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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0715/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

r das Jahr 2019 wurden für folgende Schwarzdeckenerneuerungsmaßnahmen Anträge nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-SH) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) beim Ministerium r Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein zurrderung gestellt:

 

  • Skandinaviendamm (K 13)

zwischen Stavangerstraße und Bergenring 900 m,

(OBR Mettenhof)

 

  • Skandinaviendamm (K 13)

zwischen Daimlerstraße und Kollhorster Weg 830 m,

(OBR Schreventeich / Hasseldieksdamm)

 

  • Kronshagener Weg (L 194)

zwischen Metzstraße und Hasseldieksdammer Weg 450 m,

(OBR Schreventeich / Hasseldieksdamm)

 

  • Straßenzug K 5

Prieser Strand, Christianspries, An der Schanze

zwischen Fritz-Reuter-Straße und Oldestraße 1100 m,

(OBR Pries / Friedrichsort)

 

  • Eckernförder Straße (L 321)

zwischen Olof-Palme-Damm und Gutenbergstraße280 m,

(OBR Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook
und OBR Schreventeich / Hasseldieksdamm)

 

  • Schönberger Straße (L 52)

zwischen Kieler Kuhle und Wischhofstraße 580 m,

(OBR Ellerbek / Wellingdorf)

 

  • Hamburger Chaussee (K 24)

zwischen Meimersdorfer Weg und Baumweg620 m,

(OBR Hassee / Vieburg)

 

  • Hamburger Chaussee (K 24)

zwischen Wulfsbrook und Waldwiesenkreuz640 m.

(OBR Hassee / Vieburg)

 

In diesen Straßenabschnitten sind die Fehlstellen und Aufbrüche in den Fahrbahndecken so umfangreich geworden, dass diese Straßen mit Unterhaltungsmitteln nicht mehr wirtschaftlich in einem verkehrsgerechten Zustand gehalten werden können und der Substanzerhalt bei einem noch längerem Hinauszögern der Oberflächenerneuerung nachhaltig gefährdet ist. Für diese Maßnahmen ist eine Förderung auf Basis GVFG-SH und FAG prinzipiell möglich. Das Tiefbauamt wird darüber berichten, ob die Maßnahmen in das Förderprogramm aufgenommen wurden. In der Haushaltsplanung für 2019 ist die Verwaltung auf Grundlage der zugesagten Förderung der Maßnahmen 2018 ebenfalls von einer anteiligen Förderung ausgegangen.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Die o.g. Ortsbeiräte erhalten eine Kopie der geschäftlichen Mitteilung zur Kenntnis.

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Beschlüsse

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Sep 6, 2018 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen