Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0258/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Möwenfütterungsverbot
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
|
|
|
Apr 19, 2018
|
Sachverhalt/Begründung
Der Oberbürgermeister beabsichtigt, eine Stadtverordnung zum Möwenfütterungsverbot in der Landeshauptstadt Kiel wie aus der Anlage ersichtlich zu erlassen.
In Kiel existierte bereits ein Möwenfütterungsverbot. Es lief zum 31.12.2017 aus und wurde bereits einmal verlängert, so dass die Stadtverordnung nun neu gefasst werden muss.
Die Ermächtigungsgrundlage für diese Verordnungen bildet § 175 Abs. 1 LVwG. Als Voraussetzung gilt demnach, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
Das Füttern von Möwen wird immer dort zu einem Problem, wo sich viele Menschen aufhalten. Solche Orte sind beispielsweise Einkaufsstraßen oder auch Naherholungsgebiete wie an der Kiellinie oder in Schilksee und die Freisitzflächen gastronomischer Betriebe. An den Fütterungsstellen findet sich eine Vielzahl von Möwen ein.
Das Füttern der Möwen insbesondere im Innenstadtbereich führt zu erheblichen Belästigungen, da die Tiere an die Futterstellen gewöhnt werden, diese aggressiv angehen und gelegentlich auch Menschen attackieren. Zudem führen die begleitenden konzentrierten Verschmutzungen zu weiteren Belästigungen und Schäden. Möwen verlieren die natürliche Scheu vor Menschen und kommen ihnen in nicht vertretbarer Weise zu nah. Dies soll ein Fütterungsverbot verhindern.
In Vertretung
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Stadtverordnung Möwenfütterungsverbot
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
17,9 kB
|