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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0554/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

Die Ausführung des Projektes Kleiner Kiel-Kanal schreitet sichtbar voran.

Der Abschnitt der Rathausstraße zwischen Opernhaus und der Willestraße, in dem neue Bushaltestellen und die Fahrbahn neu hergestellt wurden, konnte rechtzeitig zur Kieler Woche dem Verkehr übergeben werden. Nach der Kieler Woche folgen im Bereich Martensdamm die entsprechenden Straßenbauarbeiten, die gemäß Terminplan bis zum November dieses Jahres abgeschlossen werden. Im Abschnitt der Holstenbrücke/Berliner Platz ist ein Großteil der Gründungspfähle für die beiden Kanalbecken eingebracht. Die Arbeiten verliefen, nachdem die aufwendigen Untersuchungen auf Kampfmittelreste beendet waren, schneller als erwartet.

 

In der Einmündung der Kehdenstraße muss die geänderte Verkehrsführung nach der Kieler Woche abgewartet werden, um im dann verkehrsfreien Abschnitt weitere Gründungspfähle für das Kanalbecken herstellen zu können. Zeitgleich wird die nachfolgende Baufirma, die mit dem Aushub und der Herstellung der Stahlbetonbecken beauftragt ist, mit den Arbeiten im Bereich Berliner Platz beginnen, zeitversetzt anschließend im Bereich des nördlichen

Beckens.

 

Unmittelbar vor dem Gebäude Holstenbrücke 7 („Ahlmannhaus“) wurden Fundamentreste eines nach dem Krieg abgetragenen Gebäudes freigelegt. Es war geplant, die Fundamentreste, soweit für den Neubau der Kanalbecken erforderlich, zu entfernen. Wie sich jedoch nach statischer Untersuchung herausgestellt hat, können die Reste des Gebäudekellers (Sohlplatte und Wände) nicht wie geplant entfernt werden. Nach dem Freilegen, Einmessen und der Untersuchung der Bausubstanz, die sich unterhalb des öffentlichen Straßenraums befand, sind die Tragwerksplaner zum Ergebnis gelangt, dass diese Gebäudereste nicht entfernt werden können. Gründungspfähle unterhalb der ehemaligen Kellersohle werden statisch wirksam genutzt für die Gründung der Außenwand des Gebäudes Holstenbrücke 7.

 

Diesem Umstand muss mit einer Überarbeitung der bisherigen Planung (Anlage 1) Rechnung getragen werden, indem die Kellersohle und die für das Tragwerk des Gebäudes relevanten Teile der Baukonstruktion überbaut werden. Die beauftragten Freianlagenplaner bgmr, Berlin, mit dem Ingenieurbüro Obermeyer, Potsdam, haben aufgrund der vorliegenden Rahmenbedingungen u. a. die dargestellte Planungsvariante vorgeschlagen (Vorplanung s. Anlage 2), die gegenwärtig im Hinblick auf die Entwurfsgestaltung und die Tragwerksplanung bearbeitet wird.

 

Der Querschnitt des Kanalbeckens wird in diesem Teilbereich, da die Stahlbetonbalken in der geplanten Kanaltrasse liegen, von ca. 10 m auf ca. 5 m reduziert. Die veränderte Planung sieht nun im Bereich unmittelbar vor dem Ahlmannhaus verträglich mit dem Gesamtkonzept - eine Erweiterung der Promenade vor, die sich über Sitzstufen zum Wasser abtreppt. Diese Lösung wurde im Arbeitskreis Verkehr/ÖPNV des Beirates für Menschen mit Behinderung und im Beirat in den Sitzungen am 01.06. bzw. 08.06.2018 vorgestellt. Die Zustimmung wurde erteilt.

 

Aufgrund der hrend der Bauphase der Haltestellen am Rathausplatz gewonnenen neuen Erkenntnisse über den Baugrund, der in diesem Bereich durch eine Betonschicht überdeckt war, hat die Verwaltung den Empfehlungen des Baugrundgutachters folgend die ursprünglich geplante halbstarre Decke durch einen modifizierten Asphaltaufbau ersetzt. Die hier gemachten Erfahrungen werden nunmehr auch im Martensdamm sowie in den beiden Kreuzungsbereichen Berliner Platz und Martensdamm/Willestraße/Rathausplatz übernommen. Auch hier wird der modifizierte Asphaltaufbau zum Einsatz gelangen.

 

Mit Mehrkosten ist aufgrund dieser Änderung des Straßenaufbaus nicht zu rechnen.

 

Da das Projekt „Kleiner Kiel-Kanal“ durch den Bund und das Land Schleswig-Holstein maßgeblich gefördert wird, ist ein mit begründenden Unterlagen versehener Änderungsantrag beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) zur Genehmigung einzureichen. Ziel ist, dass durch die Bearbeitungsdauer dieses Antrages kein Bauverzug für die Maßnahme eintritt. Die Zeitdringlichkeit ist dem MILI bewusst und das Genehmigungsverfahren wird vor diesem Hintergrund noch abgestimmt. Die Zustimmung zur geänderten Gestaltungsplanung ist Voraussetzung, um die im Zusammenhang mit den notwendigen Änderungen anfallenden Kosten für Planungsleistungen und die Bauausführung aus dem Sonderkonto Innenstadt begleichen zu können. Die Prüfung des Antrages erfolgt durch die GMSH - Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR - im Auftrag des MILI. Dem zuständigen Referat im MILI wurde der Änderungsbedarf bereits mitgeteilt und dem Lösungsansatz gem. Anlage 2 dem Grunde nach zugestimmt.r die durch die unvorhersehbaren Planänderungen entstehenden Mehrkosten hat das MILI eine wohlwollende Pfung eines Mehrkostenantrages in Aussicht gestellt

 

Das Projekt wird von Seiten des MILI weiterhin ausdrücklich positiv begleitet. Es besteht das Bemühen bei allen Beteiligten, die laufende Ausführung möglichst wenig zu behindern. Gleichwohl wird es erforderlich sein, den geplanten Bauablauf in Abstimmung mit den beauftragten Planern und den bauausführenden Firmen anzupassen. Die Auswirkungen auf das Budget können erst nach Vorliegen der geänderten Entwurfsplanung benannt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auf der einen Seite zusätzlicher Aufwand für die Überarbeitung der Entwurfs- und Ausführungs- sowie der Tragwerksplanung und ebenfalls ein zusätzlicher Aufwand für bauliche Maßnahmen entstehen werden. Auf der anderen Seite werden jedoch zusätzliche Flächen geschaffen, die zum Flanieren und zum Aufenthalt genutzt werden können.

 

Es wird angestrebt, die auftretenden Störungen innerhalb der Gesamtbauzeit, die bis Ende 2019 prognostiziert ist, zeitlich zu kompensieren.

 

Außerhalb des Förderprojekts wird aufgrund der Verlegung der Bushaltestelle Rathaus-/ Opernhaus von der Rathausstraße an den Rathausplatz das taktile Leitsystem auf dem Rathausplatz so ergänzt, dass mobilitätseingeschränkte Personen von diesen Haltestellen sowohl das Opernhaus als auch das Rathaus auf direktem Weg barrierefrei erreichen können.

 

Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Mitte.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jun 28, 2018 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen