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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0524/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

  1. Der Errichtung eines 3. Gleises am westlichen Hörnufer gem. Anlage 1 wird auch vor dem Hintergrund einer möglichen Rückzahlung von Fördermitteln zugestimmt.
  2. Der Umsetzung der Baumersatzmaßnahme gem. Anlage 2 wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

zu 1.)

Die Ratsversammlung hat am 17.05.2018 dem Umweltkonzept „BLUE PORT KIEL“ der SEEHAFEN Kiel GmbH & Co. zugestimmt (vgl. Drs.-Nr.: 0296/ 2018). Damit verbunden ist der Auftrag der Ratsversammlung an die Verwaltung, Seehafen bei der Umsetzung des Konzeptes zu unterstützen. Ein Konzeptbaustein ist der Bau eines 3. Rangiergleises im Bereich Bahnhofskai.

 

Warum besteht ein Erfordernis für den Bau eines dritten Gleises?

Seehafen beabsichtigt mehr Güterverkehre von der Straße auf die Schiene zu verlagern und so einen Beitrag zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen aus dem Straßengüterverkehr und zum Klimaschutz zu leisten.

 

Da am Bahnhofskai nur 2 jeweils 300 m lange Umlauf-Gleise zur Verfügung stehen, müssen die in Meimersdorf ankommenden Züge aufgetrennt und in zwei Teilen zum Schwedenkai verbracht werden. Dies bindet sowohl operative  als auch Gleiskapazitäten und schränkt damit die Leistungsfähigkeit des  Umschlages über die Schiene und damit des vor- und nachgelagerten Hafenumschlages ein. Insofern stellen die begrenzten Rangier- und Abstellkapazitäten in der Schienenanbindung des Schwedenkais einen Engpass dar. Hierdurch wird in operativer Hinsicht die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Schwedenkais beeinträchtigt. Durch das Erfordernis von regelmäßigen Rangierfahrten mit leeren Waggongarnituren werden Trassenkapazitäten gebunden und die Belastungen von Bahnübergängen/überfahrten im städtischen Verkehrsraum werden erhöht. Trotz gegebener Marktnachfrage ist eine Ausweitung der an den Seetransport anknüpfenden KV-Verkehre und damit eine Stärkung des - gegenüber dem LKW - umweltverträglicheren Schienenverkehrs unter den bestehenden baulichen Rahmenbedingungen nicht möglich.

Vor diesem Hintergrund ist zum Ausbau der intermodalen Leistungsfähigkeit des Seehafens Kiel und für eine angestrebte Verlagerung von LKW-affiner Ladung auf die Schiene eine Erweiterung der Abstell- und Rangierkapazitäten erforderlich.

 

 

 

Welche Auswirkungen ergeben sich durch den Bau eines dritten Gleises?

Stadtgestaltung

Das geplante dritte Gleis befindet sich in der Achse der heutigen ersten Baumreihe der dortigen Allee. Zur Umsetzung der Planung muss diese Baumreihe gefällt werden.  (s. Anlage 1).  Die zweite Baumreihe der Allee befindet sich in einem schlechten vitalen Zustand und entfaltet dadurch ihre städtebaulich gestalterische Wirkung nicht. Eine Neupflanzung dieser Baumreihe ist Bestandteil des Umsetzungskonzeptes.

Die LH Kiel hat durch den Vorhabenträger die räumlichen und gestalterischen Auswirkungen dieses Vorhabens durch das Landschaftsarchitekturbüro Bendfeldt Herrmann Franke (BHF) skizzieren lassen. Das Abstimmungsergebnis bildet der als Anlage 1 beigefügte Gestaltungsplan.

Aus Sicht der Verwaltung wird die Gestaltungsqualität am westlichen Hörnufer bei Umsetzung der Gestaltungsplanung sichergestellt.

 

Kieler Woche

Durch den Bau des dritten Gleises wird die nutzbare Fläche für Veranstaltungen (z.B. Kieler Woche) verkleinert. Dies führt zu Einnahmeverlusten, die als zusätzlicher Bedarf bei den Haushaltsanmeldungen von der Kieler Woche eingestellt werden.

 

Ergeben sich Kosten für die Stadt durch die Rückzahlung von Fördermitteln?

Die Kosten für die Planung und den Bau des dritten Gleises trägt die SEEHAFEN KIEL.

 

Die benötigte Fläche ist Teil der Promenade Bahnhofskai. Diese wurde im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme, hier Sanierungsgebiet “ Kiel - Hörnbereich“ in einer Mischfinanzierung aus EFRE und  Städtebauförderungsmitteln hergestellt.

 

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holsteins (MILI SH) hat auf Nachfrage bereits angekündigt, dass für alle Bauteile für die in der Folge die Zweckbindungsfristen nicht eingehalten werden können, Fördermittel zurückgezahlt werden müssen.

Eine Berechnung zur Höhe dieser Rückforderung wird nach Kenntnis der Ausführungsplanung der SEEHAFEN KIEL zu erstellen sein und dem  MILI SH zur  förderrechtlichen Prüfung und Anerkennung eingereicht. In Vorbereitung dazu wurden bereits Gespräche mit dem MILI SH geführt. Nach Auswertung der Gespräche mit dem MILI könnte die Rückforderung im Maximalfall bis zu 2.800.000 € betragen. Diese Höhe wird nach den vorliegenden Unterlagen zum damaligen Förderantrag vom Stadtplanungsamt in Abstimmung mit dem Sanierungsträger BIG-Städtebau GmbH als nicht sehr wahrscheinlich erachtet.

gliche Rückforderungen entstehen erst mit Beseitigung der geförderten Bauteile. In Kenntnis der Terminkette von SEEHAFEN KIEL und den erforderlichen Anzeige- und Bescheidverfahren sind in Abstimmung mit dem MILI SH ckforderungen nicht vor 2019 zu erwarten. Die Verwaltung wird kurzfristig die Anzeigeverfahren vorbereiten und die Vorklärung mit dem MILI intensivieren, um die Höhe der Rückforderung weiter zu plausibilisieren. Abhängig vom Ausgang dieser Gespräche sind die Kosten in die Investitionsplanung für den Haushalt 2019 mit aufzunehmen.

 

Ist eine Teilaufhebung der Sanierungssatzung erforderlich?

Eine Teilaufhebung der Sanierungssatzung ist vor Umsetzung der Baumaßnahme erforderlich.

Die Ziele und Zwecke der Sanierung in diesem Bereich wurden mit der Herstellung einer Promenade, die eine fußufige Verbindung vom Willy-Brandt-Ufer am östlichen Hörnufer über den Querkai zum Bahnhofskai herstellt, umgesetzt. (vgl. Drs.-Nr. 0550/2018)

 

zu 2.)

Die unter 1.) dargestellte Fällung der westlichen Baumreihe erfordert eine Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde, da beide Baumreihen als Biotop „Allee“ gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 3 Landesnaturschutzgesetz besonders geschützt sind. Zur Erlangung dieser Genehmigung sind in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und weiteren Fachämtern der Verwaltung Ersatzmaßnahmen geplant.

 

 

Wo werden die 40 zu fällenden Bäume der westlichen Baumreihe ersetzt?

Der ursprüngliche Wunsch, diese Bäume im Bereich des Bahnhofskais zwischen der östlichen Baumreihe und der Hörn neu zu pflanzen, kann nicht realisiert werden. Grund hierfür sind die in diesem Bereich verlaufenden zahlreichen Ver- und Entsorgungsleitungen, deren erforderliche Umverlegung zu einer Unwirtschaftlichkeit des Projekts geführt hätte. Nach Einsctzung der Stadtwerke hätte eine Umverlegung ca.1,5 Mio. € gekostet.  Die Alternativlösung sieht die Pflanzung von 40 Bäumen im Bereich des Parkplatzes am Sport- und Freizeitbad vor (s. Anlage 2).

 

Warum wird die östliche Baumreihe neu gepflanzt?

Die Vitalität der unterentwickelten östlichen Baumreihe ist nachweislich eingeschränkt. Daher entfaltet diese Baumreihe ihre städtebaulich gestalterische Wirkung unzureichend. Um diese Wirkung zu erzeugen ist eine Neupflanzung unter verbesserten Rahmenbedingungen erforderlich. Seehafen hat sich daher dazu bereit erklärt, diese Baumreihe an Ort und Stelle nach dem aktuellen Stand der Technik neu zu pflanzen. Zusätzlich werden die Baumstandorte mit Baumrosten und Stammschützern ausgestattet, um ein gutes Wachstum und den Schutz vor mechanischen Beschädigungen (z.B. im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen) zu verhindern.

 

Zur Übernahme der Kosten wird sich Seehafen vor Abschluss des Vertrages über die Eintragung eines Rechtes zur Nutzung der städtischen Fläche verpflichten.

 

r die  Eintragung einer Dienstbarkeit auf der städtischen Fläche zugunsten der SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG für die Errichtung und den Betrieb eines dritten Gleises wird Seehafen mit der Stadt einen Vertrag schließen. (s. Anlage 3) Dieser regelt u.a., dass von Seehafen ein gutachterlich ermittelter Wert in Höhe von 80,00 €/ m² zu zahlen ist. Die Größe der benötigten Fläche beträgt ca. 1.900 m², sodass der zu zahlende Betrag für Seehafen ca. 150.000 € beträgt.

 

Welche Gremien wurden beteiligt?

Der zuständige Ortsbeirat Mitte wurde in der Sitzung am 22.05.2018 über die Gestaltungsplanung informiert. Der Ortsbeirat begrüßt die standortnahe Ersatzpflanzung und die Anlage eines dritten Gleises zur Optimierung der Betriebsabläufe und den damit verbundenen Beitrag zum Klimaschutz durch die Stärkung des Verkehrsträgers Schiene.

 

Der Wirtschaftsausschuss erhält die Vorlage zur Sitzung am 29.08.2018 zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

 

 

Anlagen

1 Gestaltungsplan Umsetzung 3. Gleis

2 Lageplan 3. Gleis am westlichen Hörnufer

3 Lageplan der Ersatzmaßnahmen

4 Gleisanlagenvertrag

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jun 28, 2018 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Jul 3, 2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jul 5, 2018 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen