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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0536/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Durchführungsvertrages nach § 12 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 971VHof Hammer mit der Hof Hammer GmbH & Co. KG wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 971V Hof Hammer soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen r die Nutzung des Gebietes als inklusives Wohnquartier schaffen.

 

Gemäß § 12 Abs. 1  BauGB muss sich die Vorhabenträgerin auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen verpflichten (Vorhaben- und Erschließungsplan).

 

Der beigefügte Vertragsentwurf ist mit der Vorhabenträgerin abgestimmt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist dem Durchführungsvertrag als Anlage 1 beigefügt und wird Bestandteil des vorhabenbezogenes Bebauungsplanes Nr. 971V. Das Vorhaben ist in § 2 des Vertrages beschrieben.

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für

Stadtentwicklung und Umwelt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jun 28, 2018 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jul 5, 2018 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen