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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0378/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die mit Beschluss der Ratsversammlung vom 14.12.17 (Drs. 1183/2017) vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € werden zur Schaffung von Stellen der Straßensozialarbeit freigegeben.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Ausgangslage

In verschiedenen Bereichen der Landeshauptstadt Kiel, so z.B. im Bereich des Hauptbahnhofes, haben sich in den letzten Jahren Schwerpunkte der Straßenszene entwickelt (vgl. Drs. 0214/2018).

Menschen verschiedenen Alters mit und ohne Unterkunft halten sich verstärkt in der rmeren Jahreszeit über viele Stunden und auch nachts an den genannten Treffpunkten auf. Dabei handelt es sich zum Teil um Personen in physisch und psychisch desolatem Zustand. Hintergründe sind häufig massive Suchtmittelabhängigkeiten und/oder psychische Erkrankungen oder auch Pflegebedürftigkeit, oft ohne Krankheitseinsicht. Die Eigenwahrnehmung ist häufig gestört, es bestehen keine Zukunftsvorstellungen, die über den Tag hinausgehen. Viele Betroffene sind schwer motivierbare Personen, die Einrichtungen und berdliche Hilfe ablehnen, da sie diese als einengend und reglementierend empfinden.

Die „Szene“ ist die Bezugsgruppe, wobei von großer Unverbindlichkeit ausgegangen werden muss.

 

Maßnahme

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sollen daher zu diesem Zweck 2 Planstellen im Amt für Wohnen und Grundsicherung angesiedelt werden.

Die Deckung erfolgt zum Teil durch die mit Ratsbeschluss vom 14.12.17 (Drs. 1183/2017) vorgesehenen 50.000 €. Die restlichen Stellenanteile werden im regulären Stellenplan abzubilden sein.

r eine sinnvolle und unterbrechungsfreie Arbeit auch im Krankheits- und Vertretungsfall ist die Schaffung von zwei Stellen unabdingbar.

Die Mitarbeiter/innen werden zunächst örtlich im Neuen Rathaus angesiedelt, in dem bereits die übrigen Bereiche der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe untergebracht sind und das fußufig zum Hauptbahnhof liegt.

Die Schaffung eines räumlichen Angebots in Bahnhofsnähe wird zurzeit geprüft.

 

 

Zielsetzung

Aktive Straßensozialarbeit durch die Landeshauptstadt Kiel ist sowohl Bestandteil der Neuaufstellung der Wohnungs-und Obdachlosenhilfe (Drs. 1085/2017) und als auch des   Konzeptes „Kieler Hauptbahnhof und Umfeld“ (Drs. 0214/2018).

 

Die betroffenen Menschen sollen durch aufsuchende Arbeit erreicht und dazu motiviert   werden, ihre Situation individuell zu verbessern, sowohl in physischer, in psychischer als auch in sozialer Hinsicht. Dazu müssen kontinuierliche Ansprache und  Angebote erfolgen, durch die mittelfristig Beziehungen und Vertrauen in strukturierte Hilfsangebote entstehen können. Ziel ist es, Ressourcen zu wecken, die die Akzeptanz alternativer Aufenthaltsorte tagsüber und nachts ermöglichen und helfen eine Tagesstruktur zu entwickeln, die ein   zufriedeneres und weniger gefährdetes Leben der Betroffenen ermöglicht.

 

Verknüpft mit der aufsuchenden Arbeit soll die Beratung im Bereich der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten erfolgen (§§ 67ff SGB XII), deren Gehrung auch im Aufgabenbereich des Amtes für Wohnen und Grundsicherung.

Die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sind z.B. angezeigt, wenn besondere Lebensverhältnisse vorliegen, wie beispielsweise kein eigener Wohnraum, kein Einkommen, gewaltgeprägte Lebenslagen oder die Entlassung aus einer Einrichtung, ohne dass für eine Unterkunft gesorgt wurde und gleichzeitig die betroffenen Menschen nicht die Fähigkeit haben, diesen Mangel ohne fremde Hilfe zu beheben, keine Fähigkeiten sich selbständig um Arbeit, Gesundheit, Finanzen und vor allem Wohnraum zu bemühen und diesen zu erhalten, also keine Selbsthilfekräfte aktivieren können.

 

Insofern ergibt sich zwischen Straßensozialarbeit und den Hilfen nach §§ 67 ff SGB XII ein direkter Zusammenhang, da es sich bei der Zielgruppe der Straßensozialarbeit um genau diesen Personenkreis handelt, der mittelfristig zur Annahme einer weitergehenden pern- lichen Unterstützung motiviert werden soll, die über die im Rahmen der Straßensozialarbeit mögliche Unterstützung hinausgeht.

 

Durch die Schaffung der beiden Stellen im Amt für Wohnen und Grundsicherung ist somit ein durchgehendes System gewährleistet, mit dem von der aufsuchenden Arbeit bis hin zur Hilfegehrung alle Hilfen in einer Hand liegen. 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

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Beschlüsse

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May 3, 2018 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - ungeändert beschlossen