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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0280/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Die Gesamtmaßnahme Holtenau Ost wurde mit dem Programmjahr 2014 erstmals in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau West“ aufgenommen.

Mit dem Beschluss Drs. 0234/2016 vom 21.04.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, die für die Folgejahre notwendigen Förderanträge zum Städtebauförderungsprogramm vorbehaltlich von Haushaltsbeschlüssen zu stellen. Die Verwaltung hat fristgemäß am 28.02.2018 einen weiteren Folgeantrag über 10 Mio. € beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI) eingereicht (Anlage).

 

Grundlage für die he der Antragssumme ist die im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung (Drs. 0146/2016) aufgestellte Kosten- und Finanzierungsübersicht, im Wesentlichen ergänzt um Kosten für den Grunderwerb von Flächen und Anpassung der Erlöse aus Grundstücksverkäufen.  

Sowohl die Kosten- und Finanzierungsübersicht als auch die zeitliche Umsetzungsplanung müssen nach erfolgtem städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb und Aktualisierung der Verkehrswerte (insbesondere im Hinblick auf die dann aktuellen Zinsentwicklungen und Bodenrichtwerte) fortgeschrieben werden, um damit den Bedarf an Fördermitteln und die Finanzierungsplanung zu aktualisieren.

 

Städtische Eigenanteile sind für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme bereits im Haushalt verankert. Eine Anpassung erfolgt in Abhängigkeit der Bewilligung der Fördermittel.

 

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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May 3, 2018 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

May 8, 2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen