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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0179/2018

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

- 1 -

Das Thema „Wohnen“ prägt zurzeit die interne und öffentliche Diskussion in der Landeshauptstadt Kiel.  

Die Verwaltung möchte daher mit dieser Geschäftlichen Mitteilung über aktuelle Entwicklungen und Sachstände zu diesem Thema informieren.

 

Wohnungsbau

Wie bereits im Wohnungsmarktbericht 2017 dargestellt, ist ein erfreulicher Aufwärtstrend beim Wohnungsneubau in Kiel festzustellen.

 

Wohnungsbau in Kiel
- Grafiken -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 1:

 

 

 

 

 

 

 

 

Baugenehmigungen (Jahressumme lt. Statistikamt Nord; ab 2014 eigene Daten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 2:

 

 

 

 

 

 

 

 

Fertigstellung von Wohnungen und Baubeginne (Jahressumme; ab 2014 eigene Daten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 3:

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwicklung der Bauintensität (Zahl der fertiggestellten Neubauwohnungen je 1.000 Bestandswohnungen am 31.12. des Vorjahres)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: eigene Dateien (Wohnbauflächenatlas)

r das laufende Förderbudget 2015-2018 sind beim Land Fördermittel in Höhe von 80 Millionen Euro für den Sozialen Wohnungsbau in Kiel angemeldet worden. Nach dem derzeitigen Stand gibt es ausreichende Bauprojekte, um diese Mittel auch zu verbrauchen. Damit werden 800 Wohneinheiten und Studentenplätze im Segment des bezahlbaren Wohnraums geschaffen werden können.  

 

Masterplan Wohnen

Die Zahlen zeigen eindeutig: der Wohnungsbau in Kiel kommt ins Rollen. Das wird nicht allein dem Masterplan Wohnen zuzurechnen sein, denn Kiel ist eine attraktive Stadt, in der es sich zu leben lohnt und in der sich Investitionen in Wohnungsbau lohnen. Aber: es ist auch dem Masterplan zuzurechnen. Die gemeinsame Verabredung von Wohnungswirtschaft und Kommune mehr Wohnraum zu schaffen, zeigt Wirkung.

Zurzeit laufen Gespräche zwischen den Partnern der Wohnungswirtschaft und der Verwaltung, wie die Verfahren noch weiter beschleunigt werden können. Gemeinsames Ziel ist es,

 

die Zeit zwischen ersten Planungsideen und der tatsächlichen Umsetzung weiter zu verkürzen.

Weitere Themen, die zurzeit diskutiert werden, sind unter anderem

-          die Frage einer Verbilligungsrichtlinie für den Verkauf eigener Grundstücke sofern der Bauherr bestimmte Kriterien erfüllt (zum Beispiel besondere Wohnprojekte),

-          die Nachverdichtung auf Grundstücken, die sich im Besitz der Wohnungsbaugesellschaften befinden

-          die Entwicklung weiterer Bauprojekte im Bereich des Sozialen Wohnungsbau, um ggf. weitere über die bereits beantragten 80 Millionen hinausgehende rdermittel abfordern zu können.

 

Kommunaler Wohnungsbau

Die Landeshauptstadt Kiel hat in diesen Tagen das erste kommunale Wohnhaus im Schusterkrug in Friedrichsort fertiggestellt. Auch wenn die 15 Wohneinheitenr rund 55 Wohnungssuchende nur ein kleiner Schritt zur Behebung der Wohnungsknappheit sind, ist es ein wichtiger Schrittr die Landeshauptstadt Kiel, die seit Jahrzehnten keinen eigenen Wohnungsbau betrieben hat.

Das Haus wurde im Rahmen des Förderprogramms „Erleichtertes Bauen errichtet und im Rahmen der Sozialen Wohnungsbauförderprogramme des Landes gefördert.

Die ersten Einzüge in das Gebäude sind erfolgt.

Genaue Daten zum Haus und Fotos sind als Anlage 1 beigefügt.

 

Kappungsgrenzenverordnung

Nach mündlicher Aussage des Innenministeriums wird die Landeshauptstadt Kiel in die Kappunsgrenzenverordnung des Landes aufgenommen. Eine schriftliche Bestätigung stand bei Redaktionsschluss noch aus.

 

 

Wohnungs(bau)gesellschaft

Die Prüfung, ob der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum durch eine kommunale Gesellschaft, die Wohnungsbau und/oder Baulandentwicklung betreibt, noch zielgerichteter und umfangreicher betrieben werden kann, wird durch ein Gutachten geprüft.

Die Ratsversammlung hatte dazu in ihrer Sitzung am 16.03.17 beschlossen, dass die Verwaltung prüfen möge, unter welchen Voraussetzungen eine städtische Wohnungs(bau)gesellschaft gegründet werden kann (Drs. 0115/2017).

 

Stadtintern wurde daraufhin eine Projektgruppe mit Vertreter/innen der Ämter gebildet, die fachlich mit der Gründung einer derartigen Gesellschaft befasst wären:

-          Stabstelle Städtischer Wohnungsbau

-          Amt für Wohnen und Grundsicherung

-          Eigenbetrieb Beteiligungen

-          Immobilienwirtschaft

-          Stadtplanungsamt

-          Rechtsamt

-          Amt für Finanzwirtschaft.

 

Die von der Projektgruppe diskutierten Fragen wurden in einen  Themenspeicher zusammengefasst und gegenüber dem Land als Antrag auf Förderung eines Gutachtens formuliert.

Der Antrag wurde zwischenzeitlich vom Land positiv beschieden. Das Vergabeverfahren für das Gutachten ist in Vorbereitung.

Der Antrag ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

Anlagen: Kommunaler Wohnungsbau der Landeshauptstadt Kiel, Schusterkrug 8-10

   Förderantrag

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 15, 2018 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen