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Antrag der Verwaltung - 0692/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Zero Waste
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Umweltschutzamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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Sep 4, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 20, 2018
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Antrag
Antrag:
1.Die Verwaltung soll für die Erstellung eines Zero Waste-Konzeptes für die Landeshauptstadt Kiel einen Förderantrag im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative stellen, um mit den Fördermitteln die Konzepterstellung durch ein externes Gutachterbüro zu finanzieren.
2.Die Landeshauptstadt Kiel soll die erste oder zumindest eine der ersten Zero Waste Cities in Deutschland werden und hat sich hierfür bei der Zero Waste Europe zu registrieren. In einem anschließenden Selbstverpflichtungsprozess soll die Verwaltung die inhaltlichen Zero Waste-Ziele der Landeshauptstadt Kiel gemeinsam mit Politik und Wirtschaft im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens festlegen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Verwaltung wurde von der Ratsversammlung mit Beschluss vom 19.04.2018 (Drs. 0292/2018) gebeten zu prüfen, wie ein kommunales "Zero Waste-Konzept" für Kiel entwickelt werden kann.
Zu Antrag 1: Beantragung von Bundesfördermittel
Es besteht die Möglichkeit, sich die Erstellung eines Zero Waste-Konzeptes als sogenanntes „Innovatives Klimaschutzteilkonzept“ im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie)“ des Bundesumweltministeriums fördern zu lassen.
Aufgrund einer bevorstehenden Novellierung der Kommunalrichtlinie mit voraussichtlichem Wegfall unseres Förderantragsgegenstandes ist es notwendig, den Förderantrag bis zum 30.09.2018 zu stellen. Der Förderantrag würde in Abstimmung zwischen Umweltschutzamt, Büro des Stadtpräsidenten, Abfallwirtschaftsbetrieb und dem lokal ansässigen Zero-Waste e.V. erstellt werden.
Die Hinzuziehung eines externen Gutachterbüros ist notwendig, da das Konzept in einem breit angelegten partizipativen Prozess gemeinsam mit Akteuren aus den Bereichen Wirtschaft (insbesondere Abfallerzeugern und –verwertern), Politik und Zivilbevölkerung entwickelt werden soll und die Verwaltung nicht über die notwendigen personellen Kapazitäten noch über eine ausreichend fachliche Expertise für die Erstellung eines Zero Waste-Konzeptes verfügt. Da zudem die Bundesfördermittel nur für die Beauftragung Dritter in Anspruch genommen werden können, bietet sich nur allein die Beauftragung eines Gutachterbüros mit der Konzepterstellung an.
Für eine finanzschwache Kommune wie die Landeshauptstadt Kiel beträgt die Förderquote 70 Prozent. Die Mittel für die Kofinanzierung wurden vom Umweltschutzamt für das Haushaltsjahr 2019 angemeldet. Bei erfolgreicher Antragsstellung kann im Frühjahr 2019 mit einem positiven Förderbescheid gerechnet werden. Trotzdem ist die Einleitung des partizipativen Prozesses im Rahmen einer Auftaktveranstaltung bereits für den November diesen Jahres vorgesehen.
Zu Antrag 2: Zero Waste City
In Deutschland gibt es bislang noch keine Zero Waste City, jedoch ergaben Recherchen, dass es in der Bundeshauptstadt Berlin entsprechende Vorbereitungen gibt.
Was heißt Zero Waste?
Laut Definition von Zero Waste International Alliance ist ‚Zero Waste‘ ein ethisches, ökonomisches, effizientes und visionäres Ziel, das Menschen dazu bringt, ihre Lebensstile und Praktiken so zu verändern, dass sie nachhaltigen natürlichen Zyklen nacheifern, in denen alle ausrangierten Materialien dazu dienen, Ressourcen für andere zu werden. ‚Zero Waste‘ bedeutet, Produkte und Prozesse so zu konzipieren und zu verwalten, dass das Volumen und die Toxizität von Abfällen und Materialien systematisch vermieden und beseitigt werden, alle Ressourcen geschont und zurückgewonnen werden und nicht verbrannt oder vergraben werden.
Was bedeutet es, eine „Zero Waste City“ zu sein?
Es gibt keine einheitlichen Vorgaben. Kiel müsste sich selbst verpflichten, konkrete Ziele zur Müllreduzierung aufzustellen und eine Strategie zu entwickeln, diese Ziele auch zu erreichen. Zero Waste ist gleichzeitig eine Vision und der Weg zu dieser Vision. Mögliche Instrumente einer solche Strategie könnten sein: Aufklärungskampagnen und Veranstaltungen durchzuführen sowie Anreize für die Reduzierung von Abfall zu schaffen.
Wie wird man Zero Waste Stadt?
Teilnehmende Städte müssen sich mit dem Zero Waste Verein vor Ort und Zero Waste Europe in Belgien absprechen und nacheinander folgende Schritte einleiten:
1)Die Stadt beschließt, dass sie Zero Waste City werden will.
2)Registration bei dem lokalen Zero Waste Verein und bei der Mutter-Organisation ‚Zero Waste Europe‘ (mit Sitz in Brüssel).
3)Analyse der aktuellen Situation und der Potentiale bezüglich Müllvermeidung.
4)Beschluss der Ratsversammlung über ein ambitioniertes, jedoch realistisches Müllreduzierungsziel. Definition und Beschluss eines Konzepts mit Maßnahmen und Roadmap für die Erreichung dieses Ziels.
5)Öffentliche Kommunikation dieses Müllreduzierungsziels.
6)Evaluierung der Teilzielerreichungen samt Berichtswesen.
Ansätze für ein Müllreduzierungsziel finden sich in den nachfolgend aufgelisteten Beschlüssen und deren Zielsetzungen:
•2030-Agenda – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten (Drs. 0618/2016)
•Kiel soll zum plastiktütenfreien Vorbild werden (Drs. 0721/2014).
•Reduzierung des Verbrauchs von Einweggetränkebechern (Drs. 0700/2015)
•Masterplan 100 % Klimaschutz für die Landeshauptstadt Kiel (Drs. 0985/2017)
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung
und Umwelt