Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0713/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Sep 4, 2018
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Sachverhalt/Begründung
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Am 15.03.2018 hat die Ratsversammlung dem Konzept zur Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) zugestimmt (DS 156/2018). Mit dieser Geschäftlichen Mitteilung berichtet die Verwaltung über den Stand der Vorbereitungen:
Zielvorstellung und Aufgaben
Der KOD ist durch seine Uniform für die Bevölkerung jederzeit erkennbar und ansprechbar. Bürgerinnen und Bürger haben dadurch die Möglichkeit, sich bei Vorkommnissen oder drohenden Missständen direkt an die Kräfte des KOD vor Ort zu wenden. Darüber hinaus ist der KOD präventiv und beratend tätig und steht unmittelbar als kompetenter städtischer Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD repräsentieren mit ihrem Auftreten und ihrem Handeln die Landeshauptstadt Kiel. In seinem Einsatzgebiet mit den Schwerpunkten am Bahnhof, der Innenstadt und den Stadtteilen Gaarden und Mettenhof ist der KOD für die Einhaltung von städtischen Verordnungen, Satzungen sowie Allgemeinverfügungen und einschlägigen Gesetzen zuständig und trägt dazu bei, dass Kiel eine attraktive und sichere Stadt bleibt.
Inhaltliche Schwerpunkte bestehen unter anderem in folgenden Rechtsgebieten:
- städtische Satzungen und Verordnungen zu den Themenbereichen Grünanlagen, Flohmärkte und Volksfeste, Taxen, Möwen- und Taubenfütterungen, Landschaftsschutzgebiete, Waffen oder gefährliche Gegenstände
- das Abfallrecht/ unerlaubte Abfallentsorgung
- das Umweltrecht
- das Hundegesetz
- das Straßenverkehrsrecht
- das Jugendschutzgesetz
- das Gewerbe- und Gaststättenrecht
- das Straßen- und Wegegesetz
Anforderungen an das Personal
Gemäß dem durch die Ratsversammlung beschlossenen Aufgabenspektrum liegen die Anforderungen an das Personal deutlich über dem der bisherigen Scouts.
Die wesentlichen Anforderungen sind:
- Eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung, vorzugsweise in einem rechtlich geprägten oder kaufmännischen Bereich, und eine mindestens zweijährige berufliche Erfahrung
- Soziale Kompetenz, insbesondere Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Gender- und interkulturelle Kompetenz
- Methodische Kompetenz, vor allem strukturiertes und zielorientiertes Handeln
- Eine gefestigte Persönlichkeit, insbesondere situationsgerechtes Auftreten in Deeskalationsszenarien, Hilfsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Disziplin.
- Fachliche Kompetenz, insbesondere sicherer Umgang in der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Nach der Einarbeitung wird erwartet, dass die KOD-Kräfte über umfassende und tiefgehende Kenntnisse einschlägiger Gesetze, der städtischen Verordnungen und Satzungen und sonstiger Regelungen und Anweisungen, welche im Kieler Stadtgebiet Anwendung finden können, verfügen. Die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B ist erforderlich. Verpflichtend ist zudem die Teilnahme an ca. fünfmonatigen Schulungen (Theorie und Praxis) mit anschließender interner Prüfung. Notwendig ist die Bereitschaft, auch weiterhin mindestens viermal jährlich an Schulungen zu rechtlichen, kommunikativen und deeskalierenden Themen teilzunehmen. Hierzu zählt auch die regelmäßige Teilnahme an einem Einsatztraining.
- Die gesundheitliche Eignung und körperliche Belastbarkeit. Die Bereitschaft an einem witterungsunabhängigen Schichtdienst (montags bis samstags) mit Einsatzzeiten von 06.00/08.00 Uhr bis 22.00/23.00 Uhr, bei Erforderlichkeit auch an Sonn- und Feiertagen, teilzunehmen.
Auswahl des zukünftigen Personals
Die Stellenausschreibung (siehe Anlage 1) wurde intern und extern am 27.07.2018 veröffentlicht.
Die Landeshauptstadt Kiel hat 64 Bewerbungen für 18 zu besetzende Planstellen erhalten.
Das Auswahlverfahren wird voraussichtlich bis Ende Oktober 2018 andauern und folgende vier Punkte beinhalten:
- Überprüfung der körperlichen Belastbarkeit durch einen mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst der LHK ausgearbeiteten Sporttest
- Überprüfung der Deutschkenntnisse und Merkfähigkeit durch ein Diktat und die inhaltliche Wiedergabe einer Filmsequenz
- Rollenspiel zur Feststellung von
- Stresstoleranz,
- Einfühlungsvermögen,
- Fähigkeit zu strukturiertem Handeln,
- Flexibilität,
- Konfliktfähigkeit,
- Durchsetzungsfähigkeit und Impulskontrolle
- Auswahlgespräch als Interview
Darüber hinaus erfolgt die Einholung von Auskünften auf Zuverlässigkeit und Eignung durch Abfragen aus:
- dem Bundeszentralregister
- dem Verfahrensregister,
- einer Polizeiabfrage.
Durch diese Auskünfte soll sichergestellt werden, dass die Landeshauptstadt Kiel keine Personen einstellt, die Zweifel an einer Eignung als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter im Bereich des Kommunalen Ordnungsdienstes begründen.
Das Auswahlverfahren wurde in Zusammenarbeit mit Psychologinnen entwickelt, die über Erfahrungen aus polizeilichen Auswahlverfahren verfügen.
Qualifizierung
Seit Mai 2018 wird intensiv an der Ausarbeitung von Qualifizierungsschwerpunkten für die künftigen KOD-Kräfte gearbeitet und ein Curriculum erstellt, welches auch über den Qualifizierungszeitraum hinausgeht. Durch die Einbeziehung verschiedenster Institutionen konnte eine fundierte Qualifizierungsmaßnahme von ca. fünf Monaten erarbeitet werden.
Die Maßnahme besteht aus der Vermittlung von theoretischen und praktischen Grundlagen. In einem Vorbereitungs- und Hauptlehrgang in einem Umfang von ca. 480 Stunden werden Kenntnisse aus den für die Tätigkeit relevanten Rechtsgebieten vermittelt. Praktische Fertigkeiten in einem Umfang von ca. 100 Stunden werden durch Hospitationen und Schulungen erworben. Die Qualifizierungsmaßnahme (insgesamt ca. 600 Stunden) wird durch eine interne Prüfung vor Ablauf der Probezeit beendet.
Die Durchführung erfolgt durch Dozenten des Kompetenzzentrums für Verwaltungsmanagement in Bordesholm (KOMMA), private Anbieterinnen und Anbieter im Bereich Eigensicherung, Kommunikation und Deeskalation, das Personal- und Organisationsamt sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzelner Fachämter der LHK; die Polizei wird zu konkreten Themen angefragt.
Darüber hinausgehende Fortbildungen nach der Qualifizierungsmaßnahme werden bereits geplant und vorbereitet.
Organisatorische Einbindung des KOD
Der Kommunale Ordnungsdienst soll als Sachbereich in die Abteilung Allgemeine Gefahrenabwehr, sonstige Ordnungsrechtsangelegenheiten des Bürger- und Ordnungsamtes erfolgen. Der Sachbereich soll zudem in Arbeitsgruppen untergliedert werden.
Rechtsgebiete und Ermächtigungen
Die Ordnungsbehörden sind sowohl für die Erteilung von Erlaubnissen als auch für die Überwachung der gesetzlichen Vorschriften originär zuständig. Nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungshandelns sind die Behörden auch für die Überwachung und Vollstreckung der von ihnen erlassenen Verwaltungsakte zuständig, die diese erlassen haben – einschließlich der damit verbundenen Gefahrenabwehr. Dies bedeutet, dass Sachverhalte durch die Ordnungsbehörde zu ermitteln sind, Entscheidungen herbeigeführt und diese auch mit Zwangsmitteln vollstreckt werden müssen. Zu den Aufgaben des KOD gehören Ermittlungen so wie auch die Vollstreckung von Verwaltungsakten. Diese Aufgabe konnte bisher nur mit Ermittlungs- und Vollzugshilfe der Polizei wahrgenommen werden. Jüngstes Beispiel dafür ist die großangelegte Taxenkontrolle am Bahnhof vom 26.07.2018.
Da diese Hilfe gemäß §168 Landesverwaltungsgesetz (LVerwG) aber nur im Einzelfall erfolgen soll, ist es notwendig, die KOD-Kräfte gemäß Anforderungsprofil für die Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben in die Lage zu versetzen, auch Vollzugshandlungen auf Grundlage des Landesverwaltungsgesetzes durchführen können. Eine über das LVerwG hinausgehende Befugnis ist nicht vorgesehen.
Künftig sollen auch die KOD-Kräfte gemeinsam mit der Polizei und dem Zoll Kontrollen am Bahnhof durchführen. Die Landeshauptstadt Kiel wird durch mit dem Kommunalen Ordnungsdienst ihrer verwaltungsrechtlichen Verpflichtung verstärkt nachkommen können.
Sachausstattung
Die KOD-Kräfte sollen für die Bürgerinnen und Bürger sofort erkennbar sein. Die Uniform soll sich sowohl von der der Landespolizei als auch von der Dienstkleidung der Verkehrsüberwachungskräfte unterscheiden und funktionell sein.
In Zusammenarbeit mit der Arbeitssicherheit, dem Arbeitsmedizinischen Dienst und dem Personalrat eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Die daraus resultierenden Erkenntnisse sind bei der Beschaffung von Uniformen und anderen Ausstattungsgegenständen, die insbesondere auch dem Eigenschutz dienen sollen, zu beachten.
Ausblick
Die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beginnt voraussichtlich in den Monaten November oder Dezember 2018 und wird mit einer internen Prüfung im April 2019 abgeschlossen sein. So würde nach jetzigem Planungsstand ab Ostern 2019 vollumfänglich ausgebildetes Personal zur Verfügung stehen. Der genaue zeitliche Ablauf der Qualifizierungsphase ist dem Curriculum (siehe Anlage 2) zu entnehmen.
In Vertretung
Gerwin Stöcken
Stadtrat
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,9 kB
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(wie Dokument)
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190,2 kB
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