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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0196/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

 

  1. Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschließt für das in Anlage 1 dargestellte Untersuchungsgebiet „Grüne Wik“ gemäß § 141 Abs. 3 BauGB die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen (VU) nach § 141 Abs. 1 BauGB.

 

Das Untersuchungsgebiet verfügt über folgende Grobabgrenzung:

         Nördlich: Flintkampsredder/ Schleiweg

         Östlich: Adalbertstraße/ Kiellinie

         Südlich: Hanssenstraße/ Quinckestraße/ Koesterallee

         Westlich: Projensdorfer Straße/ B 503

Der genaue räumliche Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekanntzumachen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung Betroffener, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung. Ab diesem Zeitpunkt ist § 15 BauGB auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden.

 

  1. Die Vorbereitenden Untersuchungen sind als umlich begrenzter Bestandteil des integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Wik (STEK) (Drs. 0304/2017) nach Beschluss unter Punkt 1 gemeinsam mit dem STEK an einen externen Gutachter zu vergeben und zu erarbeiten. Der Kostenanteil für die Vorbereitenden Untersuchungen wird aufgrund von Erfahrungswerten mit 100.000 Euro veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums für ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein über das Sonderkonto „Grüne Wik“ im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Zukunft Stadtgrün“. Die Mittelfreigabe aus dem Sonderkonto erfolgt mit dem heutigen Beschluss.


Entsprechend der o. g. Vorlage Drs. 0304/2017 sind ebenfalls 100.000,00 Euro für das STEK in den Haushalt 2018 eingestellt worden (Planungsmittel). Die Haushaltsmittel werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein freigegeben. 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1.

Mit Beschluss vom 20.07.2017 hat die Ratsversammlung die Verwaltung beauftragt, beim Ministerium für Inneres,  ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein für das Gebiet „Grüne Wik“ einen Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ zu stellen (Drs. 0633/2017). Diesem Programmantrag wurde mit Schreiben vom 25.10.2017 durch das Ministerium zugestimmt und die Gesamtmaßnahme „Grüne Wik“ in das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ aufgenommen.

 

Abweichend von dem im Programmantrag skizzierten Untersuchungsgebiet grenzt sich das in Anlage 1 dargestellte Untersuchungsgebiet ab, wofür insbesondere drei Faktoren ursächlich sind: Zum einen befindet sich die Landeshauptstadt Kiel derzeit noch in der Standortfindung für eine im Rahmen der Gesamtmaßnahme zu errichtende Kindertagesstätte und möchte sich mit der neuen Grenzführung eine Option im südlichen Bereich des neu zugeschnittenen Untersuchungsgebietes offen halten; zum anderen wurde der Bereich vor dem Holsteinstadion zur ehemals angedachten Optimierung der Anbindung an das übergeordnete Veloroutennetz herausgenommen, da im Rahmen des Stadionumbaus diese Thematik Berücksichtigung findet. Des Weiteren erfolgte in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration eine Vergrößerung des Untersuchungsgebietes nördlich der Prinz-Heinrich-Straße sowie östlich der Feldstraße um die jeweils angrenzenden Flurstücke, damit ggf. spätere Sanierungsmaßnahmen in diesen Straßenzügen gem. Städtebauförderungsrichtlinie 2015 förderfähig sind. Damit überschneidet sich das Untersuchungsgebiet im Bereich zwischen der Orchideenwiese und Koesterallee mit dem bereits beschlossene Untersuchungsgebiet der Vorbereitenden Untersuchungen zur Gesamtmaßnahmen „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ (Drs. 0835/2017).

 

Voraussetzung für ein Förderungsverfahren nach der Städtebauförderungsrichtlinie 2015 des Landes Schleswig-Holstein ist die Erarbeitung von Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 BauGB sowie die Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (s. zu 2.). Hier werden Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Gesamtmaßnahme, die sozialen, strukturellen, verkehrlichen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie über die anzustrebenden Ziele der Planung und die Durchführbarkeit der Maßnahme im Allgemeinen gewonnen. Im Ergebnis werden somit die inhaltlichen Grundlagen und Planungen erarbeitet sowie wirtschaftliche Fragen und rechtliche Umsetzungsmöglichkeiten besprochen. Es werden Aussagen zu städtebaulichen Missständen/ Problemlagen, übergeordnete Zielstellungen, Maßnahmenplanungen sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht auf Basis einer groben Kostenschätzung getroffen.

 

Mit dem Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen wird noch keine Verpflichtung für eine ggf. später zu erlassende Satzung/ Gebietsabgrenzung nach den § 136 ff BauGB (Besonderes Städtebaurecht) oder ein Fördergebiet nach den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein 2015 bewirkt.

 

Zu 2.

Im Ortsteil Wik finden aktuell weitere Planungsprozesse statt, im Rahmen derer die Handlungs- und Projektansätze in einem integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) zusammengeführt werden sollen (Drs. 0304/2017). Im Ortsteil nimmt das Untersuchungsgebiet eine Fläche von rund 159 ha ein. Aufgrund der großen räumlichen und inhaltlichen Überschneidungen ist vorgesehen, die Vorbereitenden Untersuchungen für die „Grüne Wik“ in einem gemeinsamen Planungsprozess mit dem STEK durch einen externen Sachverständigen erstellen zu lassen. Die „Grüne Wik“ ist somit ein räumlich begrenzter und umsetzungsorientierten Baustein des STEK.

 

Aufgrund der komplexen Themenstellung und Größe des Gebietes beläuft sich die Vergabe der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen aufgrund des Leistungsumfanges voraussichtlich auf ein anteiliges Auftragsvolumen in Höhe von brutto 100.000 Euro; das STEK erfordert zutzlich Mittel in Höhe von 100.000 Euro aus dem Haushalt. Grundsätzlich ist die Vergabe der Leistungen für die Vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen der Städtebauförderung zuwendungsfähig. Ausreichend Planungsmittel stehen im Sondervermögen und in der Haushaltsstelle 5110030028 „Zuführung zum Sonderkonto Grüne Wik“ zur Verfügung.

 

Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Fördermittelgebers im zweiten Quartal 2018.

 

Eine Information des Ortsbeirates Wik ist erfolgt.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 22, 2018 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Apr 17, 2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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Apr 19, 2018 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen