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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0376/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1.)    Zugestimmt wird der Durchführung der unterrichtsergänzenden Angebote an der Schule am Heidenberger Teich durch das Jugendamt der Landeshauptstadt Kiel zum 1.8.2018 zunächst befristet für drei Jahre.

 

2.)    Zugestimmt wird der Veränderung der personellen Rahmenbedingungen für die Durchführung des neuen gebundenen Ganztags an der Schule am Heidenberger Teich durch das Jugendamt. Ab 01.08.2018 können zukünftig neben Erzieherinnen und Erziehern auch Sozialpädagogische Assistentinnen/Sozialpädagogische Assistenten und sozial erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation passgenau und bedarfsorientiert eingesetzt werden.

Dabei ist folgender Personalschlüssel einzuhalten: Mindestens 70 Prozent Fachkräfte (davon mindestens 50 Prozent Erzieher/Erzieherinnen und 20 Prozent sozialpädagogische Assistenten/Assistentinnen oder Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit vergleichbarer Qualifikation) sowie höchstens bis zu 30 Prozent sozial erfahrene Kräfte. Letztere müssen mindestens eine Ausbildung haben sowie eine dreijährige Erfahrung im Jugendhilfebereich aufweisen

 

3.)    Zugestimmt wird einem Rahmenkontingent an Betreuungsstunden, die im Schulalltag flexibel und nach den Erfordernissen der Klassen von Lehr- und Fachkräften eingesetzt werden können. Dieses Kontingent ergibt sich aus der bisherigen Berechnungsgrundlage „eine Erzieherin/ein Erzieher pro halbe Lerngruppe“.

 

4.)    Die personelle Anpassung unter 2.) und die Flexibilität unter 3.) kann  - wenn gewünscht - auch auf die Durchführung des neuen gebundenen Ganztags an der Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule und an der Leif-Eriksson-Gemeinschaftsschule übertragen werden.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Hintergrund

 

Die Durchführung des neuen gebundenen Ganztags an der Schule am Heidenberger Teich, an der Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule sowie an der Leif-Eriksson-Gemeinschaftsschule musste im Rahmen eines Vergabeverfahrens vergeben werden. Vor dem Vergabeverfahren hat der Schulträger mit den beteiligten Schulen unter Berücksichtigung der Landesvorgaben die Bedarfe der Schulen herausgearbeitet und - soweit rechtlich möglich - in eine Leistungsbeschreibung für jede Schule übernommen.

 

Unter anderen wurde die Festlegung der auszuschreibenden Parameter für das pädagogische Personal, nämlich:

  1. eine Erzieherin/ein Erzieher pro halber Lerngruppe
  2. ein Drittel (1/3) Koordinationsstelle pro Schulstandort

im Januar 2017 durch die Ratsversammlung beschlossen (Drs.1015/2016).

 

Mit diesem Beschluss wurde die Grundlage für einwandfreie und rechtssichere Verhältnisse in Bezug auf die Durchführung und Organisation des Ganztagsbetriebs an der Schule gelegt. In dem sich anschließenden EU- weiten Vergabeverfahren wurde die Dienstleistung des neuen gebundenen Ganztags an der Schule am Heidenberger Teich für die Dauer von einer Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren mit einer anschließenden jährlichen Verlängerungsmöglichkeit ausgeschrieben. Im Ergebnis hat der Finanzausschuss im Mai 2017 der Vergabe der Dienstleistung an den Träger pädiko e.V. (Pädiko, Verein für pädagogische Initiative und Kommunikation e.V.) zum Schuljahr 2017/2018 zugestimmt.

 

Entwicklung

 

Es war der Wunsch der Schulgemeinschaft, dass der ehemalige Träger (Förderverein) die Durchführung des Ganztagsbetriebes weiterführt, da allseits eine sehr große Zufriedenheit in der Zusammenarbeit bestand. Der Ausgang des Vergabeverfahrens wurde in Frage gestellt, die Voraussetzungen für eine gute Kooperation mit einem neuen Träger waren denkbar schwierig.

 

Seit dem Start des Ganztagsbetriebs sind zwischen der Schulgemeinschaft am Heidenberger Teich und pädiko e.V. eine Vielzahl von Konflikten entstanden. Um Lösungen zu erarbeiten, wurden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Schule, pädiko e.V., der zuständigen Schulaufsicht und dem Schulträger geführt.

 

Die Konflikte ließen sich nicht befriedigend lösen. Letztendlich bestand dahingehend Einigkeit, eine Vertragsauflösung anzustreben und bis zu einer Klärung zur Weiterführung des neuen gebundenen Ganztagsangebotes bestmöglich im Sinne der Kinder zusammenzuarbeiten.

 

Einer der Gründe für die Konfliktlagen zwischen Schule und Träger war u.a. die hohe Personalfluktuation im Ganztagsbereich. Hier wirkt sich u.a. der akute Fachkräftemangel im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher spürbar aus. Der  häufige Wechsel von Bezugspersonen vermindert den Lernerfolg und die Unterstützung der Kinder. Für eine qualifizierte Bindungs- und Beziehungsarbeit ist personelle Kontinuität von maßgeblicher Bedeutung.

 

Die von den Schulen seinerzeit gewünschte Qualifikationsfestlegung in der Leistungsbeschreibung als gültige Vertragsgrundlage sieht jedoch zwingend pro halber Lerngruppe ein/e Erzieher/in oder Mitarbeiter/in mit vergleichbarer Qualifikation vor. Der Dienstleister hat das einzusetzende Personal und ggf. das Ersatzpersonal namentlich zu benennen und dem Schulträger diese Qualifikation nachzuweisen.

 

In der Praxis hat sich gezeigt, dass sich der Wunsch der Schulen, ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Angebot im gebundenen Ganztag ausschließlich mit Erzieherinnen und Erziehern sicherzustellen, als problematisch erwiesen hat.

 

Die Verwaltung wurde von der Schule gebeten zu prüfen, ob der Vertrag mit dem Verein pädiko e.V. beendet werden kann und ob die seinerzeit als sinnvoll erachteten und von der Ratsversammlung festgelegten Rahmenbedingungen vor dem Vergabeverfahren nun nach einer Praxisauswertung verändert werden könnten, um sie den Erfordernissen im Ganztag anzupassen.

 

Die rechtliche Bewertung durch das Rechtsamt ergab, dass es grundsätzlich möglich ist

  1. die Verträge im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen,
  2. die Leistungen im neuen gebundenen Ganztag durch die Stadt Kiel selbst zu erbringen, sofern ein erneutes Vergabeverfahren einen unzumutbar langen Zeitraum erfordern würde, so dass die Durchführung des Ganztages, u.a. an der Grundschule am Heidenberger Teich, nicht durchgängig sichergestellt wäre,

und

  1. dass die Landeshauptstadt Kiel bei Übernahme der Dienstleistung die Rahmenbedingungen neu entscheiden kann, z.B. auch über welche Qualifikationen die eingesetzten Personen verfügen sollen/müssen oder geteilte Lerngruppen betreut werden.

 

Fazit:

 

-          Der Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Kiel und dem Verein pädiko e.V. kann im gegenseitigen Einvernehmen zu einem vereinbarten Zeitpunkt aufgelöst werden.

-          Die Landeshauptstadt Kiel kann die Dienstleistung kurzfristig selbst - und unbefristet - übernehmen.

-          Die personellen Rahmenbedingungen können verändert werden.

 

Der Schul- und der Jugendhilfeträger, das Schulamt Kiel als untere Schulaufsichtsbehörde sowie die Schule und der bisherige Träger sind sich einig, dass es sinnvoll ist,

 

-          den Vertrag zum Schulbeginn 2018/2019, also nach den Sommerferien, aufzulösen.

 

-          dass das Jugendamt die Dienstleistung des neuen gebundenen Ganztags am Heidenberger Teich übernimmt.

Im Rahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) und der sogenannten pädagogischen Fachkraftstunden im neuen gebundenen Ganztag ist das Jugendamt bereits seit 2009 bzw. 2011 am Standort vertreten. Seit Anfang 2016 sind 1,5 Planstellen für die Schulischen Assistenzkräfte hinzugekommen.

Mit dieser Entscheidung sollen keine grundsätzlichen Weichen für die zukünftige Trägerschaft im offenen oder gebundenen Ganztag gestellt werden. Die Subsidiarität und Pluralit in der Trägerlandschaft haben in Kiel einen besonderen Stellenwert. Mit dieser Entscheidung gilt es, in einer besonderen Situation die Durchführung des Ganztags als Pflichtaufgabe des Schulträgers durch den Jugendhilfeträger sicherzustellen.

 

-          nach den bisherigen Erfahrungen die Qualifikationsvorgaben für das Personal zu verändern.

Dadurch soll ein bedarfsgerechtes Angebot für die Schülerinnen und Schüler ermöglicht werden, um abweichend von festen Lerngruppen interessante Angebote in Abstimmung mit den Lehrkräften und/oder weiteren Kooperationspartnern vorzuhalten.

 

-          die geteilten Lerngruppen nicht zwangsläufig festzulegen, sondern zugunsten eines Stundenkontingents zu öffnen, bemessen an den aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen.                                                                                                                        

Schulleitung und Träger sollen zukünftig im Austausch mit den Lehr- und pädagogischen Fachkräften -  im Schulalltag entscheiden können, in welcher Intensität sie in den jeweiligen Klassen bzw. Lerngruppen eine Unterstützung im Ganztag benötigen.

 

-          Dies ermöglicht im Interesse aller Beteiligten den Einsatz der gleichen Mitarbeitenden sowohl im Vormittags- als auch im Nachmittagsbereich. Den Mitarbeitenden können angemessenere Arbeitsverträge und damit attraktivere Arbeitsplätze sowie eine erweiterte berufliche Perspektive angeboten werden. Zudem werden durch eine geringere Anzahl von Kräften mit jeweils längerer Präsens an der Schule sowohl verlässlichere und kontinuierliche Bindungen zu den Kindern ermöglicht, als auch eine zielführendere Kooperation zwischen den Lehrkräften und den zusätzlichen Leistungen an Schule erreicht.

 

 

Auswirkungen auf die Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule und die Leif-Eriksson-Gemeinschaftsschule

 

r die Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule und die Leif-Eriksson-Gemeinschaftsschule haben die im Rahmen des Vergabeverfahrens abgeschlossenen Verträge weiterhin ltigkeit.

 

Im Zuge der Gleichbehandlung ist es geboten, beiden Schulen und den Trägern - auf Wunsch - ebenfalls die veränderten Bedingungen für die Qualifikation sowie den bedarfsgerechten Einsatz der Beschäftigten im Ganztagsbereich, wie oben beschrieben, zu ermöglichen.

 

chste Schritte

 

Nach Beschlussfassung ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Abteilung Jugendsozialarbeit an Schule/Schulsozialarbeit des Jugendamtes und der Schule am Heidenberger Teich zu schließen.

Die Kooperationsvereinbarung wird u. a. die konzeptionelle Ausrichtung und den bedarfsgerechten Einsatz der Beschäftigten, unter Berücksichtigung einer Rhythmisierung des Schulalltages im Ganztag beinhalten.

Die Kooperationsvereinbarung wird mit dem Schulamt Kiel und dem Amt für Schulen abgestimmt.

 

Der Erfolg der Kooperation setzt die Offenheit, Transparenz und konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten voraus. Es besteht die Erwartung, dass die neue Kooperation von allen Beteiligten der Schulgemeinschaft und des Trägers konstruktiv sein wird. Dieser Prozess wird vom Schulamt Kiel, dem Amt für Schulen und dem Jugendamt begleitet.

 

Das Konzept orientiert sich an den finanziellen Grundsätzen der bisherigen Leistungsbeschreibung. Der bereits errechnete Stundenumfang für die Ganztagsbetreuung an der Schule wird trotz veränderter Rahmenbedingungen nicht überschritten.

 

Das Jugendamt beschäftigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Schule am Heidenberger Teich seit 2011 im gebundenen Ganztag (päd. Fachkraftstunden)  sowie seit 2016 in der Schulischen Assistenz. Diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann das Jugendamt Arbeitsverträge mit einer höheren Stundenzahl r den Bereich Ganztag anbieten. Interessierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von pädiko e.V. nnen ebenfalls für den Ganztag am Heidenberger Teich übernommen werden (Sicherung der Personalkontinuität). Ziel ist es, verlässliche und auskömmliche Arbeitsverhältnisse im Umfang von mindestens 19,5 Wochenstunden zu schaffen.

 

Die Übernahme der Dienstleistung Ganztag und die damit einhergehende zusätzliche Anzahl von bis zu 30 - 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Abteilung Jugendsozialarbeit setzt zuzüglich eine weitere Planstelle (Verwaltung) mit voraussichtlich der Hälfte der tariflichen Wochenarbeitszeit ab 01.08.2018 voraus.

r die Koordination vor Ort ist eine Ausweitung der Planstellenanteile von 13 auf 19,5 Wochenstunden vorgesehen, um dem höheren Aufwand aufgrund der veränderten Qualifikation der Mitarbeitenden gerecht zu werden. Bei der Übertragung an Dritte waren diese Kosten im Rahmen der Verwaltungskosten enthalten, im Jugendamt müssen entsprechende Planstellen geschaffen werden.

 

Weitere vertragliche Parameter aus der Leistungsbeschreibung, wie Dokumentation, regelmäßige Teambesprechen und Abstimmung mit der Schule und dem Schulamt etc. gehen auf das Jugendamt als neuen Dienstleister über und werden in die Kooperationsvereinbarung aufgenommen.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

Stadträtin

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Beschlüsse

Erweitern

May 2, 2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

May 3, 2018 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

May 17, 2018 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen