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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0197/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem in der Anlage beigefügten 5. RNVP wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Gemäß dem Beschluss der Ratsversammlung vom 18.05.2017 (Drs. 0357/2017) hat die Verwaltung den 5. RNVP aufgestellt, mit dem Ziel eine erneute Vergabe der Verkehrsleistung im ÖPNV ab dem Jahr 2021 bestmöglich abzusichern. In den weiteren Schritten muss das Land Schleswig-Holstein auf einen möglichen Widerspruch verzichten. Sodann hat die europaweite Vorabbekanntmachung der Leistungsvergabe im Oktober 2018 zu erfolgen.

 

Die inhaltlichen Anforderungen des ÖPNV-Gesetzes r Schleswig-Holstein wurden dabei erfüllt. Im Einzelnen gehören dazu u.a.:

 

-          Bestandsaufnahme des ÖPNV

-          Ziele und zukünftige Anforderungen des ÖPNV

-          Anforderungen an Fahrzeuge, baul. Anlagen, Fahrpläne, Service, Tarif, Barrierefreiheit

-          Vernetzung der Verkehrsträger

-          Konzeption für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung

-          Finanzierungsrahmen

-          Organisation des ÖPNV

 

Im 5. RNVP wurden die Anforderungen für die Verkehrsdienste und die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, denen die Verkehrsdienste unterliegen sollen, aktualisiert und hinreichend konkretisiert. Außerdem wurden, in Abstimmung mit den benachbarten Aufgabentgern Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön, die Netzzusammenhänge dahingehend geklärt, dass die Vergabe in einer Gesamtleistung nun zweifelsfrei möglich wird. Das Konzept zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum Jahr 2022 wurde ebenfalls aktualisiert und angepasst.

 

Soweit bereits absehbar, wurden die Ziele aus den Masterplänen Mobilitätr die KielRegion und 100% Klimaschutz r die Landeshauptstadt Kiel sowie dem Mobilitätskonzept für einen nachhaltigen öffentlichen Nah- und Regionalverkehr in Kiel berücksichtigt: So ist in der Laufzeit des Plans (2018-2022) eine deutliche Ausweitung der Fahrleistung mittels verschiedener planerischer Maßnahmen im ÖPNV angelegt. Zudem verankert der 5. RNVP die Ziele aus dem Konzept zur Einhrung der E-Mobilität in den Linienbussen des ÖPNV der Landeshauptstadt Kiel als qualitative Vorgaben für die Verkehrsdienste in Kiel.

 

Das Beteiligungsverfahren wurde entsprechend den Vorgaben des ÖPNV-Gesetzes für das Land Schleswig-Holstein bereits durchgeführt und ist als Anlage im RNVP dokumentiert. Über die im Gesetz vorgeschriebenen zu beteiligenden Institutionen hinaus wurden u.a. alle Ortsbeiräte, Ratsfraktionen, fraktionslose Ratsmitglieder und der Beirat für Seniorinnen und Senioren sowie der Beirat für Menschen mit Behinderung und der Junge Rat in das Verfahren einbezogen.

 

Der hiermit zur Beschlussfassung vorgelegte 5. RNVP hat eine Geltungsdauer bis zum Jahr 2022 und soll spätestens zu diesem Zeitpunkt neu aufgestellt werden.

 

Mit dem Ratsbeschluss über diesen RNVP und der abschließenden rechtlichen Prüfung durch die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein gelten die in diesem Plan formulierten Ziele und Grundsätze als verbindlich. Alle im RNVP aufgeführten Maßnahmen sind im Einzelnen vertieft zu prüfen und ggf. gesondert durch die zuständigen städtischen Gremien zu beschließen.

 

Sämtliche im RNVP und in einer folgenden Vorabbekanntmachung über eine weitere Direktvergabe der Verkehrsleistung an den internen Betreiber KVG im Rahmen der EU-VO 1370/2007 mittels eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages beschriebenen Vorgaben und Anforderungen sind – auch wenn sie über das derzeit praktizierte Angebot hinausgehen – für die „ausreichende Verkehrsbedienung“ mindestens und vollständig erforderlich. Abweichungen hiervon, auch von der vom Aufgabenträger gewünschten zukünftigen Weiterentwicklungen des Gesamtsystems, erachtet der ÖPNV-Aufgabenträger in jedem Fall als wesentlich und unzulässig.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

- Die Anlagen zu dieser Vorlage sind im Ratsinformationssystem ALLRIS einsehbar.

- Die Ratsfraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Anlage in Papierform.

- Weitere Papierexemplare können im Eigenbetrieb Beteiligungen angefordert werden (Tel.: 901-4503).

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 21, 2018 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

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Apr 19, 2018 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen