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Antrag der Verwaltung - 0474/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1025V „Sparkassenarena Parkhaus“ (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Jun 28, 2018
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Antrag
Antrag:
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1025V „Sparkassenarena Parkhaus“ im Stadtteil Kiel-Vorstadt für das Baugebiet zwischen Kleiner Kuhberg, Sparkassenarena und Exerzierplatz und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1025V „Sparkassenarena Parkhaus“ und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Räumlicher Geltungsbereich und Nutzung
Das ca. 2.680 m² große Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1025V liegt zwischen der Straße Kleiner Kuhberg im Norden, dem Gebäude der Sparkassen-Arena im Osten sowie dem Exerzierplatz im Westen. Es umfasst den nördlichen Teil der bestehenden ebenerdigen Stellplatzanlage westlich der Sparkassen-Arena.
Das relativ kleine Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 906 und wird diesen im Nord-Westen überlagern.
II. Planungserfordernis und Ziel der Planung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1025V sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Parkhauses vorwiegend für die Sparkassenarena sowie für das südlich geplante Hotel geschaffen werden.
Hintergrund: Der am 13.11.2003 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 906 ermöglicht im Rahmen einer Sondergebietsausweisung eine Hotelbebauung auf der Stellplatzanlage westlich der Sparkassen-Arena. Am 03.02.2017 ist der Vorbescheid zur Errichtung eines Hotels mit 208 Zimmern mit dazugehörigen Versorgungseinrichtungen sowie mit der Herstellung von unmittelbar nördlich an das Hotel angrenzenden, ebenerdigen Stellplätzen in dem etwa hälftigen, 2.500 m² großen südlichen Bereich der heutigen Stellplatzanlage erteilt worden (vgl. Drs. 0002/2017).
Durch den geplanten Hotelneubau auf der südlichen Stellplatzanlage im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 906 entfallen vorhandene Stellplätze der Sparkassenarena und es entstehen weitere Stellplatzbedarfe durch das neue Hotel. Deshalb hat die Hallengesellschaft Kiel GmbH & Co. KG als Vorhabenträgerin zur Kompensation der entfallenden Stellplätze ein oberirdisches Parkhaus auf der Vorhabenfläche geplant, in dem circa 200 Stellplätze entstehen sollen. Hiervon werden bei den Heimspielen des THW 120 Stellplätze für Gäste und Sponsoren genutzt, 60 weitere Stellplätze sind für die benachbarte Hotelnutzung vorgesehen. Bei darüber hinaus jährlich circa 150 Veranstaltungen in der Sparkassenarena sollen die Stellplätze allgemein der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, davon 60 Stellplätze für die Gäste des Hotels.
Das geplante sonstige Sondergebiet „Parkhaus“ steht im funktionalen und sachlichen Zusammenhang mit den direkt angrenzenden Sondergebieten für die Sparkassenarena und das Hotel. Im nördlichen Teil des Erdgeschosses des Parkhauses soll ausgerichtet zum „Kleinen Kuhberg“ eine untergeordnete gewerbliche Nutzung integriert werden, die hier einen besonderen Ort als Anlaufstelle für eine auf die Sparkassenarena bezogene Nutzung schaffen soll. Hierdurch soll zusammen mit einer aufwändigen Neugestaltung des Außenraums eine Attraktivitätssteigerung für den öffentlichen Raum erreicht werden, die den gesamten Bereich gestalterisch aufwertet und beleben kann.
Der Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 906, der vom Bebauungsplan Nr. 1025V überdeckt werden wird, wird nicht in einem Parallelverfahren aufgehoben, sondern überlagert. Das hat den Vorteil, dass bei möglicherweise ausbleibender Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1025V oder einer evtl. nicht fristgerechten Durchführung des geplanten Vorhabens und einer daraus folgenden entschädigungsfreien Aufhebung des Plans der Bebauungsplan Nr. 906 auch für diesen Teilbereich wieder anzuwenden wäre.
III. Flächennutzungsplan
Der geltende Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Bebauungsplangebiets eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Mehrzweckhalle“ dar. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 1025V wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.
IV. Beteiligungsverfahren
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 14.02.2018 an der Bauleitplanung beteiligt. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 19.02.2018 bis zum 02.03.2018 durch Aushang der Planung im Rathaus und durch die Unterrichtung und Erörterung am 14.02.2018 im Ortsbeirat Mitte frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.
Die in den Beteiligungsschritten vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in Anlage 1 mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Behandlungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.
V. Beschluss und öffentliche Auslegung
Die Verwaltung schlägt vor, antragsgemäß zu beschließen. Nach Beschlussfassung wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1025V mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1025V. Der Ortsbeirat Mitte erhält die Vorlage zur Kenntnis.
gez. Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt
Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen mit Behandlungsvorschlägen der Verwaltung
Anlage 2: Begründung
Hinweis: Die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1025V kann
im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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201 kB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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