Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0701/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

 

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

 

Mit Beschluss des Ausschusses r Schule und Sport vom 03.05.2018 in der Fassung des Alternativantrages (Drs. 0420/2018) wurde die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, ob und wie gemeinnützige Kieler Sportvereine komplett von Erb- und Umsatzpachtzahlungen befreit werden können, wenn die Vereine im Gegenzuge sicherstellen und nachweisen, dass die ersparten Zahlungen in voller Höhe dem Sportbetrieb zufließen. Der entstehende Einnahmeausfall für den Fall einer solchen Lösung ist zu beziffern.

 

Nach dem Beschluss des Finanzausschusses vom 26.01.1977 (Drs. 181/1977) sind Sportvereine von der Zahlung der Erbbauzinsen befreit „ soweit sie sportlichen oder karitativen Zwecken dienen“.

 

Dies bedeutet, dass bereits jetzt mtliche Kieler Sportvereine keine Erbbauzinsen zahlen, auch wenn sie im Erbbaurechtsvertrag vereinbart wurden und dinglich im Grundbuch gesichert sind. Die grundsätzliche Vereinbarung der Erbbauzinsen in den Verträgen ist auf Grund des genannten Beschlusses unschädlich und dient der langfristigen Sicherung der städtischen Ansprüche.

 

Die Landeshauptstadt Kiel verzichtet derzeit auf Grund des oben angegebenen Beschlusses und der geschlossenen Verträge auf ca. 150.000,-- € Erbbauzinseinnahmen (einschließlich fiktiver Erhöhungen) pro Jahr.

 

Ob und wann die Vereine eine Umsatzpacht zahlen, wurde mit Beschluss der Ratsversammlung vom 07.06.2007 (Drs. 0444/2007) festgelegt. Darin heißt es, dass von einem Verein eine Umsatzpacht in Höhe von 8 % des Nettoumsatzes verlangt wird, wenn die Nutzungen nicht unmittelbar sportlichen Zwecken dienen und vom Finanzamt nicht als gemeinnützig eingestuft werden.“

 

Ferner heißt es im Beschluss:

Es handelt sich hierbei z.B. um die Umsätze der Vereinsgaststätte soweit diese nicht als gemeinnützig anerkannt ist. Die Pacht wird nur zu dem Anteil gefordert, zu dem die Stadt Vermögen in das/den Gebäude/teil und den betroffenen Grund und Boden eingebracht hat.“

 

Diese Regelung wird derzeit analog für alle Vereine angewendet.

 

Aktuell entrichten 3 Vereine auf Grund bestehender Verträge eine Umsatzpacht in Höhe von ca. 8.000,00 €/Jahr. Mit 9 weiteren Vereinen ist vertraglich eine Umsatzpacht vereinbart worden die dann zu entrichten ist, wenn die Voraussetzungen (kein sportlicher Zweck, keine gemeinnützige Nutzung und Umsatz über der Kleinstunternehmergrenze nach dem Einkommensteuergesetz) vorliegen.

 

Oftmals handelt es sich um einen auch für die Öffentlichkeit zugänglichen Gastronomiebetrieb. Vereine, die ihren Gastronomiebereich ausschließlich für Ihre Vereinsmitglieder bzw. die Vereinsarbeit nutzen sind in der Regel von dieser Regelung nicht betroffen.

 

Da die Vereine bisher gar keine Erbbauzinsen gezahlt haben, sind auch keine Angaben, ob und wie ersparte Zahlungen nftig dem Sportbetrieb zufließennnen,glich. Das Gleiche gilt für die Umsatzpacht.

 

Die Erbbaurechtsverträge enthalten aber grundsätzlich eine Vereinbarung, dass der Verein das Erbbaurecht und somit die Gebäude in ordnungsgemäßem Zustand zu halten hat. Welche Einnahmen ein Verein für die Bauunterhaltung verwendet, ist den Vereinen überlassen und obliegt deren Entscheidung.

 

Durch eine gewerbliche Nutzung, von der bei einem für die Öffentlichkeit zugänglichen Gastronomiebetrieb oder auch einer Photovoltaikanlage auszugehen ist, erfährt das dafür genutzte und kostenlos zur Verfügung gestellte Grundstück einen wirtschaftlichen Mehrwert, welcher dem Erbbaurechtsausgeber entsprechend zu vergüten wäre.

 

Da aber nur wie oben dargestellt bislang bei 3 Vereinen die Umsatzpacht auch tatsächlich zum Tragen kommt, wäre der hierdurch entstehende Einnahmeausfall mit ca. 8.000hrlich vergleichsweise gering. Es ist davon auszugehen, dass die ersparten Zahlungen auch dem Vereinsleben insgesamt wieder zugeführt werden. Um den Vereinen Planungssicherheit zu gewährleisten und zur finanziellen Entlastung beizutragen, wird daher eine Abänderung des Beschlusses vom 07.06.2007 (Drs. 0444/2007) ein Verzicht auf die Umsatzpacht analog zu den Regelungen für die Erbbauzinsen bei den Vereinen angeregt.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Nov 1, 2018 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Nov 8, 2018 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen