Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0163/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Arbeitszeitbemessung für Schulsekretärinnen und -sekretäre
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Personal- und Organisationsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Mar 8, 2018
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Apr 17, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Apr 19, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Arbeitszeitbemessung für Sekretärinnen und Sekretäre an Kieler Schulen wurde zuletzt 2010 untersucht und überarbeitet. In Zusammenarbeit mit den Schulen wurde damals ein Berechnungssystem entwickelt, das sich vorwiegend an der Zahl der Schüler/innen bemisst. Zu einem schulartenspezifischen Grundbetrag addiert sich ein Minutenwert je Schüler/in sowie ggfs. ein Ganztagszuschlag. Schulen im sozialen Brennpunkt (in Gaarden, Mettenhof und Ost) erhalten einen Zuschlag in Höhe von 5 % der Arbeitszeit. Das Berechnungsmodell wurde von der Ratsversammlung beschlossen und zum 01.04.2011 umgesetzt. Dabei wurde festgelegt, dass eine Neuberechnung und Anpassung der Arbeitszeit jeweils nach 5 Jahren, d.h. erstmalig 2016 erfolgen sollte.
Die anstehende Neuberechnung wurde zum Anlass genommen, zu prüfen, ob alternativ ein von der KGST (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) entwickeltes und bundesweit angewandtes Modell zur Bemessung des Stellenbedarfs in Schulsekretariaten ggfs. geeignet ist, individueller als bisher auf die Bedarfe der einzelnen Schulen einzugehen.
Nach Abstimmung des Leistungskatalogs für Schulsekretärinnen und -sekretäre und einer Befragung der allgemeinbildenden Schulen im November 2017 wurde eine Vergleichsberechnung durchgeführt und die Ergebnisse beider Systeme gegenübergestellt. Die Arbeitszeitberechnung nach KGST ergab im Vergleich zum Bestand teilweise deutlich geringere Arbeitszeiten. Über alle Schularten hinweg wären insgesamt 5,2 Vollzeitstellen abzubauen, vorwiegend an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Zwar sind die Schülerzahlen an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien seit der letzten Berechnung gesunken. Trotzdem bleibt dieses Ergebnis vor dem Hintergrund der Aufgabenentwicklung in den letzten Jahren, insbesondere im Zusammenhang mit Bildung und Teilhabe, Migration, Inklusion, Ausbau des Ganztags etc. hinter den Erwartungen zurück. Lokale Besonderheiten werden im KGST-Modell nicht berücksichtigt.
Es wird daher vorgeschlagen, das Kieler Berechnungsmodell weiterhin anzuwenden und in folgenden Punkten zu modifizieren:
- Der Grundbetrag für Grundschulen wird von 5 auf 7 Wochenstunden erhöht.
An Grundschulen werden Kinder unter Einbeziehung ihrer Eltern an den Schulalltag gewöhnt. Hier werden Grundlagen gelegt, auf denen in den weiterführenden Schulen aufgebaut werden kann. Mit der Erhöhung des Grundbetrags wird die Arbeit an den Grundschulen aufgewertet.
- Die Mindestarbeitszeit wird von 12 auf 15 Wochenstunden erhöht.
Auf diese Weise wird auch kleineren Schulen ermöglicht, ihre Sekretariate an allen Schultagen zu besetzen.
- Der bisherige Zuschlag für Schulen im sozialen Brennpunkt (5 % für Schulen in Gaarden, Mettenhof und Ost) wird zu einem mehrstufigen Faktor für herausgehobene Anforderungen weiterentwickelt. Zu den herausgehobenen Anforderungen gehören ein überdurchschnittlicher Anteil von Schülern und Schülerinnen mit Bildungs- und Teilhabeleistungen, DaZ-Schüler/innen, ein erhöhter Anteil von Ausländer/innen bzw. Migranten und Migrantinnen sowie ein schwieriger sozialer Standort der Schule. Auf diese Weise soll auf die Bedarfe der Schulen in allen Stadtteilen eingegangen werden.
- Grundsätzlich wird die Arbeitszeit nach 5 Jahren neu berechnet. Steigen die Schüler/innenzahlen um mindestens 10 %, wird die Arbeitszeit auch vor Ablauf dieser Frist angepasst. Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Grundschüler/innen. Dies wird sich in den kommenden Jahren an den weiterführenden Schulen fortsetzen. Darauf soll flexibel reagiert werden.
Berechnungsmodell im Überblick
Grundbetrag für Schulen mit
Primarstufe, Sekundarstufe I, Förderzentren7 WoStd.
Sekundarstufe II10 WoStd.
Minutenwert je Schülerin und Schüler: 2,7 Minuten, davon abweichend in
Gemeinschaftsschulen3,1 Minuten
Förderzentren5,2 Minuten
integrativen und präventiven Maßnahmen1,2 Minuten
Ganztagszuschlag
bis 200 Schülerinnen und Schüler2 WoStd.
bis 400 Schülerinnen und Schüler4 WoStd.
bis 600 Schülerinnen und Schüler6 WoStd.
bis 800 Schülerinnen und Schüler8 WoStd.
mehr 10 WoStd.
Förderzentren erhalten den doppelten Ganztagszuschlag.
Faktor für herausgehobene Anforderungen
Stufe I (alle Schulen)5 %
Stufe II(Schulen mit überdurchschnittlichem Anteil BuT, DAZ,10 %
Ausländer/innen, Migranten, schwierigem sozialen Standort)
Die Mindestarbeitszeit pro Sekretariat beträgt 15 Wochenstunden.
Auswirkungen
Positive Auswirkungen sind insbesondere die
- Besetzung der Sekretariate an allen Schultagen auch an kleineren Schulen
- Berücksichtigung insgesamt gestiegener Anforderungen durch Einführung eines Faktors für herausgehobene Anforderungen für alle Schulen
- Berücksichtigung besonders herausgehobener Anforderungen in Schulen in sozialen Brennpunkten und darüber hinaus bei überdurchschnittlichen Belastungen
- Flexible Berücksichtigung steigender Schüler/innenzahlen
- sowie ein verträglicher Abbau von Arbeitszeitüberhängen bei gesunkenen Schüler/innen-zahlen
Umsetzung
Die Neuberechnung der Arbeitszeit wird zum 01.08.2018 umgesetzt. Erhöhungen erfolgen unmittelbar. Um die Auswirkungen der Neuberechnung für Schulen mit verringerten Schüler/innen-zahlen zu mildern, werden Überhänge erst abgebaut, wenn die errechnete Verringerung 10 % der Gesamtarbeitszeit übersteigt. In diesen Fällen wird die Arbeitszeit im Umfang von 50 % des Überhangs reduziert. Zum Schuljahr 2018/2019 steigende Schülerzahlen werden gegengerechnet.
Eine Neuberechnung oder Anpassung der Arbeitszeit erfolgt jeweils nach 5 Jahren nach der letzten Anpassung bzw. auf Antrag des Amtes für Schulen oder der Schulleitung über das Amt für Schulen, wenn besondere Umstände vorliegen, z.B. wenn die Zahl der Schülerinnen und Schüler um mindestens 10 % gestiegen ist.
Finanzen
Nach aktuellen Schüler/innenzahlen errechnet sich für die Sekretariate der Schulen ein zusätzlicher Bedarf von insgesamt 149 WoStd. Dies entspricht 3,3 Planstellen EG 5. Nach Mittelwerten 2018 entstehen dafür zusätzliche Personalkosten in Höhe von 159.720 €.
Wolfgang Röttgers
Stadtrat
Anlage
Übersicht Wochenarbeitszeit in Schulsekretariaten
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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86,5 kB
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