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Antrag der Verwaltung - 0535/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Einziehung von Straßen in der Landeshauptstadt Kiel - Parkplatz Droysenstraße (Einziehung)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Jun 28, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jul 5, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Parkplatz Droysenstraße gilt als gewidmet gem. § 57 Abs. 3 StrWG und ist als sonstige öffentliche Straße eingestuft. Er soll für ein Wohnungsbauprojekt verkauft und dann bebaut werden. Da er als Parkplatz in zentraler Lage erhebliche Verkehrsbedeutung hat, kommt nur eine Einziehung gem. § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG in Frage.
Eine Einziehung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG setzt voraus, dass Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen, die gegenüber privaten Interessen überwiegen.
Als Begründung wird auf die Beschlussvorlage Drs.-Nr. 0494/2018 „Feststellung des Vorliegens von Gründen für das öffentliche Wohl für die geplante neue Nutzung des Parkplatzes Droysenstraße als Wohnungsbaufläche“ verwiesen.
Der Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook hat in der Sitzung am 14.06.2017 einstimmig der Einziehung zugestimmt.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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