Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0409/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Eigenbetrieb Sportstätten
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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May 3, 2018
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Gestoppt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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May 8, 2018
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Jul 3, 2018
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Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 17, 2018
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Jul 5, 2018
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Antrag
Antrag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen zur Überführung nachfolgend benannter Sportstätten in einen Betrieb, der nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung geführt wird, zu prüfen.
- Das Ergebnis ist der Ratsversammlung spätestens im November 2018 vorzulegen.
- Der Ausschuss für Schule und Sport ist in einem entsprechenden ständigen Punkt der Tagesordnung laufend zu informieren.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Zuständigkeiten für nachstehend benannte Sportstätten, die kommerziell ausgerichtet sind und sich in einem Wettbewerbsumfeld befinden, sollen in einem Betrieb, der nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung geführt wird – im Folgenden „Eigenbetrieb“ genannt - zusammengefasst werden:
•Holstein-Stadion incl. Leistungszentrum Projensdorf
•Hallen- und Freibäder:
Hallen: Sport- und Freizeitbad, Schwimmhalle Schilksee
Freibäder: Sommerbad Katzheide, Seebad Düsternbrook, Eiderbad Hammer
Strände: Falckenstein, Schilksee.
•Olympiazentrum Schilksee und Kieler Sportboothäfen
Sportstätten, die ganz oder überwiegend von Sportvereinen, der Betriebssportgemeinschaft Kiel und den Schulen genutzt werden, sind von der Organisationsänderung nicht betroffen.
Die Kieler Bäder GmbH als Personaldienstleister der städtischen Bäder und die Kieler Sport-hafen GmbH als Pächter der städtischen Sporthäfen sind ebenfalls nicht betroffen. Die Kieler Bäder GmbH bleibt als Dienstleister b. a. w. bestehen, weil eine Liquidation hohe VBL-Erstattungsansprüche und Nachteile für einen Teil der Mitarbeiter/innen bei der Altersversorgung auslösen würde.
Ausgangslage:
Die bisherigen Zuständigkeiten für die oben genannten Sportstätten sind auf verschiedene Ämter innerhalb der Stadt verteilt. So ist das Amt für Sportförderung für das Holstein-Stadion (incl. Leistungszentrum Projensdorf) sowie die Bäder (Hallen, Strände, Seebad Düsternbrook, Eiderbad Hammer) zuständig und das Amt für Wohnen und Grundsicherung für das Olympiazentrum Schilksee und die Kieler Sporthäfen.
In allen Bereichen bestehen eine hohe Produktähnlichkeit und funktionale Zusammenhänge. Im steuerrechtlichen Sinne handelt es sich in allen Fällen um wirtschaftliche Unternehmen (Betriebe gewerblicher Art).
In der jetzigen Struktur sind neben den verschiedenen Verantwortlichen in den einzelnen Ämtern auch unterschiedliche Ausschüsse zuständig. Dies führt zu längeren Entscheidungswegen, wodurch ein flexibles Reagieren auf besondere Umstände erschwert wird. Auch in der Außenwirkung erweist sich die Zuständigkeit verschiedener Akteure nicht immer als vorteilhaft.
Ziele:
Ziel der Überführung ist es, die unternehmerische Selbständigkeit zu ermöglichen, ohne wesentliche Vorzüge öffentlich-rechtlicher Formen wie die kommunale Steuerung und ggf. steuerliche Behandlung aufzugeben.
Geplant ist u. a. eine Senkung des Zuschussbedarfes durch:
•Höhere Flexibilität von Entscheidungsprozessen
•Erhöhung der Einnahmen durch unternehmerische Ausrichtung
•Selbständigkeit des Unternehmens
•Einsparungen durch Generierung von Synergien durch Zusammenführung verschiedener Aktivitäten
•Verbesserung der Kundenorientierung und Außendarstellung
•Minimierung der internen Schnittstellen.
Die Steuerung über den Werkausschuss sichert die kommunale Steuerung und kann effektive Entscheidungsvorgänge gewährleisten.
Durch eine Zusammenfassung der genannten Bereiche könnte eine höhere Flexibilität der Entscheidungsprozesse und eine Minimierung der Schnittstellen erreicht werden. Art und Umfang der Tätigkeiten rechtfertigen eine selbständige Wirtschaftsführung, so dass hierfür ein Eigenbetrieb gegründet werden soll, so wie es auch die Gemeindeordnung in § 106 vor-sieht.
Durch die wirtschaftliche Selbständigkeit des Eigenbetriebes lassen sich weitere positive Effekte nutzen und neue Geschäftsfelder umsetzen.
Außenwirkung:
Es gäbe durch den Eigenbetrieb einen Ansprechpartner für kommerzielle Sportangebote, der im operativen Geschäft generell alleinverbindlich gegenüber Akteuren insbesondere aus der freien Wirtschaft auftreten kann.
Eine einheitliche Außenwirkung ist ein wesentlicher Standortfaktor. Die Kundenreaktionszeit ist kürzer. Beides führt zu einer deutlich optimierteren Kundenorientierung und ist u. a. auch eine gute Grundlage für die Akquirierung neuer Geschäftsfelder mit zusätzlichen Einnahmen.
Weitestgehende Autonomie:
Der Eigenbetrieb ist allein verantwortlich und kann daher grds. selbständig über die Ressourcen bestimmen (z. B. Verfügbarkeit bei Fremdnutzung, Investitonen, Instandhaltung). Notwendige Maßnahmen können daher zügiger umgesetzt werden, weil es erheblich weniger Schnittstellen bei Selbstverwaltung (statt Fachausschuss, Finanzausschuss, Rats-versammlung in der Regel Werkausschuss, selten Ratsversammlung) und Verwaltung (kürzere Entscheidungswege, weniger Beteiligte) gibt.
Als Werkausschuss könnte der Ausschuss für Schule und Sport in Betracht kommen. Der für den Eigenbetrieb zuständige Werkausschuss sollte die Befugnis erhalten, allgemeine privat-rechtliche Entgelte zu beschließen.
Die Finanzierung von Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen kann unabhängiger vom Haus-halt vorgenommen werden. Somit wird die Planungssicherheit erhöht.
Auf die Bedarfe des Eigenbetriebs konzentrierte Beschaffungen führen zu Kostenreduzierungen.
Als Sondervermögen der Gemeinde hat der Eigenbetrieb ein eigenes Rechnungswesen mit einer klaren Kostenzuordnung einzurichten, die ein effektives Controlling ermöglicht. Dies ist außerdem vorteilhaft gegenüber den Finanzbehörden im Rahmen von Betriebsprüfungen wie z. B. bei den Bädern oder dem Holstein – Stadion.
Personal:
Die Auswirkungen auf das Personal gestalten sich wie folgt:
Amt für Sportförderung: Verlagerung der Projektleitung Bäder (Zuordnung z. Zt. 75 % Kieler Bäder GmbH, 25 % Amt 51) in den Eigenbetrieb. Weitere Verlagerungen sind noch zu prüfen.
Kieler Bäder GmbH: Projektleitung Bäder s. o. Das Personal bleibt in einem Anstellungsverhältnis bei der Gesellschaft.
Die Funktionen Geschäftsführung der Kieler Bäder GmbH und Werkleitung des Eigenbetriebs könnten in Personalunion erfolgen.
Amt für Wohnen und Grundsicherung: Die Mitarbeiter/innen der Abteilung Olympiazentrum und Kieler Sportboothäfen (55.5) werden dem Eigenbetrieb zugewiesen. Ihr Anstellungsverhältnis bei der Landeshauptstadt Kiel bleibt bestehen.
Mittelfristige Perspektive
Holstein-Stadion:
Bis Mitte 2019 werden in den Ausbau des Stadions rd. 10,4 Mio. € investiert.
Künftig sind Pachtzahlungen von Holstein Kiel an die Stadt zu zahlen. Die Stadt hat andere Nutzungen gegen Entgelt zuzulassen. Hierfür sind insbesondere die aktuell in Verhandlung befindlichen Verträge in den kommenden Jahren den Marktkonditionen anzupassen.
Die Erfahrungen in der 2. und 3. Liga zeigen, dass sich der Fußball seit Jahren sehr stark kommerzialisiert, was anhalten bzw. zunehmen wird.
Hallen und Freibäder:
2018 wird das Sport- und Freizeitbad in Betrieb genommen. Außer einer schon jetzt eingeplanten Ergebnisverbesserung der Bäder kommen neue Angebote (Freizeitbereich, Sauna, Gastronomie) hinzu.
Die Entwicklung der Bäder im Kieler Umland (Schließung der Halle in Laboe, erheblicher Investitionsstau Freibad Schwentinental, zunehmende Anfragen aus dem Kieler Umland nach Schwimmkapazitäten in Kiel) wird eine interkommunale Zusammenarbeit erfordern.
Darüber hinaus wurde das Eiderbad Hammer in 2017 saniert und es steht die Sanierung des Sommerbades Katzheide für 2019 an.
Strände:
Die in den vergangenen Jahren zu beobachtende Zunahme der Strandnutzung über den eigentlichen Badebetrieb hinaus mit sportlichen, kulturellen und privaten Veranstaltungen machen eine Neubewertung der bisherigen Nutzungsstrategie aus Sicht der Verwaltung notwendig.
Die großen Flächen der Strände könnten sowohl für intensivere sportliche Nutzungen wie auch zur zielgruppenorientierten Freizeitgestaltung erweitert werden. Dabei sollten sowohl die Aufenthaltsqualität (z. B. Strandkörbe, Duschen, Gastronomie) als auch die Infrastruktur (z. B. Grillplätze, zentrale Müllentsorgung, Zuwegungen) betrachtet werden.
Das Potenzial der Strände im Stadtgebiet ist bisher nicht ausgeschöpft.
Veranstaltungen:
Hohe Potentiale können sich aus einem zentralen Veranstaltungsmanagement in enger Ab-stimmung mit dem Stadtmarketing und Sportverbänden ergeben. Für diverse Veranstaltungen beteiligt sich die Stadt an den Kosten ohne nennenswerten Einfluss auf die Veranstaltungen oder Partizipation an den Einnahmen. Potentiale werden auch gesehen, neue Veranstaltungen wie z. B. Holy Gaudy nach Kiel zu ziehen. Der Eventmarkt ist wachstumsträchtig. Darauf werden auch die in den nächsten 2 – 3 Jahren stark ansteigenden Hotelkapazitäten in Kiel ihren Einfluss haben.
Schnittstellen mit Kiel-Marketing werden vermieden. Kiel Marketing ist lediglich an den inner-städtischen, handelsnahen Flächen interessiert wie z. B. dem Bootshafen. Die Zuständigkeiten des Kieler – Woche Büros bleiben ebenfalls bestehen.
Der Eigenbetrieb sollte auch die Koordination aller erforderlichen Maßnahmen für Veranstaltungen wie z. B. ordnungsrechtliche Genehmigungen, Absperrungen wahrnehmen, um wesentliche Schnittstellen abzubauen. Bislang gestalten sich die Verfahren bei Großveranstaltungen z. B. hinsichtlich der Absperrungen als sehr aufwendig.
Olympiazentrum Schilksee:
In 2016 und 2017 konnten Zuwendungen des Bundes und des Landes zur Förderung des Spitzensports mit einem Ausgabevolumen von rd. 1,1 Mio. € Mio. € akquiriert werden. Für 2018 werden weitere Zuwendungsmittel beantragt i. H. v. zurzeit rd. 1,0 Mio. €.
Auch im Segelsport ist eine zunehmende Professionalisierung festzustellen.
Begründung für die Rechtsform:
Wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit sollen als Eigenbetrieb geführt werden, wenn deren Art und Umfang einer selbständigen Wirtschafts-führung bedürfen. Für den Fall, dass Art und Umfang des Unternehmens eine selbständige Wirtschaftsführung erfordern, räumt die Sollregelung dem Eigenbetrieb Vorrang vor dem Regiebetrieb ein (§ 106 Satz 1 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein).
Die vorgesehenen Bereiche sind Betriebe gewerblicher Art und erfordern eine selbständige Wirtschaftsführung.
Die wirtschaftliche Entwicklung in den nächsten fünf Jahren wird zu einer Verbesserung der Zuschussbedarfe führen.
Um weitere Ergebnisverbesserungen u. a. durch konsequentere Ausnutzung der Potentiale (Kostensenkungen und neue Einnahmen) erzielen zu können, ist ein weitgehend autonom aufgestellter Eigenbetrieb die geeignetere Organisationsform als ein Amt. Die Steuerungs-hoheit von Selbstverwaltung und Verwaltungsführung ist weiterhin sichergestellt.
Ein Eigenbetrieb bietet gegenüber der Aufgabenwahrnehmung in einem Amt mit einer Viel-zahl unterschiedlichster Aufgaben Vorteile, s. o.
Eine Organisation mit ausgeprägten Verantwortlichkeiten und wenigen Schnittstellen gewährleistet ein hohes Identifikationspotential der Beschäftigten sowie eine effiziente, zeitnahe Kontrolle der Zielerreichung.
Werkleitung und Mitarbeiter/innen haben damit mehr Freiräume u. a. für neue Geschäftsfelder.
Insbesondere die oben beschriebene mittelfristige Perspektive zeigt, dass eine marktorientierte Ausrichtung aufgrund des sich ändernden Wettbewerbsumfelds geboten ist.
Mehrkosten ggü. der bisherigen Amtsstruktur fallen durch eine zusätzliche Jahresabschlussprüfungsgebühr i. H. v. rd. 10-15 T € an, die durch die oben beschriebenen Kostenreduzierungen oder zusätzliche Einnahmen kompensiert werden können.
Beteiligung des Personal- und Organisationsamtes, des Amtes für Sportförderung, des Amtes für Wohnen und Grundsicherung, des Eigenbetriebs Beteiligungen und des Amtes für Finanzwirtschaft:
Das Personal- und Organisationsamt, das Amt für Sportförderung, das Amt für Wohnen und Grundsicherung zeichneten die Vorlage mit.
Der Eigenbetrieb Beteiligungen hat Kenntnis genommen und einer Prüfung zugestimmt.
Das Amt für Finanzwirtschaft stimmt dem Prüfauftrag zu, erhob jedoch gegen die Begründung der Vorlage grundsätzliche Einwände, auf die im Rahmen des Prüfauftrages eingegangen wird.
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten, des Gesamtpersonalrates, des Personalrates der Inneren Verwaltung und der Vertrauensperson der Schwerbehinderten:
Die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten, der Gesamtpersonalrat und der Personalrat der Inneren Verwaltung haben Kenntnis genommen. Der Gesamtpersonalrat gab die anliegende Stellungnahme vom 19.04.2018 ab.
Gerwin Stöcken
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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360,1 kB
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