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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0165/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

In den Abstimmungsausschuss zur Durchführung des Bürgerentscheids über die Zukunft des Verkehrslandeplatzes Holtenau werden gewählt

 

als Abstimmungsleiter: Stadtrat Gerwin Stöcken

 

als Beisitzerinnen und Beisitzer:

 

Stübe

Yves-Christian

Esmarchstr. 18

24105

Kiel

SPD

bel

Anke

Clausewitzstr. 5

24105

Kiel

SPD

Witt

Arno

Wehdenweg 1

24148

Kiel

CDU

st

Sven

Winterbeker Weg 34 a

24114

Kiel

CDU

Hake

Andrea

Kantstr. 81

24116

Kiel

GRÜNE

Aschmoneit-Lücke

Christel

hlsweg 35

24159

Kiel

FDP

Jansen

Florian

Calvinstr. 18

24114

Kiel

DIE LINKE

Hoogestraat

Dieter

Pamirstr. 30

24159

Kiel

SSW

 

als stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer

 

Weber

rgen

Wilhelmshavener Str. 6

24105

Kiel

SPD

Thiele-Röpstorff

Doris

Zastrowstr. 24

24114

Kiel

SPD

Huckriede

Dietrich

Beethovenweg 38

24159

Kiel

CDU

Freitag

Norman

Steinstr. 25

24118

Kiel

CDU

Voigt

Wilfried

Brückenstraße 29

24148

Kiel

GRÜNE

-

-

-

-

-

FDP

Thoroe

Björn

Alte Lübecker Ch. 31

24113

Kiel

DIE LINKE

Lichtfuß

Oliver

Teichstr. 18

24103

Kiel

SSW

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Kommunalaufsicht hat am 21. Februar 2018 entschieden, dass das Bürgerbegehren zur Zukunft des Verkehrslandeplatzes Holtenau Erfolg hatte und ein Bürgerentscheid gem. § 16g Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) durchzuführen ist. Gemäß § 10 Abs. 3 Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, Kreis- und Amtsordnung (GKAVO) gelten für die Durchführung eines Bürgerentscheids die Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) über die Gemeindewahl entsprechend.

 

Abstimmungsleiter ist von Amts wegen gem. § 12 Abs. 1 GKWG der Oberbürgermeister. Herr Dr. Kämpfer verzichtet gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 GKWG für diesen Bürgerentscheid auf das Amt. Nach § 12 Abs. 2 GKWG hat die Ratsversammlung eine andere Person zur Abstimmungsleiterin oder zum Abstimmungsleiter zu wählen. Zur am selben Tag stattfindenden Gemeindewahl nimmt Stadtrat Gerwin Stöcken dieses Amt wahr.

 

Den Abstimmungsausschuss bilden entsprechend § 12 Abs. 3 GKWG der Abstimmungsleiter als Vorsitzender und acht Beisitzerinnen und Beisitzer. Die Ratsversammlung wählt diese sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter vor der Abstimmung aus dem Kreis der Abstimmungsberechtigten. Der Abstimmungsausschuss stellt entsprechend § 63 Abs. 2 GKWO das Ergebnis im Abstimmungsgebiet fest. Der Abstimmungsleiter gibt gem. § 63 Abs. 3 GKWO das Ergebnis bekannt.

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

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Beschlüsse

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Mar 15, 2018 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen