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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0288/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Unterzeichnung des Änderungsvertrages durch die Vertreter der Landeshauptstadt Kiel mit rückwirkend erfolgendem Inkrafttreten zum 01.01.2018 wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Mit Wirkung vom 01.01.2013 haben die Landeshauptstadt Kiel, der Kreis Plön und der Kreis Rendsburg-Eckernförde auf der Grundlage von § 19 a des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Zusammenarbeit im Bereich des ÖPNV geschlossen (siehe auch Drs. 0867/2012). Er regelt die Aufgabendurchführung aus dem Bereich der Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung und aus dem Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben durch die Landeshauptstadt Kiel für alle drei Vertragspartner; erstgenannter Bereich betrifft die vom Land seit 2013 auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragenen Aufgaben der für ÖPNV-Liniengenehmigungen zuständigen Genehmigungsbehörde, letztere diverse Bereiche aus dem Aufgabenprofil, die aus der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft erwachsen. Die betroffenen Aufgaben sind im Vertrag in § 1 näher bezeichnet.

Zwischenzeitlich haben die Vertragspartner die praktische Anwendung des Vertrages ausgewertet und in diesem Zuge die Erkenntnis gewonnen, dass im Bereich der Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung der zu Vertragsabschluss veranschlagte Aufwand für Personal-, Sach- und Gemeinkosten nicht ausreichend ist. Unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 3 des Vertrages haben die Partner Verhandlungen aufgenommen mit dem Ziel, dieses zu Lasten der Landeshauptstadt Kiel bestehende Problem einer Lösung zuzuführen. Nach zunächst erfolgten gemeinsamen Bemühungen gegenüber dem Land Schleswig-Holstein, in Anwendung des Prinzips der Konnexität eine Erhöhung der landesseitig hierfür zur Verfügung gestellten Mittel zu erreichen, die erfolglos geblieben sind, haben sich die Vertragspartner auf die im Änderungsvertrag aufgeführten Änderungen hierzu verständigt. Gegenstand ist hierbei im Wesentlichen die Festlegung des finanziellen Ausgleichs auf der Grundlage des jeweils entstehenden Aufwands und die Methodik der Erfassung und Fortschreibung desselben.

Darüber hinaus haben sich weitere Präzisierungen bzw. Ergänzungen, auch bezüglich der Selbstverwaltungsaufgaben, als erforderlich erwiesen, die in diesem Zuge ebenfalls vorgenommen werden und in den Änderungsvertrag aufgenommen sind.

Das Rechtsamt hat dem Abschluss des Änderungsvertrages zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

Entwurf eines Änderungsvertrages zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Kiel, dem Kreis Plön und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 29.12.2012, in Kraft getreten am 01.01.2013

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Apr 17, 2018 - Innen- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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Apr 25, 2018 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

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May 17, 2018 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen