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Geschäftliche Mitteilung - 0383/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Zwischenstand: Kooperation zwischen der Landesplanung, der Landeshauptstadt Kiel und der Stadt Schwentinental zum Kernbereich Ostseepark Schwentinental zur Umsetzung des Landes-planerischen Anpassungsverlangens
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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May 3, 2018
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Sachverhalt/Begründung
- 1 -
Ausgangslage:
Mit dem Urteil vom 14. März 2017 hat das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht die Notwendigkeit zur Erteilung eines landesplanerischen Anpassungsverlangens gegenüber der Stadt Schwentinental zur bauleitplanerischen Steuerung der Einzelhandelsnutzungen im Ostseepark bestätigt. Die Stadt Schwentinental hat das Urteil anerkannt und sowohl eine Veränderungssperre beschlossen als auch mit der Erarbeitung der Bauleitplanung begonnen. In diesem komplexen Verfahren muss im Spannungsfeld zwischen landesplanerischem Anpassungsverlangen, jahrzehntelang gewachsenen Einzelhandelsstrukturen mit Bestandsschutz und bauleitplanerischen Anforderungen einschließlich der Abstimmung mit Nachbargemeinden ein rechtssicherer Bebauungsplan aufgestellt werden.
Aktueller Zwischenstand:
Der im Juli 2017 begonnene kooperative Bearbeitungsprozess (vgl. Drs. Nr. 0828/2017 vom 07.09.2017) konnte erfolgreich weitergeführt werden. Inzwischen hat sich zu einer regelmäßigen Austausch- und Arbeitskreisroutine entwickelt. Die Abstimmungs- und Arbeitstermine, an denen das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel teilnimmt, finden in der Regel alle 2-3 Monate statt.
Weiteres Vorgehen:
Die nächsten wichtigen Bearbeitungsschritte werden in den kommenden Terminen im Juni und September 2018 weiter konkretisiert werden können. Dabei wird es im Juni um die Vorbereitung und Konkretisierung der Einzelhandels-Bestandserhebung im Ostseepark, in Schwentinental und in betroffenen Umlandgemeinden gehen, um daraus dann in einem weiteren Schritt konkretisieren zu können, welche Sortimente potenziell zu Auswirkungen in den untersuchten zentralen Versorgungsbereichen insbesondere auch Kiels führen könnten. Gemeinsam wird dann die notwendige Untersuchungstiefe festgelegt. Das Ergebnis dieser Arbeit soll dann in ein Gutachten fließen, das durch einen externen beauftragten Gutachter erstellt wird. Dieses Gutachten ist dann wiederum die Grundlage für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan.
Nach der Sommerpause wird dann ein 2-stufiges Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung vorbereitet. Die Grundlagen dazu werden im Rahmen des Arbeitsgespräches im September abgestimmt. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB soll voraussichtlich noch Ende 2018 abgeschlossen werden. Sowohl die 2. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wie auch die Erarbeitung des Satzungsbeschlusses sind nach gegenwärtiger Auffassung für das erste bzw. zweite Vierteljahr in 2019 geplant. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist die Fertigstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 der Stadt Schwentinental für Mitte 2019 geplant.
Auch wenn die Landeshauptstadt Kiel derzeit an der Erarbeitung des Planwerkes beteiligt und aktiv mit eingebunden wird, so ist es doch notwendig im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahme wird, wie bereits in der Vergangenheit vollzogen, der Selbstverwaltung vorgelegt.
Doris Grondke
Stadträtin
