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Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 0239/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zur Drs. 0181/2018 "Frauenhaus Kiel erweitern"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 15, 2018
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Antrag
Antrag:
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
Die Verwaltung wird gebeten bis zum Juni 2018 in einer Geschäftlichen Mitteilung die Entwicklungen der Bedarfe zur geschützten Unterbringung (Frauenhaus) darzustellen. Dazu gehören besonders die Anzahl der Frauen und Kinder, die Schutz suchten und aufgenommen wurden, die Altersstrukturen und Herkunft (Nationalität) sowie die Dauer des Aufenthaltes. Zudem soll die Geschäftliche Mitteilung auch Auskunft über die Entwicklungen im Bereich der Wegweisungen darstellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Erweiterung des Frauenhauses Kiel um mindestens 26 Plätze zu ermitteln. Dabei ist insbesondere Folgendes zu prüfen:
1. Baurechtliche Voraussetzungen und absehbarer Kostenrahmen zur Erweiterung des bestehenden Frauenhauses
2. Prüfung eines zweiten Standortes für ein zusätzliches Frauenhaus
3. Finanzierung eines Erweiterungsbaus durch die aktuellen zusätzlichen Investitionsmittel des Landes Schleswig-Holstein
4. Absicherung einer dauerhaften Finanzierung des erweiterten Personalbedarfs im Finanzausgleichsgesetz (FAG)
5. Beteiligung am Modellprojekt des Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung zur Schaffung von Wohnraum für Frauen, die wieder in der Lage sind das Frauenhaus zu verlassen
Der Begründung ist wie folgt zu ergänzen:
Gewalt gegen Frauen erfährt heute eine stärkere Ablehnung in der Gesellschaft als in früheren Zeiten. Sie ist dennoch in nicht unerheblichem Maße vorhanden. Wir sind verpflichtet, den Opfern angemessene Hilfe anzubieten und ihnen angemessenen Raum zu geben, in dem sie Schutz und Hilfe finden können.
...(bisheriger Begründungstext)...
Zum Spektrum der Möglichkeiten gehört auch, die Täter (dauerhaft) aus den Wohnungen zu verweisen, weshalb auch über die Entwicklungen zur Anwendung und zum Umfang dieses Mittels berichtet werden soll.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
26 Plätze können lediglich eine Leitlinie sein, da sich der Wert aus dem Vergleich mit dem Angebot der Hansestadt Lübeck ergibt. Eine Erweiterung sollte auf der Basis von Daten erfolgen, die diesen Schritt begründen. Ergänzende Daten zu weiteren Möglichkeiten, der häuslichen Gewalt entgegentreten, sollten zur Vervollständigung hinzugefügt werden, nicht jedoch, um ggf. den Bedarf der Schutzräume in Frage zu stellen. Beide Wege haben ihre Berechtigung im Kampf gegen häusliche Gewalt. Die Wahl des Weges muss den Opfern überlassen bleiben. Das kann und darf nicht von anderen entschieden werden.
gez. Ratsfrau Lydia Rudowf.d.R.
Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
