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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0535/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Parkplatz Droysenstraße - Waitzstraße - Knooper Weg wird eingezogen vorbehaltlich der Zustimmung des Bauausschusses und der Ratsversammlung zur Beschlussvorlage Drucksache 0494/2018.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Parkplatz Droysenstraße gilt als gewidmet gem. § 57 Abs. 3 StrWG und ist als sonstige öffentliche Straße eingestuft. Er soll für ein Wohnungsbauprojekt verkauft und dann bebaut werden. Da er als Parkplatz in zentraler Lage erhebliche Verkehrsbedeutung hat, kommt nur eine Einziehung gem. § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG in Frage.

 

Eine Einziehung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG setzt voraus, dass Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen, die gegenüber privaten Interessen überwiegen.

Als Begründung wird auf die Beschlussvorlage Drs.-Nr. 0494/2018 „Feststellung des Vorliegens von Gründen für das öffentliche Wohl für die geplante neue Nutzung des Parkplatzes Droysenstraße als Wohnungsbaufläche verwiesen.

 

Der Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook hat in der Sitzung am 14.06.2017 einstimmig der Einziehung zugestimmt.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jun 28, 2018 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jul 5, 2018 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen