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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0664/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

r das Baugebiet zwischen Bustorfer Weg, Grönhorst und Koppelsoll im Stadtteil Kiel-Meimersdorf  wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1027 „Grönhorst“ gefasst.

 

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtsplan in Anlage 1 zu entnehmen. Die wesentlichen Eckdaten der Planung sind in Anlage 2 zusammengestellt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Räumlicher Geltungsbereich und Ausgangslage

Das Plangebiet des künftigen Bebauungsplanes Nr. 1027 umfasst das nördliche Teilgebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes 853f, die am 21.11.2002 durch die Ratsversammlung als Satzung beschlossen wurde und seit dem 03.12.2002 rechtskräftig ist. Die dort festgesetzte Nutzung Öffentliche Grünfläche Spielplatz/Bolzplatz - wurde bisher nicht umgesetzt.

 

Das dem nördlichen Teilgebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 853f entsprechende Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 1027 ist ca. 0,6 ha groß und etwa je zur Hälfte in privatem und städtischem Besitz.

 

II. Planerfordernis und Ziel der Planung

Das im Eigentum der LHK befindliche Flurstück 11/50 wird seit Übernahme durch das Grünflächenamt im Jahr 2007 als extensive Grünfläche gepflegt. Die Umsetzung der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 853f hätte den Ankauf des im Privatbesitz befindlichen Flurstücks 11/94 vorausgesetzt, zu dem es allerdings bisher nicht gekommen ist. Die Stadtverwaltung empfahl, die Gesamtfläche als wichtigen Bestandteil eines Grünzuges sowie von Fußwegeverbindungen innerhalb von Meimersdorf zu erhalten und die geplante öffentliche Nutzung zu realisieren.

 

Der Antrag  des Ortsbeirates Meimersdorf (Drucksache 0047/2018) an die Verwaltung, die beiden Flurstücke 11/94 und 11/50 als Wohnbaufläche auszuweisen, wurde am 01.02.2018 im Bauausschuss mit Mehrheit beschlossen.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Nachfrage nach Wohnraum wurden die Planungsziele geändert. Planungsziel ist jetzt die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets für ca. 15 Wohneinheiten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1027 sollen hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Zielsetzung deckt sich mit der der Eigenmerin des Flurstücks 11/94.

 

Gemäß der von der Ratsversammlung beschlossenen „Kriterienliste zur Entwicklung von Bauflächen in der Landeshauptstadt Kiel“ (Drucksache Nr. 0991/2017) ist mindestens 30 Prozent der Wohnfläche als geförderter Wohnraum herzustellen.

 

III. Vorgesehenes Verfahren

Es wird ein Verfahren zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist vorzunehmen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis ist dem Umweltbericht zu entnehmen, der Bestandteil der Planbegründung wird.

 

Der Flächennutzungsplan weist das Plangebiet als Wohnbaufläche aus. Da diese Ausweisung dem Planungsziel entspricht, ist keine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1027 wird der überlagerte Teil der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 853f aufgehoben.

 

Gemäß dem Arbeitsprogramm zur Verbindlichen Bauleitplanung für 2018/19 (Beschluss des Bauausschusses vom 11.01.2018, Drucksache 1245/2017) ist geplant, den Bebauungsplan Nr. 1027 in die Priorität 3 aufzunehmen. Der Bebauungsplan wird zunächst nicht vorrangig vorangetrieben.

 

IV. Wirkung des Aufstellungsbeschlusses

Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde nach Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungs-plans zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschließen.

 

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

 

Der Ortsbeirat Meimersdorf/Moorsee erhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

gez. Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

Anlage 1: Übersichtsplan B-Plan Nr. 1027

Anlage 2: Städtebauliche Eckdaten

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 6, 2018 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen