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Antrag der Verwaltung - 0212/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Mar 22, 2018
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Apr 17, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Apr 19, 2018
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Antrag
Antrag:
Auf Basis des Beschlusses über den Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ für das Gebiet „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ (Drucksache 0835/2017) hat die Verwaltung einen Folgeantrag für das Programmjahr 2018 - vorbehaltlich der Zustimmung der Selbstverwaltung – über 8.900.000,00 € beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume und In-tegration gestellt.
Die Selbstverwaltung stimmt diesem Vorgehen zu.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Eines der wesentlichen Ziele der Gesamtmaßnahme „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ ist u.a. die Aufwertung der Kiellinie (Drucksache 0835/2017). Die Verbesserung der Aufenthalts- und Gestaltqualitäten der bedeutendsten Flaniermeile und gleichzeitig Visitenkarte der Stadt steht dabei in direkter Verbindung mit der notwendigen Sanierung der Uferbefestigung.
Die Neugestaltung der Promenade an der Kiellinie ist förderfähig im Rahmen des Förderprogramms „Zukunft Stadtgrün“. Die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen – hierzu zählt auch die Sanierung der Uferbefestigung als Auflager der Promenade – kann mit Mitteln der Städtebauförderung erfolgen.
Der erste Schwerpunktbereich und in dem Sinne eine abzugrenzende Einzelmaßnahme ist der Bereich des Berthold-Beitz-Ufers.
Die Kosten der dortigen Sanierung der Uferbefestigung werden auf 8,8 Mio. € geschätzt. Die Kosten für die Neugestaltung der Oberfläche/Promenade werden nach Durchführung eines Wettbewerbes (s.u.) quantifiziert werden können. Bevor die Sanierung der Uferbefestigung im Rahmen der Einzelmaßnahme Berthold-Beitz-Ufer umgesetzt werden kann, bedarf es noch der Klärung von Einzelfragen, u.a. mit der Fördergeberin.
Die abschließende Abrechnung eingesetzter Mittel und damit verbindliche Bestätigung des Einsatzes von Fördermitteln seitens der Fördergeberin wird erst nach Abschluss der Einzelmaßnahme erfolgen können. Sollte es nicht zur Finanzierung der gesamten Einzelmaßnahme in diesem Abschnitt kommen, wäre die Förderung entsprechend des dann nicht-förderfähigen Volumens mit Zinsen zurückzuzahlen.
Mit Hilfe eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs soll, aufbauend auf Ergebnissen der Erarbeitung der vorbereitenden Untersuchungen, die städtebauliche und freiräumliche Qualität herausgearbeitet und neudefiniert werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für den anstehenden Prozess der kommenden Jahre.
Aus dem Programmjahr 2017 sind der LH Kiel für das Jahr 2018ff. Fördergelder in Höhe von 600.000,00 € zugeteilt worden. Diese Mittel stehen zur Verfügung für die Durchführung vorbereitender Untersuchungen, weiterer Maßnahmen der Vorbereitung, der Öffentlichkeitsbeteiligung und für die Durchführung des Wettbewerbs.
Zur Sicherung der Finanzierung dieser Maßnahmen beantragt die Verwaltung weitere 100.000,00 € Fördermittel.
Städtebauförderungsmittel setzen sich zusammen aus Finanzmitteln des Bundes (1/3), des Landes (1/3) und der Gemeinde (1/3). Die Bereitstellung des städtischen Eigenanteils ist zum Zeitpunkt des Fördermittelabrufs durch die im Investitionsplan mit der Investitionsnummer 5520020082 und in der MIP dort eingestellten Ansätze (Finanzmittel und Verpflichtungsermächtigung) für die Grundinstandsetzung der Kiellinie gesichert. Die Vergabe der Planungsleistungen zur Erneuerung der Spundwand am Berthold-Beitz-Ufer ist erfolgt (Drucksache 0075/2018).
Doris Grondke
Stadträtin