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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0597/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Dem Bericht, dem Plansatz und dem Maßnahmenkonzept (Anlage 1 bis 3) zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) inkl. Teilfortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts Ostufer 2014 2018 wird r eine weitere Förderung über das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt zugestimmt.

 

  1. Das Untersuchungsgebiet Neumühlen-Dietrichsdorf wird um eine kleine Erweiterung am Masurenring gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als Maßnahmengebiet des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt r die städtebauliche Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf beschlossen. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 4).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Maßnahmengebiet Neumühlen-Dietrichsdorf einen Sanierungsträger gem. §§ 157 ff. BauGB zu bestellen. Die Leistungen des Sanierungsträgers sind nach den Bestimmungen des Vergaberechts auszuschreiben. Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt anzumelden.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

  1. Vorgeschichte

 

In der Landeshauptstadt Kiel gibt es seit 1999/2000 bereits zwei Maßnahmengebiete des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“. Hierbei handelt es sich zum einen um das Gebiet Ostufer/Gaarden und zum anderen um das Gebiet Mettenhof, wobei das letztere 2012 abgeschlossen wurde.

 

Über das Städtebauförderungsprogramm konnten Baumaßnahmen wie z.B. das Bürgerhaus, die Musikschule in der ehemaligen Seibelschen Margarinefabrik, die Wiedererrichtung eines Backhauses auf dem Hof Akkerboom, Umgestaltungen von Straßenräumen, Kinderspielplätzen und den Sport- und Begegnungspark Gaarden oder der Umbau der Hans-Christian Andersen Schule zur Stadtteilschule finanziert werden.

 

Im Jahr 2014 wurde das Maßnahmengebiet Neumühlen-Dietrichsdorf als drittes Gebiet der Landeshauptstadt Kiel mit in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen.

 

 

  1. Vorbereitende Untersuchungen

 

r die städtebauliche Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf wurde von der Ratsversammlung am 19.03.2015 (Drs.-Nr. 0104/2015) die Einleitung von „Vorbereitenden Untersuchungen“ gem. § 141 BauGB beschlossen.

 

Die Vorbereitenden Untersuchungen sollen die räumlichen Handlungsschwerpunkte ermitteln und Handlungsempfehlungen formulieren. Es soll eine detaillierte Bestandsaufnahme, insbesondere der städtebaulichen Situation, erfolgen. Aspekte des Denkmalschutzes werden berücksichtigt. Beurteilungsgrundlagen über die sozialen und strukturellen Verhältnisse sind zu erarbeiten und auf dieser Basis Ziele und Umsetzungsstrategien zu entwickeln. Die im Integrierten Entwicklungskonzept Kieler Ostufer 2014 bis 2018 dargestellten Ziele der Entwicklung sollen bezogen auf den Bereich Neumühlen-Dietrichsdorf weiterentwickelt und spezifiziert sowie thematische Handlungsschwerpunkte formuliert werden. Im Ergebnis sollen die zielführenden Maßnahmen, geeignete städtebauliche Instrumente und die zukünftige Fördergebietskulisse vorgeschlagen werden.

 

Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wurde im Dezember 2015 das Büro S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH aus Berlin beauftragt.

 

Insbesondere im Hinblick auf städtebauliche Maßnahmen der Sozialen Stadt wurden umfangreiche Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligungen gem. § 137 BauGB durchgeführt. Der Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf wurde im Vorwege über die Vorbereitenden Untersuchungen und die Bürgerbeteiligungen informiert. Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wurden vom Büro S.T.E.R.N GmbH im Dezember 2017 abgeschlossen. Das Ergebnis wurde dem Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf in seiner Sitzung am 25.01.2018 vorgestellt und den geplanten Maßnahmen wurde von dort ausdrücklich zugestimmt.

 

Aus der Anlage 2 sind die für das Maßnahmengebiet vorgeschlagenen Maßnahmen ersichtlich. Zum einen wird die Erstellung verschiedener Konzepte zum Klimaschutz, denkmalgerechter Sanierung oder neuen Wohnformen vorgeschlagen und zum anderen Neubauten wie ein Bürgerhaus, eine Quartierssporthalle oder eine zusätzliche Kindertagesstätte. Zudem sind Sanierungsmaßnahmen für das Alte Volksbad und der Kindertagesstätte am Albert-Schweitzer Weg aufgeführt sowie die Umgestaltung und Qualifizierung von verschiedenen öffentlichen Grün- und Freiflächen.

 

Das Quartiersmanagement konnte bereits im Februar 2016 mit dem Büro Soziale Stadt Neumühlen-Dietrichsdorf seine Arbeit aufnehmen.

 

 

  1. Maßnahmengebiet

 

Eine Voraussetzung für den Einsatz des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt nach Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen ist die Festlegung eines Maßnahmengebiets.

 

Die Untersuchung schließt in Abschnitt 4 des Berichts mit der Empfehlung das Untersuchungsgebiet um einen Bolzplatz am Masurenring zu erweitern und als Maßnahmengebiet der Sozialen Stadt gem. § 171 e Abs. 3 BauGB festzulegen. Das Maßnahmengebiet ist im beigefügten Plan, der Bestandteil der Maßnahmengebietsabgrenzung ist, markiert (Anlage 4).

 

Mit dieser Beschlussvorlage wird die Grundlage geschaffen, weitere Fördermittel aus dem Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt in Anspruch zu nehmen.

 

Sollte sich im weiteren Verlauf der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ergeben, dass eine Änderung des Maßnahmengebiets angezeigt wäre, wie z.B. um die Erweiterung des Holsatia Geländes oder den Strand Hasselfelde, wird mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein eine Neuzuschneidung des Maßnahmengebiets abgestimmt.

 

 

  1. Sanierungsträger

 

r die Durchführung und den Abschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sowie der fiskalischen Abwicklung ist der Einsatz eines treuhänderischen Sanierungsträgers (vergleichbar mit den Fördermaßnahmen Soziale Stadt Ostufer/Gaarden oder Hörn) notwendig.

 

Die Verwaltung geht zunächst von einer Laufzeit der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf von ca. 10 15 Jahren aus. Die jährlichen Vergütungen hängen stark von Art und Umfang der umzusetzenden Einzelmaßnahmen ab und können nur geschätzt werden (ca. 60.000,- € p.a.). Die Vergütung für den Sanierungsträger ist nach den Städtebauförderungsrichtlinien zu 50 % förderfähig.

 

Ein geeigneter Sanierungsträger ist aufgrund der zu erwartenden Vergütungen ( 221.000,- €) in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren zu finden. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage der Vergabeverordnung; das Verfahren wird ca. ein halbes Jahr in Anspruch nehmen.

 

r die Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ist nach den Städtebauförderungsrichtlinien 2015 ein Sondervermögen einzurichten, dass vom Sanierungsträger verwaltet wird. Bis zum Einsatz eines Sanierungsträgers wird das städtebauliche Sondervermögen von der Verwaltung (Amt für Wohnen und Grundsicherung) verwaltet. Regelmäßige Prüfinstanz ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

 

r die Durchführung von Einzelmaßnahmen werden vorab Beschlüsse der Selbstverwaltungsgremien eingeholt.

 

Die jährlichen Förderbeträge werden vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der IB.SH festgelegt. Werden die abgerufenen Fördermittel nicht im vorgesehenen Zeitraum verausgabt, sind sogenannte Zweckentfremdungszinsen (5% über dem gültigen Basiszins) an das Land Schleswig-Holstein zu zahlen.

 

 

  1. Weiteres Verfahren

 

Nach Beschluss der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel wird vorrangig das Vergabeverfahren für den Sanierungsträger vorbereitet und durchgeführt. Parallel wird die Abstimmung innerhalb der Verwaltung erfolgen, wann welche Einzelmaßnahmen umgesetzt werden können.

 

 

  1. Kosten/ Folgekosten

 

Das Maßnahmenkonzept hat laut der erarbeiteten Kosten- und Finanzierungsübersicht ein Kostenvolumen von ca. 23,7 Mio. €, denen Einnahmen von 8,8 Mio. € gegenüber stehen.

 

Bisher liegen Zuwendungsbescheide über das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf in Höhe von 1.544.000,- € vor.

 

Der Bund und das Land gewähren jeweils 1/3 der Zuschüsse. Die Landeshauptstadt Kiel erbringt in der Regel ebenfalls 1/3 der Städtebaufördermittel aus eigenen Haushaltsmitteln.

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

 

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Beschlüsse

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Aug 30, 2018 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - ungeändert beschlossen

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Sep 4, 2018 - Innen- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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Sep 5, 2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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Sep 6, 2018 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Sep 11, 2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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Sep 13, 2018 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

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Sep 25, 2018 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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Sep 26, 2018 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

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Nov 15, 2018 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen