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Antrag der Verwaltung - 0283/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgestaltung der Holstenstraße einschließlich Holstenplatz bis zum Alten Markt sowie der benachbarten Plätzehier: Auftrag zum Planungsbeginn, Verfahren und Beteiligung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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May 3, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 17, 2018
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Antrag
Antrag:
- Zur weiteren Attraktivierung der Kieler Innenstadt soll sukzessive die Holstenstraße einschließlich Holstenplatz bis zum Alten Markt unter Einbeziehung der angrenzenden Plätze aufgewertet werden.
- Der Durchführung der in der Begründung dargestellten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Klärung der Aufgabenstellung des erforderlichen Wettbewerbs zur ganzheitlichen Planung des o.g. Bereichs (s. Anlage 1) wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des noch zu erarbeitenden und dann zu beschließenden Auslobungstextes, einen Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren auszuloben.
- Das Verfahrensmanagement zur Durchführung und Moderation des Planungswettbewerbs wird an ein externes Fachbüro vergeben.
- Die für das Verfahrensmanagement und den Wettbewerb erforderlichen Planungsmittel in Höhe von 520.000,- € werden vorbehaltlich der Zustimmung des Fördergebers (Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein) freigegeben.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Anlass:
Die Kieler Innenstadt erfährt derzeit eine massive bauliche wie nutzungsbezogene Umstrukturierung, um sich als multifunktionale Mitte - einer Landeshauptstadt gebührend - zukunftsfähig aufzustellen. Dem öffentlichen Raum kommt dabei als Aufenthalts-, Erlebnis- aber auch Verkehrsfläche eine zentrale Bedeutung zu. Für den Handel ist er Schauraum und Marktplatz zugleich.
Gerade die Fußgängerzone – sie war die erste Straße in Deutschland, die für den motorisierten Individualverkehr gesperrt wurde - mit ihrer Platzabfolge vom Holstenplatz bis zum Alten Markt birgt erhebliches Potenzial zur Aufwertung. Ziel soll daher die sukzessive, aber vor allem hochwertige Umgestaltung des öffentlichen Raumes sein.
Bereits die vorbereitende Untersuchung (vgl. Drs.-Nr. 0851/2013) dokumentiert eindrücklich die funktionalen Mängel des öffentlichen Raumes wie überdimensionierte, trennende Verkehrstrassen und fehlende bzw. nur gering ablesbare Wegeverbindungen.
Ein/e Besucher/in erfasst vielerorts nicht intuitiv das System und die unterschiedlichen Funktionen der öffentlichen Plätze. Weiterhin ist die Oberflächengestaltung überwiegend aus den 1980er Jahren – und somit „in die Jahre“ gekommen.
Beschlusslage:
Die Ratsversammlung hat im Oktober 2009 das Rahmenkonzept „Perspektiven für die Kieler Innenstadt“ beschlossen (vgl. Drs.-Nr. 0760/2009). Hierin wurde u.a. das Impulsprojekt „Neugestaltung der Achse Holstenplatz bis Holstenbrücke“ einschließlich der östlichen Nebenlagen zur Umsetzung beschlossen.
Konkretisiert und erweitert hat die Ratsversammlung die Aufgabenstellung durch ihren Beschluss zu dem Maßnahmenkonzept der Vorbreitenden Untersuchungen (vgl. Drs.-Nr. 0851/2013), wonach auch die Andreas-Gayk-Straße und die Verbindung Rathausplatz/Europaplatz aufgewertet werden sollen.
Empfehlung:
Auf der Grundlage der Geschäftlichen Mitteilung Drs.-Nr. 0111/2018 wurden die Idee und Vorgehensweise der Durchführung eines Planungswettbewerbs mit dem Beirat für Stadtgestaltung, dem Forum Innenstadt, dem Ortsbeirat Mitte, dem Beirat für Seniorinnen und Senioren, dem Beirat für Menschen mit Behinderung und dem Kinder- und Jugendbeirat vorab diskutiert. Alle Beiräte halten ein konkurrierendes Verfahren zur Freiraumgestaltung für sehr sinnvoll und bitten um Einbindung in das weitere Verfahren.
Auftrag und Ziel:
Mittels eines intensiven Prozesses zur Einbindung der Öffentlichkeit als Ideengeberin sollen durch alternative Entwürfe zur Umgestaltung der zentralen Achse Holstenplatz bis zum Alten Markt und unter Einbeziehung des Asmus-Bremer-Platzes, des Europaplatzes und der Andreas-Gayk-Straße eine ortsangemessene planerische Lösung gefunden werden. Diese soll mit Hilfe von Fördermitteln sukzessive realisiert werden.
Hinweis: Die das Wettbewerbsgebiet querenden Flächen des Kiel-Kanals und des Café-Pavillons (in Anlage 1 grau hinterlegt) sind im Wettbewerb nicht zu überplanen, deren Planung und Gestaltung jedoch zu berücksichtigen. Die grau hinterlegten Flächen wurden bei Ermittlung der Wettbewerbskosten nicht mit einbezogen.
Prozess:
Der Gesamtprozess bis zur Umgestaltung gliedert sich zunächst in drei Schritte (s. Anlage 2). Nach jedem Schritt schließt sich eine politische Freigabe für den darauf folgenden Schritt an.
1. Beschlussvorlage „Auftrag zum Planungsbeginn, Verfahren & Beteiligung“
Freigabe zur Wettbewerbsdurchführung
Die Durchführung des Planungswettbewerbs wird beauftragt und die dafür erforderlichen Planungsmittel werden freigegeben.
Öffentlichkeitsbeteiligung
In einem ersten Schritt sind die Grundlagen wie rechtliche Restriktionen und verkehrliche Bindungen durch die Verwaltung zusammen zu tragen, um in separaten Gesprächen mit den Akteuren der Innenstadt und den Beiräten (Ortsbeirat Mitte, Beirat für Seniorinnen und Senioren, Beirat für Menschen mit Behinderung, Kinder- und Jugendbeirat) Ideen und zu lösende Nutzungskonflikte herauszuarbeiten.
Die breite Öffentlichkeit wird im Rahmen der Erarbeitung des beauftragten Integrierten Entwicklungskonzeptes Innenstadt (vgl. u.a. Drs.-Nr.0679/2017) einbezogen. In der ersten Jahreshälfte 2018 sind ein Bürger/innenforum, eine Onlinebeteiligung und ein offenes Planungszelt vorgesehen. Ziel ist einerseits die Präsentation von Analyseergebnissen sowie andererseits die aktive Beteiligung der Bevölkerung, um beispielsweise Entwicklungsvorschläge für die Innenstadt abzufragen. Das geplante Wettbewerbsverfahren soll in diesem Rahmen – als ein thematischer Baustein – mit vorgestellt werden.
Anfang 2019 ist ein weiteres Bürger/innenforum vorgesehen, in dem die Ergebnisse des Integrierten Entwicklungskonzeptes präsentiert werden. Dieses Forum kann ebenfalls dazu genutzt werden, das Verfahren bzw. die Ergebnisse des Planungswettbewerbs vorzustellen.
Wettbewerb
Im Beschluss zur Umsetzung des Rahmenkonzeptes Innenstadt ist die Stadt die Selbstverpflichtung eingegangen, bei großräumigen Umgestaltungen im öffentlichen Raum konkurrierende Entwurfsverfahren durchzuführen. Daher soll im Verfahren zum Entwurf der Umgestaltung der Holstenstraße einschließlich Holstenplatz bis zum Alten Markt sowie der benachbarten Plätze auf der Basis der vorlaufenden Öffentlichkeitsbeteiligung ein Wettbewerb durchgeführt werden. Die zu überplanende Fläche misst rund 42.000 qm.
- Der Wettbewerb ist auf Grund der Größe der Entwurfsaufgabe gemäß § 70 (1) VgV europaweit bekannt zu machen.
- Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt gemäß Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) als freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb.
- Im Rahmen einer vorlaufenden Präqualifikationsphase werden Referenzen/ Erfahrungen von den möglichen Wettbewerbsteilnehmern abgefragt, um die Teilnehmerzahl auf 12 Planerteams (Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekt/innen und Verkehrsplaner/innen) einzugrenzen.
- Auf Grund der zu erwartenden hohen Projektbaukosten und der nach HOAI sich ergebenden Planungshonorare hat sich zur weiteren Beauftragung der weiteren Planungsleistungen ein Verhandlungsverfahren nach der aktuellen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) mit mindestens dem 1. Preisträger des Wettbewerbs anzuschließen.
- Zum Wettbewerb ist von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK-SH) die Freigabe – sogenannter Übereinstimmungsvermerk - zur späteren Auslobung einzuholen.
2. Beschlussvorlage „Auslobung für den Wettbewerb“
Nach Fertigung des Auslobungstextes im bürgerschaftlichen Dialog ist die daraus resultierende Auslobung durch die Politik freizugeben.
Anschließend wird der Wettbewerb europaweit bekannt gemacht und gestartet. Die Wettbewerbsergebnisse werden nach Abschluss des Wettbewerbs öffentlich aus- und in den Gremien vorgestellt.
3. Beschlussvorlage „Umsetzung & Bau des ersten Abschnittes“
In einer weiteren Beschlussvorlage wird über die Abschnittsbildung, also das Bauprogramm, zu entscheiden sein. Für den ersten Bauabschnitt werden die Erarbeitung der Ausführungsplanung sowie der Bau beauftragt.
Kosten:
Die der Entwurfs- und Ausführungsplanung vorlaufenden Kosten belaufen sich geschätzt für folgende Positionen auf:
- Verfahrensmanagement 100.000,- €
- Wettbewerbskosten420.000,- €
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen der Erstellung zum Integrierten Entwicklungskonzept vorgenommen.
Die weiteren Planungs- und Baukosten können derzeit nicht seriös geschätzt werden, da sie im besonderen Maße entwurfsabhängig sind. Es wird von einer zweistelligen Millionensumme ausgegangen.
Weite Teile des umzugestaltenden Bereichs liegen im Fördergebiet des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren „Kiel-Innenstadt (KI 1e)““. Städtebauförderungsmittel setzen sich zusammen aus Finanzmitteln des Bundes (1/3), des Landes (1/3) und der Gemeinde (1/3).
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat erfreulicherweise seine Unterstützung im Rahmen des Förderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ in Aussicht gestellt. Sollten im Fördergebiet liegende Wettbewerbsbereiche nicht realisiert werden, so sind die Fördergelder anteilig zurückzuerstatten.
Im Rahmen der Fortschreibung des Maßnahmenplans werden die Finanzmittel für die Durchführung des Wettbewerbs beim Fördergeber beantragt (520.000,- € = 3/3). Nach schriftlicher Zustimmung des Fördergebers werden sie auf dem Treuhandkonto „Sonderkonto Innenstadt“ verbucht.
Der städtische Eigenanteil an den Wettbewerbskosten wird auf rd. 200.000,- € geschätzt (im Fördergebiet rd. 175.000,- €, außerhalb des Fördergebiets rd. 25.000,- €).
Haushaltsmittel stehen ausreichend zur Verfügung.
Die Beschlussvorlage erhalten der Ortsbeirat Mitte, der Beirat für Seniorinnen und Senioren, der Beirat für Menschen mit Behinderung und der Kinder- und Jugendbeirat zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin