Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0415/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenplanung für den Bereich CAU-West / Bremerskamp
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
May 3, 2018
|
Sachverhalt/Begründung
- 1 –
Anlass
In mehreren Campusbereichen der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) besteht derzeit akuter baulicher Anpassungsbedarf. Für den zentralen Campus-Sektor II im Bereich Westring / Olshausenstraße, v.a. für den Bereich der abgängigen „Angerbauten“, wurde bereits im Jahre 2017 unter Federführung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) eine Rahmenplanung erarbeitet, die die Grundzüge der räumlichen Entwicklung dieses Gebietes vorgibt. Einer gemeinsamen Absichtserklärung von Land, CAU, GMSH, Denkmalpflege und LHK zur Umsetzung dieses Rahmenplanes hat der Bauausschuss am 05.10.2017 zugestimmt (DS 0911/2017). Auch für den Campus der technischen Fakultät in Gaarden ist ein ähnliches Planungsverfahren eingeleitet worden. Hierüber wurde im Bauausschuss am 22.03.2018 berichtet.
Ein weiterer Bereich mit erheblichem Entwicklungsbedarf ist der Campus-Sektor III, der die Flächen an der hinteren Olshausenstraße und der Leibnizstraße umfasst. Dieses Gebiet entstand vorwiegend in den 70er bis 90er Jahren des 20. Jahrhunderts und war seinerzeit für eine wesentlich umfassendere Entwicklung vorgesehen, die sich in der entsprechend ausgedehnten Darstellung von Sonderbauflächen im Flächennutzungsplan der LHK widerspiegelt. Da sich die räumlichen Bedarfe der Hochschule jedoch zunächst nicht in dem prognostizierten Umfang entwickelten, ist eine konkretere Überplanung des Erweiterungsbereiches bislang noch nicht erfolgt. Das Gebiet an der Straße Bremerskamp nordwestlich des bestehenden Campus ist heute somit eine der letzten freien Flächen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der CAU.
Der Planungsbedarf für diese Flächen leitet sich aktuell aus mehreren Umständen ab:
- Der bestehende Campus bietet keinen Raum mehr für den gestiegenen Flächenbedarf der Hochschule. Neue Institute müssen derzeit in temporären Modulbauten untergebracht werden; für diese Raumbedarfe sind dauerhafte Baulichkeiten zu schaffen.
- Aufgrund steigender Studierendenzahlen sind weitere räumliche Entwicklungspotentiale erforderlich.
- Mehrere der in den 70er Jahren errichteten Gebäude im Campus-Sektor III sind abgängig oder stark sanierungsbedürftig. Hierfür sind Ausweich- bzw. Ersatzangebote zu schaffen.
- Des Weiteren wird eine Verlagerung des Max-Rubner-Instituts (MRI – Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel) in das direkte Umfeld der CAU angestrebt. Die Verlagerung wird vor allem auch aufgrund der schlechten Gebäudesubstanz am heutigen Standort am Schützenwall notwendig.
Vor diesem Hintergrund wurde nunmehr vom Land Schleswig-Holstein, der GMSH, der CAU und der LHK ein erneuter gemeinsamer Anstoß zur planerischen Auseinandersetzung mit dem Gebiet „Bremerskamp“ getätigt. Ähnlich wie für den zentralen Campus um die Angerbauten sowie die technische Fakultät sollen die Grundzüge der künftigen Entwicklung dieses Bereiches durch eine Rahmenplanung kooperativ erarbeitet werden.
Plangebiet und Planinhalte
Das Plangebiet umfasst drei Bereiche mit unterschiedlichem Konkretisierungsgrad der angestrebten Planaussagen (siehe Übersichtsplan in der Anlage):
- Der eigentliche Rahmenplanbereich erstreckt sich über die überwiegend unbebauten Flächen zwischen der Olshausenstraße und der Zentralbibliothek im Campus-Sektor III. Für diesen Bereich soll ein städtebaulicher und freiraumplanerischer Rahmen für die künftige Entwicklung gesetzt werden. Dies umfasst Grundgedanken zu Erschließung, Nutzungsarten, Dichte und Höhe der Baulichkeiten, Freiraumstrukturen, Gestaltungsleitlinien sowie insbesondere auch die Verbindungen zum bestehenden Campus und zum Wohnquartier Klausbrook. Innerhalb dieses Gebietes befindet sich auch der Standort für eine mögliche Ansiedlung des MRI. Aufgrund der bereits bekannten konkreten Anforderungen dieser Nutzung sollen für diesen Teilbereich weitergehende Vorgaben erarbeitet werden, die dann auch Grundlage für einen nachfolgend zu erstellenden Bebauungsplan sein sollen.
- Ein weiter gefasster Ideenbereich umfasst den Großteil des Campusgeländes einschließlich nördlich angrenzender Freiflächen. Die Abgrenzung dieses Bereiches orientiert sich an der im geltenden FNP enthaltenen Darstellung von Sonderbauflächen für Hochschule und Forschung. Für diese Flächen sollen die Planungsleitlinien für den o.g. Rahmenplanbereich mit weitergehenden Gedanken zur Neuordnung des vorhandenen Campus sowie den Grundzügen einer langfristigen Entwicklung baulicher und freiräumlicher Nutzungen im weiteren Umfeld abgeglichen werden.
- Das als Visionsbereich bezeichnete Gebiet umfasst sämtliche Campus-Sektoren sowie umliegende Stadträume. Für diesen Umgriff werden keine konkreten Entwurfsaussagen angestrebt, vielmehr dient er als Hinweis auf die weitergehende gemeinsame Vision von LHK und CAU zur Entwicklung eines Hochschulquartiers unter Vernetzung der universitären Nutzungen mit dem städtebaulichen Umfeld (siehe auch Prüfauftrag des Rates „Vorrang für Wohnungsbau“ - Drs.-Nr. 0013/2018).
Vorgesehener Planungsablauf
Das von der GMSH organisierte Werkstattverfahren sieht, angelehnt an die bereits durchgeführte Rahmenplanung für den Bereich der „Angerbauten“, im Wesentlichen folgende Schritte vor:
- 1. Workshop (GMSH, CAU, LHK, Landesministerien, BIMA, MRI) zur Abstimmung der Rahmenbedingungen und Definition der Planungsaufgabe (vorgesehener Termin: 08.05.2018),
- öffentliche Informationsveranstaltung von GMSH und CAU über Planungsanlass und -prozess, Einbindung von Bauausschuss, Ortsbeiräten und Presse, voraussichtlich mit Ortsbegehung (möglicher Termin: Ende Mai 2018),
- Vermittlung der Entwurfsaufgabe an 5 Planungsbüros, Entwurfsbearbeitung (vorgesehener Zeitrahmen: Sommer 2018),
- 2. Workshop (GMSH, CAU, LHK, Landesministerien, BIMA, MRI + Planungsbüros) zur Vorstellung, Diskussion und Fortentwicklung der Entwurfsergebnisse sowie Bestimmung eines Vorzugsentwurfes, anschließend Überarbeitung des Vorzugsentwurfes (vorgesehener Zeitrahmen: Herbst 2018),
- Beschluss über das Planungsergebnis in den Gremien von CAU und LHK, anschließend gemeinsamer Abschluss einer Absichtserklärung (vorgesehener Termin: Ende 2018),
- Dokumentation und öffentliche Ausstellung der Entwurfsergebnisse (vorgesehener Termin: Ende 2018).
Für die Umsetzung der Ergebnisse des Rahmenplanes ist im Anschluss an dieses Verfahren eine städtische Bauleitplanung erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass diese Überplanung nach dem absehbaren Entwicklungsfortschritt in mehrere Bebauungspläne aufgeteilt wird. Ein erster Bebauungsplan wird voraussichtlich für den geplanten Standort des verlagerten MRI aufgestellt werden.
Um eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Planungsprozess bereits vor Einleitung der städtischen Bauleitplanung zu gewährleisten, hat die LHK der GMSH angeboten, sich mit einem Betrag von 20.000 Euro an den Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit zu beteiligen.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlage
- 3 -
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
559,2 kB
|
