fahrbahnbelags

 

 

Bewuchsbeseitigung

Beseitigung Bäume und Sträucher

 

Die Umsetzung der Maßnahmen wird - unter Beachtung vergaberechtlicher Regularien - umgehend nach Genehmigung des Haushalts 2018 durch die Kommunalaufsicht eingeleitet.

 

Zu Ziffer 3.

Die dort genannten Mittel wurden bei Kostenstelle 50043, Kostenträger 54100103, Sachkonto 52911100 eingestellt.

 

Zur Erhöhung der Sicherheit bzw. des Sicherheitsgefühls auf der Brücke oder auch um Vandlismus im Aufzug vorzubeugen sind verschiedene Maßnahmen denkbar.

 

Geprüft wird in diesem Zusammenhang die Videoüberwachung.

Grundsätzlich ist es der Stadt erlaubt, Videoüberwachung durchzuführen, sofern dies zur Erfüllung der Aufgaben der Stadt oder zur Wahrnehmung eines Hausrechtes erforderlich ist und schutzwürdige Interessen der Betroffenen nicht überwiegen.

Wie bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Videoüberwachung eine erlaubende Rechtsgrundlage erforderlich. Bei den bisherigen Videoüberwachungsmaßnahmen war ein Bezug auf § 20 Landesdatenschutzgesetz S.H. (LDSG) möglich.

Das LDSG ist in seiner jetzigen Fassung noch bis zum 25.05.2018 gültig, weil zu diesem Zeitpunkt die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt.

Welche landeeigenen Regelungen es danach geben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen.

 

 

 

Baulich wird die Installation entsprechender Anlagen im Aufzug und am westlichen Ende der Brücke (auf und unter der Brücke) in Betracht gezogen.

 

Dazu werden konkretere Kostenschätzungen eingeholt.

 

Auf Drucksache 0925/2017 hat die Ratsversammlung am 21.09.2017 den Oberbürgermeister  gebeten, der Ratsversammlung ein Konzept zur Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes vorzulegen. Dieser Ordnungsdienst soll die vorhandene Verkehrsüberwachung integrieren und gegenüber Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner vor Ort dienen, Störungen der öffentlichen Sicherheit abstellen und Rechtsverstöße ahnden können.

 

Vorbehaltlich des dazu gesondert vorzulegenden Konzepts kann ein Kommunaler Ordnungsdienst ein geeignetes Instrument sein, durch (mehr) Präsenz die Sicherheit zu stärken.

 

Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, nach Vorlage und Beschluss über einen Kommunalen Ordnungsdienst dessen Einsatz dann u.a. auch für die Gaardener Brücke zu planen.

Da solche Kräfte jedoch zunächst eine ausreichende Qualifizierung benötigen und ein Einsatz zum Beispiel auf der Gaardener Brücke deshalb zumindest kurzfristig  nicht erfolgen kann, sollen vorrangig und nach Inkrafttreten neuer landesschutzrechtlicher Bestimmung die Möglichkeiten einer Videoüberwachung weiter konkretisiert werden.

In das weitere Vorgehen wird die Selbstverwaltung eingebunden.

 

Der Innen- und Umweltausschuss wird mit einer Geschäftlichen Mitteilung gesondert über den Sachstand informiert.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Beschlüsse

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Mar 22, 2018 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen