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Antrag der Verwaltung - 0472/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 2000) Bereich „Hof Hammer“ (Endgültiger Beschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Jun 28, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jul 5, 2018
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Antrag
Antrag:
- Die Abwägung wird entsprechend den Vorschlägen (Anlage 1 und Anlage 2) beschlossen.
- Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich in Kiel–Hassee, südlich der Straße Eiderbrook, westlich des Speckenbeker Weges, nördlich der Eider und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung endgültig beschlossen. Die Abgrenzung des Gebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
- Der anliegenden Begründung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3) wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Räumlicher Geltungsbereich und Nutzung
Das Plangebiet der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im südwestlichen Bereich der Landeshauptstadt Kiel. Es liegt im Stadtteil Hassee zwischen den Straßen Eiderbrook und Speckenbeker Weg nördlich der Eider. Im Westen grenzt das Plangebiet direkt an größere Waldflächen. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Eider und die Stadtgrenze zur Gemeinde Molfsee.
Der Geltungsbereich umfasst auf ca. 3,7 ha Fläche das historisch gewachsene Areal der aufgesiedelten Hofanlage Hammer mit unterschiedlichen Gemeinbedarfsnutzungen. Das Gelände stellt sich als städtebaulich untergenutztes Areal mit diversen öffentlichen Nutzungen dar.
Die Qualität des Grundstückes wird bestimmt durch die unmittelbare Lage an der Eider, verschiedene denkmalgeschützte Gebäude, durch einen umfangreichen Großbaumbestand und durch angrenzende Waldflächen.
II. Planungserfordernis und Ziel der Planung
Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Kiel (Fassung 2000) stellt für den überwiegenden Teil der Flächen des „Hof Hammer“ Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ dar. Die westlich daran anschließende Fläche ist als „Fläche für Wald“ dargestellt.
Da das Areal künftig einer Wohnnutzung dienen soll, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Mit der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Vor-aussetzungen für die geordnete städtebauliche Entwicklung eines inklusiven Wohngebietes auf dem Gelände des ehemaligen Jugendhofes Hammer geschaffen werden.
Das Gebiet wird mit der 22. Änderung überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt. Die bisherige „Fläche für Wald“ ist durch ein Umwandlungsverfahren aus dem Waldstatus entlassen worden und wird künftig als Grünfläche dargestellt, die durch einen Streifen nördlich und östlich der Wohnbaufläche ergänzt wird.
Parallel zum Verfahren zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 971V aufgestellt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung mit dem Umweltbericht (Anlage 3) und dem in der Sitzung aushängenden Plan.
III. Standortwahl
Für die Landeshauptstadt Kiel steht die Entwicklung eines inklusiv genutzten Wohngebietes im Vordergrund. Das in städtischem Eigentum befindliche Areal des „Hofes Hammer“ war bisher untergenutzt und steht für die Schaffung eines neuen Wohnquartiers zur Verfügung.
Der Leitgedanke der Inklusion steht dabei städtebaulich-planerisch an vorderster Stelle. Menschen mit und ohne Behinderung, junge und alte Menschen, Familien und Singles sollen in diesem neuen Quartier ihr zu Hause finden und unbeeinträchtigt miteinander leben. Dieses Quartier hat für die Landeshauptstadt Kiel einen Vorbildcharakter.
Das Areal bietet das Potential, die denkmalgeschützten Gebäude und erhaltenswerte Grünstruktur durch zusätzliche bauliche Akzente zu einem zeitgemäßen, den aktuellen städtebaulichen, architektonischen und nutzungsspezifischen Anforderungen entsprechenden Gesamtkonzept zu entwickeln.
Ein alternativer Standort für ein inklusives Wohngebiet steht aufgrund des positiven Zusammentreffens der oben genannten Eigenschaften innerhalb des Kieler Stadtgebietes nicht zur Verfügung.
IV. Beteiligungsverfahren
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 18.03.2016 an der Bauleitplanung beteiligt.
Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 14.03.2016 bis zum 01.04.2016 durch Aushang der Planung im Rathaus und durch die Unterrichtung und Erörterung am 15.03.2016 im Ortsbeirat Russee/Hammer/Demühlen frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.
Die in den Beteiligungsschritten vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in Anlage 1 mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Behandlungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.
Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde von der Ratsversammlung in ihrer Sitzung am 16.11.2017 als Entwurf beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes fand in der Zeit vom 05.12.2017 bis zum 19.01.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.11.2017 über die öffentliche Auslegung informiert und um Stellungnahme bis zum 22.01.2018 gebeten.
Die zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage 2 mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Abwägungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Ortsbeirat Russee/Hammer/Demühlen erhält die Vorlage zur Kenntnis.
gez. Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt
Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung mit Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
Anlage 2: Anregungen und Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung mit Behandlungsvorschlägen der Verwaltung (zur inhaltlichen Information)
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht
Hinweis: Die Planzeichnung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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189,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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218,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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