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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0631/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

Der interfraktionelle Antrag (Drs. 0286/2017), wonach der Meimersdorfer Weg dauerhaft für den Durchgangsverkehr gesperrt werden sollte, wurde vom Bauausschuss in seiner Sitzung vom 04.05.2017 einstimmig beschlossen. Daher ist von der Verwaltung veranlasst worden, dass im Anschluss an die Krötenwanderung im Meimersdorfer Weg dieser nicht erneut geöffnet wurde. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.2018 den o.g. Antrag revidiert (Drs. 0041/2018) und sich für eine Beschilderungslösung (Durchfahrt verboten, Anlieger frei) ausgesprochen. Die Schranken sollen geöffnet werden und der Meimersdorfer Weg als Fahrradstraße ausgewiesen werden.

 

Bezugnehmend auf die Niederschrift der 213. Sitzung des Ortsbeirates Meimersdorf/Moorsee vom 20.06.2018 informiert das Tiefbauamt hiermit über den aktuellen Sachstand.

 

Der betreffende Abschnitt des Meimersdorfer Weges ist nach Ende der Rückwanderung der Kröten am 11.07.2018 wieder für den allgemeinen Verkehr geöffnet worden. Dies basiert auf einer Ende Mai ergangenen fachlichen Weisung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel (LBV-Kiel) in seiner Funktion als Fachaufsichtsberde des Bürger- und Ordnungsamtes als unterer Verkehrsbehörde der Landeshauptstadt Kiel.

 

Nach den Sommerferiensst das Tiefbauamt eine Verkehrszählung durchführen, um das Aufkommen an Kfz- und Radverkehr zu ermitteln. Hintergrund der Zählung ist, dass der LBV-Kiel der geplanten Ausschilderung als Fahrradstraße zunächst widersprochen hat. Der

LBV-Kiel wird nur zustimmen, wenn das nach der StVO vorgeschriebene Kriterium „Der Radverkehr ist die vorherrschende Verkehrsart oder wird dies alsbald werden.“ erfüllt ist.

 

Wenn das Zählergebnis eine Ausschilderung als Fahrradstraße nicht zulässt, kann dem Wunsch des politischen Beschlusses nicht entsprochen werden. Auch die von der Straßenverkehrsbehörde ggü. dem LBV-Kiel alternativ angeregte Beschilderung mit VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit ZusatzzeichenAnlieger und Radfahrer frei“ ist nach Stellungnahme des LBV-Kiel nach den Vorschriften der StVO nicht zulässig.

 

Insofern kann das angestrebte Ziel, den Meimersdorfer Weg für Radfahrer attraktiver zu machen, in dem der Kfz-Anteil reduziert wird, nur erreicht werden, wenn die Widmung geändert wird. Dies wird seitens der Verwaltung aktuell geprüft.

 

Der territorial zuständige Ortsbeirat Hassee/Vieburg sowie die Ortsbeiräte Russee/Hammer/

Demühlen und Meimersdorf/Moorsee erhalten eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung zur Kenntnisnahme.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Beschlüsse

Erweitern

Sep 4, 2018 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Sep 6, 2018 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen