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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0558/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Maßnahmenbeschreibung:

 

In der Straße Plötzen wurde im Jahr 2017 die Beleuchtungsanlage erneuert und verbessert. Dabei wurden die Holzmasten mit Freileitung durch Stahlrohrmasten mit Erdverkabelung ersetzt. Daraus ergibt sich eine geringere Störanfälligkeit.

 

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine beitragsfähige Aus- und Umbaumaßnahme nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holsteins (KAG) in Verbindung mit der Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Aus- und Umbau und die Erneuerung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, für die Sie als  Mit-/Eigentümer/-in bzw. als Erbbaubechtigte/-r des o. g. Grundstücks zu einem Ausbaubeitrag herangezogen werden.

 

Abrechnungsgebiet:

 

Die von der Straße Plötzen erschlossenen Grundstücke werden bei der Beitragsveranlagung berücksichtigt.

 

Beitragsrelevante Daten:

 

Klassifizierung der Straße

Anliegerstraße

Beitragsfähiger Aufwand

ca. 27.200,-

Städtischer Anteil

ca. 4.100,-

Auf die Beitragspflichtigen zu verteilen

ca. 23.100,-

Beitragsbelastungen

von ca. 400,- bis ca. 3.900,-

 

In Zusammenhang mit dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Elmschenhagen/Kroog eine entsprechende Mitteilung über die bevorstehende Beitragserhebung.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung

und Umwelt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 6, 2018 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen