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Geschäftliche Mitteilung - 0316/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten mit den Städten Kolding und Aarhus - Konkretisierung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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Apr 24, 2018
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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Apr 25, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Am 14.12.2017 hat die Ratsversammlung zur Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten mit den Städten Kolding und Aarhus folgenden Beschluss gefasst:
„Zur Unterstützung von Akteuren aus der Kieler Wirtschaft, Gründerszene, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Hochschulen wird ein jährliches Förderprogramm von 25.000 Euro aufgelegt, das besonders auf eine Verbesserung der Kontakte mit Skandinavien, mit Schwerpunkt auf den Städten Aarhus und Kolding, abzielt. Damit sollen Maßnahmen wie
- Delegationsreisen
- Konzeption und Durchführung von EU-Projekten wie Interreg, Creative Europe, etc.
- Anbahnungen von Kooperationen von Unternehmen, Projekten, etc.
- Konferenzen, Veranstaltungen, etc.
gefördert werden.“
Dieser Beschluss wird wie folgt konkretisiert:
- Antragsberechtigt sind: Juristische Personen, Vereine, gemeinnützige Einrichtungen und GbRs, die ihren Sitz in Kiel haben. Einzelpersonen können sich mit ihren Projektvorschlägen an die Antragsberechtigten wenden.
- Gefördert werden können nur Projekte, die noch nicht begonnen wurden.
- Die Förderung kann bis zu 10.000 Euro betragen. Ab einer Fördersumme von 2.000 Euro wird ein Eigenanteil von mindestens 10 % erwartet, welcher durch Personalleistungen erbracht werden kann. Die mehrfache Förderung eines Projektes ist ausgeschlossen.
- Förderfähige Kosten sind prinzipiell:Projektbezogene Personalkosten
Projektbezogene Sachkosten
Honorare
Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand)
Bewirtung
- Nicht gefördert werden laufende Kosten.
- Die Entscheidung über die Förderung und die Förderhöhe treffen zeitnah nach Eingang eines Förderantrages gemeinsam die Leitung des Referates für Wirtschaft und der Verantwortliche des Bereiches „Internationales“ im Referat für Wirtschaft. Unterstützt werden sie dabei ggf. beratend durch die Wissenschaftsreferentin, die/den Referentin/en für Kreative Stadt sowie die KiWi.
- Projektanträge können jederzeit gestellt werden – es wird keine gesonderten Projektaufrufe geben. Es gilt das „Windhundprinzip“.
- Auswahlkriterien:Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
- Qualität der Projektbeschreibung, d. h. Darstellung
- der Notwendigkeit, Schlüssigkeit, und prinzipiellen Umsetzbarkeit des Projektes in Übereinstimmung mit den städtischen Zielen (Soziale Stadt, Kinderfreundliche Stadt, Klimaschutzstadt, Kreative Stadt, Innovative Stadt)
- des Finanzierungsplans unter Berücksichtigung der Selbstfinanzierungsaspekte
- bei gleichzeitigem Vorliegen mehrerer Anträge werden die Anträge bevorzugt, welche die Kontakt zu Aarhus und Kolding befördern.
- Sind die jährlichen Fördermittel in Höhe von 25.000 Euro gebunden, wird dies auf der Website und ggf. mit einer Pressemitteilung publiziert, um potentielle Projektträger auf das Folgejahr zu verweisen. Nicht gebundene Fördermittel verfallen am Jahresende.
- Die Veröffentlichung der Eckpunkte zur „Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten mit den Städten Kolding und Aarhus“ erfolgt auf der Website der Landeshaupstadt Kiel, auf deren Freischaltung durch eine Pressemitteilung hingewiesen wird. Auf der Website werden auch das Antragsformular sowie weitere Hinweise zur Förderung veröffentlicht.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister