Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0190/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestimmung des Abstimmungstages für die Durchführung eines Bürgerentscheids betreffend Verkehrslandeplatz Holtenau
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Mar 6, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Mar 15, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Kommunalaufsichtsbehörde hat Schreiben vom 21. Februar 2018 gemäß § 16 g Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO) festgestellt, dass das Bürgerbegehren zulässig ist. Nach § 10 Abs. 1 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und Amtsordnung (GKAVO) legt die Gemeindevertretung für die Durchführung eines Bürgerentscheids einen Sonntag fest.
Das Bürgerbegehren wurde am 25. Januar 2018 bei der Landeshauptstadt Kiel eingereicht. Daraufhin hat die Kommunalaufsichtsbehörde nach einer Vorprüfung am 26. Januar 2018 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bestätigt und die Abstimmungsfrage festgelegt. Gemäß § 16 g Abs. 6 Satz 3 GO findet der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung statt; bei der Terminfestsetzung sind die Vertretungsberechtigten zu hören, diese Anhörung findet vor der Abstimmung über den Abstimmungstag in der Ratsversammlung statt.
Wolfgang Röttgers