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Antrag der Verwaltung - 0318/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Projektförderung Kultur- und Kreativwirtschaft - Konkretisierung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Entscheidung
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Apr 24, 2018
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Entscheidung
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Apr 25, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Am 14.12.2017 hat die Ratsversammlung zur Projektförderung Kultur- und Kreativwirtschaft folgenden Beschluss gefasst:
„Für die Zusammenarbeit kreativer Zentren und Initiativen soll eine Projektförderung in Höhe von jährlich 50.000 Euro eingerichtet werden. Grundlage der Förderung sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kreativzentren und Initiativen.
Gefördert werden:
- Veranstaltungen mit Gastreferent*innen aus dem In- und Ausland zu Fragen der Kreativwirtschaft
- Startförderung für die Umsetzung innovativer Ideen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft zu Nachhaltigkeit (Müllvermeidung, Energieeffizienz, Meeressschutz, regionale Produktion, etc.), Gestaltung des demographischen Wandels, inklusiver Gestaltung von Quartieren (social design)
- Exkursionen zu anderen Kreativstandorten, besonders in den Partnerstädten Kiels
- Ko-Finanzierungsunterstützung für durch EU-, Bundes- Landes- oder Stiftungsmittel geförderte Projekte
- Kreative Projekte im Stadtraum
Die Entscheidung über die Förderung trifft eine Fachjury, die zusammengesetzt wird aus einer/m Vertreter*in der LH Kiel, der Muthesius Kunsthochschule, des Wirtschaftsministeriums des Landes Schleswig-Holstein, der KielRegion sowie mit beratender Stimme je einer/m Vertreter*in der Ratsfraktionen der Landeshauptstadt Kiel.“
Dieser Beschluss soll nun wie folgt konkretisiert werden:
- Antragsberechtigt sind Kreativzentren und Initiativen, die organisatorisch unabhängig voneinander sind und ihren Sitz in Kiel haben. Dazu zählen juristische Personen, Vereine, gemeinnützige Einrichtungen und GbRs. Einzelpersonen können sich mit ihren Projektvorschlägen an die Antragsberechtigten wenden.
- Für das Kooperationsprojekt muss einer der Partner als Leadpartner die finanzielle und administrative Abwicklung des Projektes verantwortlich übernehmen. Die anderen Partner müssen ihre Projektbeteiligung schriftlich verbindlich erklären – diese sind dem Förderantrag beizufügen. Eine Kooperationsvereinbarung ist vor Projektbeginn abzuschließen.
- Gefördert werden können nur Projekte, die noch nicht begonnen wurden.
- Im Regelfall kann die Förderung bis zu 15.000 Euro betragen. Bei einer stadtweiten Bedeutung des Projektes kann die Förderhöchstgrenze von der Fachjury angehoben werden. Ab einer Fördersumme von 2.000 Euro wird ein Eigenanteil von mindestens 10 % erwartet, welcher durch Personalleistung erbracht werden kann. Die mehrfache Förderung eines Projektes ist ausgeschlossen.
- Förderfähige Kosten sind prinzipiell:Projektbezogene Personalkosten
Projektbezogene Sachkosten
Honorare
Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand)
Bewirtung
- Nicht gefördert werden laufende Kosten.
- Die Fachjury, die die Entscheidung über die Förderung und die Höhe der Förderung trifft, wird ergänzt um eine Vertreter*in der KiWi, um die wirtschaftlichen Aspekte der Kultur- und Kreativwirtschaft zu betonen. Dadurch wird außerdem eine mögliche Pattsituation bei Entscheidungen vermieden. Die Jury entscheidet nach dem Mehrheitsprinzip - und strebt einen Konsens an. Befangenheit eines Jurymitgliedes führt zur Stimmenthaltung.
- Die Fachjury tagt zweimal im Jahr und bei Bedarf. Ein Bedarf liegt vor, wenn ein Antrag nicht zeitgerecht eingegangen ist, die Umsetzung des Projektes im gesamtstädtischen Interesse liegt und keinen späteren Zeitpunkt zulässt. Die EU-Regiestelle hat ein Vetorecht, sofern sie förderrechtliche Bedenken gegen eine Entscheidung hat.
- Im Regelfall tagt die Fachjury:im 2. Quartal für das laufende Förderjahr
im 4. Quartal für das folgende Förderjahr
Abweichend davon tagt die Fachjury in 2018 jeweils vor und nach der Sommerpause für das laufende Förderjahr sowie im 4. Quartal für das folgende Förderjahr.
- Förderanträge können jederzeit gestellt werden – es wird keine gesonderten Projektaufrufe geben. Sie werden aber nur dann in die nächste Jurysitzung eingebracht, wenn sie der EU-Regiestelle zwei Monate vor dem Sitzungstermin vorliegen, um ausreichend Zeit für die Prüfung der Anträge und ihren Versand zu ermöglichen. Im Jahr 2018 gilt abweichend davon die Vorlage des Förderantrages einen Monat vor Sitzungstermin.
- Auswahlkriterien:Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
Qualität der Projektbeschreibung, d. h. Darstellung
- der Bedeutung, Notwendigkeit, Schlüssigkeit, und prinzipiellen Umsetzbarkeit des Projektes
- des Finanzierungsplans unter Berücksichtigung der Selbstfinanzierungsaspekte
- der Kooperation der beteiligten Partner
- Sind die jährlichen Fördermittel in Höhe von 50.000 Euro gebunden, wird dies auf der Website und ggf. mit einer Pressemitteilung publiziert, um potentielle Projektträger auf das Folgejahr zu verweisen. Nicht gebundene Fördermittel verfallen am Jahresende.
- Die Veröffentlichung der Eckpunkte zur Projektförderung „Kultur- und Kreativwirtschaft“ erfolgt auf der Website der Landeshaupstadt Kiel, auf deren Freischaltung durch eine Pressemitteilung hingewiesen wird. Auf der Website werden auch das Antragsformular sowie weitere Hinweise zur Förderung veröffentlicht.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister