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Antrag der Verwaltung - 0494/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Vorliegens von Gründen für das öffentliche Wohl für die geplante neue Nutzung des Parkplatzes Droysenstraße als Wohnungsbaufläche
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Jun 28, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jul 5, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Auf der Fläche des derzeitig als Parkplatz genutzten Grundstückes (siehe Lageplan als Anlage 1)
an der Droysenstraße soll zeitnah eine Wohnbebauung erfolgen. Da hierbei die als Parkplatz genutzte öffentliche Fläche dem Straßenverkehr entzogen wird, ist eine Einziehung dieser Fläche erforderlich. Diese ist unter anderem auch Voraussetzung für eine Baugenehmigung.
Das Tiefbauamt der Landeshauptstadt Kiel wird auf Grundlage des § 8 Abs.1 Satz1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) ein Einziehungsverfahren durchführen.
Das Verfahren wird durch eine Beschlussvorlage des Tiefbauamtes an die Selbstverwaltung eröffnet werden. Grundlage hierfür ist gem. § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG, dass die Einziehung überwiegend aus Gründen des öffentlichen Wohls erfolgt.
Die Verwaltung sieht dies als gegeben an, auf Grund der nachfolgenden städtebaulichen Gründe.
Das Statistikamt Nord hat im Auftrag der Staatskanzlei im Juni 2016 die Einwohnerentwicklung in Kiel bis 2030 neu vorausberechnet. Im Ergebnis werden gegenüber dem Jahr 2014 25.100 zusätzliche Einwohner erwartet. Daraus resultiert ein Anstieg der Haushalte von rund 137.000 auf 152.000. Überschlägig werden nunmehr 15.000 zusätzliche Wohnungen (Gesamtneubedarf inkl. Ersatzbedarf und Fluktuation: ca. 21.000 Wohnungen) benötigt.
Der Sozialbericht 2016 der LHK (Drs. 0510/2016) sieht in seinem Schwerpunktthema „Wohnen in Kiel“ die Problematik, dass die Wohnungsbautätigkeit der dynamischen Nachfrageentwicklung in den vergangenen Jahren nicht entspricht. Während die Zahl der privaten Haushalte in den Jahren 2010 bis 2015 um rund 8.700 Haushalte bzw. 6,5 % deutlich angestiegen ist, konnte der Wohnungsbestand im gleichen Zeitraum nur um rund 1.300 Einheiten bzw. 0,8 % ausgebaut werden. Die Folge ist eine spür- und messbare Anspannung des städtischen Wohnungsmarktes. Die Bestandsmieten im Kieler Stadtgebiet haben sich gemäß Kieler Mietspiegel in den Jahren 2010 bis 2014 um rund 6,3 % erhöht. Bei den Angebotsmieten konnte die Investitionsbank Schleswig-Holstein in den Jahren 2010 bis 2015 sogar eine Erhöhung um ca. 16 % feststellen. Zudem verliert Kiel infolge des begrenzten Wohnraumangebotes Einwohnerinnen und Einwohner an das Umland. In die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde war im Jahr 2015 ein Verlust von knapp 1.100 Kielerinnen und Kielern zu verzeichnen.
Als Reaktion auf die angespannte Marktlage sind erhebliche Neubauanstrengungen erforderlich, um mittel- bis langfristig einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt zu gewährleisten. In der Fortschreibung des Wohnungsmarktkonzeptes der LHK aus dem Jahr 2013 (Drs. 0267/2013) wurde der Neubaubedarf bis zum Jahr 2025 auf mindestens 800 Wohneinheiten jährlich beziffert. Diese Zahl wurde infolge der dynamischen Entwicklung der Jahre 2014 / 2015 um einen zusätzlichen Bedarf von ca. 1.800 Wohneinheiten bis zum Jahr 2017 nach oben korrigiert (Drs. 0021/2016).
Zur Deckung des Bedarfes sind vorrangig aus ökonomischen und umweltpolitischen Gründen innerstädtische Flächen zu entwickeln, die an die vorhandene Infrastruktur angebunden werden können, ohne eine neue kostspielige erst erstellen zu müssen (vgl. DRS.-Nr. 1079/2010).
Am 16.03.2017 hat die Ratsversammlung den Wohnbauflächenatlas beschlossen (DRS.-Nr. 0178/2017) Darin werden mögliche Potenzialflächen für den Wohnungsbau zusammengefasst dargestellt. Ein dieser Flächen ist der Parkplatz Droysenstraße.
Historisch war der Bereich vor dem zweiten Weltkrieg bereits bebaut und der vorhandene Platz besitzt dementsprechend keine größere städtebauliche Funktion im Stadtgefüge, weiterhin orientiert sich die Planung für die Neubebauung an den vorhandenen baulichen Strukturen (siehe Anlage 2). Die dementsprechenden Einschränkungen für die Nachbarschaft (z.B. Verschattung) entsprechen dem Wesen einer innerstädtischen Bebauung. Die nachbarschützenden Belange (z.B. vorgeschriebene Abstandsflächen gem. Landesbauordnung Schleswig-Holstein) werden eingehalten.
Im Detail sieht die Planung folgende Nutzungen vor:
- 7 geförderte Wohnungen, davon
1 für einen 3-Personen-Haushalt und
1 für einen 4-Personen-Haushalt, 5 Seniorenwohnungen
- 1 Wohngruppe für 8 Menschen mit Behinderungen
- 70 Appartements für überwiegend studentische Nutzung
Daneben werden im Erdgeschoss neben einem Servicebüro ein Gemeinschaftsraum, ggf. Nebenräume und übrige Gewerbeflächen geplant.
Da der öffentliche Parkplatz (96 öffentliche Parkplätze) stark frequentiert wird, wird der Investor (Norddeutsche Grundstücksgesellschaft mbH, NGEG) im Rahmen des Kaufvertrages verpflichtet, neben den bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätzen zusätzlichen Parkraum in einer Tiefgarage nachzuweisen. Hierzu wird ein Mobilitätsgutachten erarbeitet, aus dem sich die endgültige Stellplatzanzahl ergeben wird.
Doris Grondke
Dezernentin für Stadtentwicklung und Umwelt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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337 kB
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2
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(wie Dokument)
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534,8 kB
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