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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0190/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Als Abstimmungstag für die Durchführung eines Bürgerentscheids betreffend den Verkehrslandeplatz Holtenau wird Sonntag, 6. Mai 2018, der Wahltag für die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein, bestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Kommunalaufsichtsbehörde hat Schreiben vom 21. Februar 2018 gemäß § 16 g Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO) festgestellt, dass das Bürgerbegehren zulässig ist. Nach § 10 Abs. 1 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und Amtsordnung (GKAVO) legt die Gemeindevertretung für die Durchführung eines Bürgerentscheids einen Sonntag fest.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 25. Januar 2018 bei der Landeshauptstadt Kiel eingereicht. Daraufhin hat die Kommunalaufsichtsbehörde nach einer Vorprüfung am 26. Januar 2018 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bestätigt und die Abstimmungsfrage festgelegt. Gemäß § 16 g Abs. 6 Satz 3 GO findet der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung statt; bei der Terminfestsetzung sind die Vertretungsberechtigten zuren, diese Anhörung findet vor der Abstimmung über den Abstimmungstag in der Ratsversammlung statt.

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

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Beschlüsse

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Mar 6, 2018 - Innen- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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Mar 15, 2018 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen