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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0466/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Dem, dieser Vorlage als Anhang 1 beigefügten Mustervertrag zur Regelung der Mitbenutzung von öffentlichen Entwässerungseinrichtungen und zur Schmutzwasserbehandlung wird zugestimmt.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Basis des unter Ziffer 1 bezeichneten Mustervertrages mit dem Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde sowie den Gemeinden Schwentinental, Altenholz, Strande, Dänischenhagen, Felm, Molfsee, Mielkendorf, Kronshagen, Melsdorf, Ottendorf, Schwedeneck und Noer (nachfolgend „Umland“ genannt) jeweils einen Vertrag zur Mitbenutzung von öffentlichen Entwässerungseinrichtungen und Schmutzwasserbeseitigung zu schließen.

Abweichungen von den Musterverträgen, die die Abgeltung der kapitalisierten Zins-vorauszahlungen oder die künftig vom Umland zu zahlenden Entgelte betreffen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Ratsversammlung.

Abweichungen von den Musterverträgen bei den Klauseln über die Einzelheiten der Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kommune, die die Grundzüge des Mustervertrages unberührt lassen, bedürfen keiner erneuten Beschlussfassung durch die Ratsversammlung. Dies betrifft insbesondere technische Modalitäten der Kooperation, wie beispielsweise Übergabepunkte, Schmutzwasserbeschaffenheit oder Leitungsrechte.
 

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Ratsversammlung zu informieren, sobald alle Verträge geschlossen wurden.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Ungeachtet der vor Jahren angestellten, zwischenzeitlich jedoch aufgegebenen Überlegungen zur Gründung einer gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) Kiel/Umland gab es unterschiedliche Auffassungen zwischen der Landeshauptstadt Kiel und den Umlandgemeinden hinsichtlich der Abgeltung von in Vergangenheit geleisteten kapitalisierten Zinsvorauszahlungen und den vom Umland zu zahlenden Einleitungsentgelten.

 

Bei den Einleitungsentgelten sah sich das Umland wegen unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen gegenüber den Kielerinnen und Kielern benachteiligt.

hrend bei den Umlandgemeinden der tatsächliche Zulauf (Frischwasser plus sog. Fremdwasser) beim Klärwerk gemessen und abgerechnet wird, beinhaltet das Reinigungsentgelt des Kieler Gebührenzahlers ausschließlich den Frischwasseranteil. Der Fremdwasseranteil der Landeshauptstadt Kiel beläuft sich dabei auf ca. 20 % und bleibt in der Kalkulation der Kieler Schmutzwassergebühr derzeit unberücksichtigt.

 

Gleichzeitig aber gibt es in Kiel und im Umland auch weiterhin die Absicht, bei der Abwasserbeseitigung interkommunal zusammen zu arbeiten.

 

Nach intensiven Verhandlungen wurde jetzt gemeinsam ein Mustervertrag entworfen, der die Unstimmigkeiten aus der Vergangenheit klärt und für alle Beteiligten den Weg in eine gemeinsame Zukunft bei der Schmutzwasserbeseitigung in der Förderegion ebnen kann.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der dortigen Gremien geht die Landeshauptstadt Kiel jedenfalls davon aus, dass es zu keinen weiteren Rechtsstreitigkeiten mit einzelnen Umlandgemeinden kommen wird.

 

Die wesentlichen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

  1. Stärkung der Solidargemeinschaft zwischen den Umlandgemeinden und der Landeshauptstadt Kiel, indem
    1. zukünftig eine gemeinschaftliche Kostentragung der Fremdwassermengen erfolgt,
    2. sich das Umland erstmalige auch an den Ersatzinvestitionen für das Klärwerk lk beteiligt,

(Nach den derzeitigen Verträgen beteiligen sich die Gemeinden nur an Erweiterungs und Neuinvestitionen für das Klärwerk Bülk. Ersatzinvestitionen werden ausschließlich von der Kieler Gebührenzahlerin und dem Kieler Gebührenzahler finanziert.)

  1. sich das Umland an den Zinsaufwendungen für das Anlagevermögen des Klärwerks Bülk beteiligt und

(Derzeit werden die Zinsaufwendungen ausschließlich von der Kieler Gebührenzahlerin und dem Kieler Gebührenzahler finanziert.)

  1. sich das Umland an den Kosten des gesamten öffentlichen Entwässerungskanalnetzes beteiligt.

(Das Umland beteiligt sich derzeit nur an den Kosten für Abschreibung und Verzinsung der Hauptsammler. Kieler Gebührenzahlerinnen und -zahler tragen die Kosten für das gesamte Entwässerungsnetz der Landeshauptstadt Kiel.)

Diese Systemumstellung führt zu mehr Akzeptanz und Gerechtigkeit der neuen Verträge.

 

Entwicklung der Gebühren

 

Die Gebührenkalkulation ist komplex und von Faktoren abhängig, deren künftige Entwicklung sich verlässlich nicht vorhersagen lässt.

Dass es aufgrund der neuen Verträge mit den Umlandgemeinden zu nennenswerten Gebührenerhöhungen zu Lasten der Kielerinnen und Kieler kommen wird, ist zumindest aktuell nicht zu erkennen.

 

Mittelfristig können moderate Gebührenerhöhungen nicht ausgeschlossen werden. Ein wesentlicher Faktor, der die Gebührenentwicklung beeinflusst und beeinflussen wird, ist allerdings insbesondere das Ziel, nach den zu den letzten Stellenplänen erfolgten Personalaufstockungen, den aufgelaufenen Sanierungsstau am Netz verstärkt(er) abzubauen. Eine insgesamt instandgehaltene bzw. instandgesetzte Kanalinfrastruktur führt ihrerseits zu einer mittel- bis langfristigen Reduktion der Fremdwassermengen im Kieler Netz.

 

 

  1. Die kapitalisierten Zinsvorauszahlungen werden durch die Landeshauptstadt Kiel an das Umland einmalig in einer Gesamthöhe von 10,196 Millionen Euro ausgezahlt. Diese Einmalzahlungen sparen der Landeshauptstadt Kiel im Vergleich zu einer ratierlichen Auszahlung über mehrere Jahre Zinsaufwendungen an die Umlandgemeinden. Die außerplanmäßige Rückzahlung wird im Ergebnishaushalt durch die Auflösung entsprechender Sonderposten gedeckt und erfolgt damit ergebnisneutral. Die Einmalrückzahlungen führen darüber hinaus zu außerplanmäßigen Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (nicht investiv), die durch Kassenkredite gedeckt werden müssen.

Anhang 2 dieser Beschlussvorlage weist die Höhe der Rückzahlungen der geleisteten kapitalisierten Zinsvorauszahlungen an die einzelnen Gemeinden bzw. den Abwasserzweckverband aus.

 

 

Vorbehaltlich der dort jeweils auch notwendigen Gremienbeschlüsse geht die Verwaltung aufgrund des bisherigen Verhandlungsverlaufs davon aus, dass die Rahmendaten des Mustervertrages für den Abwasserzweckverband bzw. die Umlandgemeinden zustimmungsfähig sind.

 

Die Landeshauptstadt Kiel wird die Umlandgemeinden einladen, sobald alle Beteiligten den neuen vertraglichen Regelungen zugestimmt haben, zu einem gemeinsamen Treffen zusammenzukommen und so die Absicht zu einer fruchtbaren interkommunalen Zusammenarbeit zu bekräftigen.

 

 

Hinweise zu Anhang 1:

 

  1. Die im Mustervertrag enthaltenden Platzhalter „XXX“ und die erwähnte Anlage 1 werden in den jeweiligen bilateralen Einzelverhandlungen gemeindespezifisch ausformuliert werden. Sie ändern den Mustervertrag dem Grunde nach nicht.
  2. Die im Mustervertrag erwähnten Anlagen 2 und 3 sind dem Anhang 1 beigefügt.
  3. Die Werte für § 5 Abs. 1 sind dem Anhang 2 dieser Beschlussvorlage zu entnehmen.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jun 27, 2018 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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Jun 28, 2018 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Jul 3, 2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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Jul 5, 2018 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen