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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0433/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, in den Verhandlungen mit der Projektgemeinschaft Hörnbebauung GbR, einen Anteil von mindestens 30% sozial geförderten Wohnraum auf den Baufeldern VIII, XI und XII durchzusetzen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Masterplan Wohnen gibt bei allen Bauprojekten, insbesondere bei Ausschreibungen von Flächen im städtischen Eigentum, das Ziel von 1/3 gefördertem Wohnraum vor.

In der Vergangenheit wurde dieses Ziel, trotz einem stetig wachsenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, immer wieder verfehlt.

Die Entwicklungsstrategie des „Gaarden hoch 10“ Oberbürgermeisters sieht im Hörnbereich bei den durch Kieler Wohnungsbaugesellschaften entstehenden Wohnungen erneut nur einen Anteil von 20% sozial geförderter Wohneinheiten vor. Ebenso ist auch in der mit der Projektgemeinschaft Hörnbebauung im September 2015 abgeschlossenen (Drs. 0672/2015) und im Dezember 2016 zunächst bis zum 30. Juni 2017 (Drs. 1019/2016) und September 2017 erneut bis zum 28. Februar (Drs. 0848/2017) verlängerten Anhandgabevereinbarung lediglich ein Anteil von 20% sozial gefördertem Wohnraum vorgesehen.

Gerade nach der Entscheidung im Bürgerentscheid zum Flughafengelände und dem damit verbundenen Wegfall dringend benötigter Flächen für den Wohnungsbau, kann es sich die Landeshauptstadt Kiel jedoch nicht leisten, auch auf diesen Flächen die selbst gesteckten Ziele zum Anteil von günstigem, sozial gefördertem Wohnraum schon wieder derart deutlich zu verfehlen.

Auch Kieler*innen mit geringem Einkommen müssen auf dem Wohnungsmarkt wieder Chancen erhalten, die Umsetzung von einem Minimum von 30% sozial gefördertem Wohnraum muss daher bei allen Vergaben von städtischen Flächen kompromisslos eingefordert werden.

 

 

gez. Stefan Rudauf.d.R. Florian Jansen

RatsherrFraktionsgeschäftsführer

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Beschlüsse

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May 17, 2018 - Ratsversammlung - abgelehnt