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Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 0205/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Keine Kieler Kooperation mit der VDA-Initiative "Task Force zur Luftreinhaltung in Städten"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Innen- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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Mar 6, 2018
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Apr 17, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Aus der oben zitierten Geschäftlichen Mitteilung geht hervor, dass es im vergangenen Jahr bereits zwei Gespräche zwischen der Landeshauptstadt Kiel und dem Automobilkonzern Volkswagen als Repräsentant für den Verband der Automobilindustrie (VDA) im Bereich Norddeutschland gab. Der VW-Konzern hat der LHK das Angebot unterbreitet, eine Studie ohne Kosten für die Kommune zur Wirkungsabschätzung von Maßnahmen zur Luftschadstoffreduzierung erstellen zu lassen.
Aus dieser Mitteilung geht hervor, dass es bereits Gespräche mit einem Gutachterbüro gegeben hat, wobei nicht erkennbar ist, wie und von wem dieses Büro ausgewählt wurde. Vorbehaltlich der Vertragsverhandlungen werden eine Reihe von Aspekten benannt, die untersucht werden sollen. Dazu gehören unter anderem die Untersuchung der Wirksamkeit von Maßnahmen wie Fahrverboten, Immissionsschutzwand oder Absaugeinrichtungen. Die existierende Datengrundlage der LHK soll Basis von Wirksamkeitssimulationen im Auftrag der Volkswagen AG sein. Basierend auf diesem Gutachten soll ein Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Kiel zur Verminderung der Stickoxidbelastung erstellt werden.
In diesem Verfahren, in dem die Politik weder informiert noch eingebunden wurde, fehlt jegliche Transparenz. Es erschließt sich weder, wie das Gutachterbüro ausgesucht wurde, noch wie die Neutralität garantiert werden soll. Maßnahmen zur Luftreinhaltung vor Ort sind Aufgaben der Länder und Kommunen. Die Automobilindustrie hat die Aufgabe, die Schadstoffemissionen der Fahrzeige zu reduzieren und die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Die vorsätzliche Verletzung dieser Grenzwerte durch Abschalteinrichtungen muss durch die Automobilindustrie korrigiert werden. Ein „Freikaufen“ durch Gutachten kann von kommunaler Seite nicht akzeptiert werden, daher darf sich die LH Kiel auch nicht an einem solchen Verfahren beteiligen!
gez. Ratsherr Arne Stengerf.d.R.
Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN