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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0720/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

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Die Jahresabschlüsse der RBZ sind gemäß § 5 der Satzungen durch das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Kiel zu prüfen. Das Rechnungsprüfungsamt kann sich einer Wirtschaftsprüferin/ eines Wirtschaftsprüfers bedienen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat die Geschäftsführer der RBZ und das  Amt für Schulen darüber informiert, dass die Prüferin, die für die RBZ-Prüfungen federführend ist, zum 31. Juli 2018 aus dem Dienst der Landeshauptstadt Kiel ausgeschieden ist. Eine Nachbesetzung ist nicht unproblematisch. Ein gerade erst abgeschlossenes Stellenbesetzungsverfahren im RPA hat gezeigt, dass immer weniger Personen mit betriebswirtschaftlicher Qualifikation zu gewinnen sind. Optimistisch ist davon auszugehen, dass die Stelle zu Beginn des Jahres 2019 wieder besetzt werden kann. Vorsichtshalber muss aber auch Vorsorge für eine längere Vakanz getroffen werden. Dies bleibt nicht ohne Konsequenzen für den Terminplan für die Prüfung der RBZ-Abschlüsse. Alternativ ist bei einer längeren Vakanz der Planstelle die Möglichkeit gegeben, ein Wirtschaftsprüfungsbüro mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der RBZ zu beauftragen, damit dem RPA vorliegende Jahresabschlüsse zeitnah geprüft werden können.

 

Im Einzelnen stellt sich die Situation an den drei RBZ wie folgt dar:

 

RBZ 1: Der Jahresabschluss 2012 für das RBZ 1 (Soziales, Ernährung, Bau) ist geprüft und wurde im Mai 2018 vom Verwaltungsrat festgestellt. Diese Prüfung liegt hinter der Planung (Vereinbarung der Stadt mit den Geschäftsführungen der RBZ im Juni 2016) ein Jahr zurück. Das liegt einerseits an Verzögerungen bei der Aufstellung des vorhergehenden JA 2011 wegen Vakanz der Verwaltungsleitungsstelle im RBZ 1 und infolgedessen einer späten Feststellung des JA 2011 durch den Verwaltungsrat erst im Dezember 2017 und andererseits an Unterbrechungen während der Prüfung des JA 2012, da durch die Verzögerungen das ursprünglich reservierte Zeitfenster für die Prüferin nicht mehr erreicht werden konnte und andere Prüfungen vorrangig waren.

Der Jahresabschluss 2013 liegt dem RPA zwischenzeitlich vor und wird derzeit vom RPA geprüft. Es ist geplant, dem Verwaltungsrat den geprüften Jahresabschluss 2013 in der November-Sitzung vorzulegen. Die Entwicklung des zeitlichen Ablaufes von Vorlage und Prüfung der Jahresrechnungen des RBZ 1 ist kritisch zu beobachten. Der Eigenbetrieb Beteiligungen hat die Vergerungen der Vorlage der Jahresrechnungen gegenüber der Vereinbarung mit dem Geschäftshrer kritisch kommentiert. (Ampel ist auf rot)

 

RBZ Wirtschaft: Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 ist zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt. Es ist geplant, dem Verwaltungsrat den geprüften Jahresabschluss 2015 noch in der September-Sitzung vorzulegen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 ist für Oktober 2018 vorgesehen, wenn der JA 2016 wie geplant vorgelegt wird. Damit ist die Vorlage und Prüfung der Jahresabschlüsse des RBZ Wirtschaft im Zeitplan. In 2019 sind dann noch der Jahresabschluss 2017 und der aktuelle Jahresabschluss 2018 vorzulegen und zu prüfen, so dass ab 2020 jährlich Vorlage und Prüfung des Vorjahresabschlusses anstehen.

 

RBZ Technik: Die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sollen hintereinander durch das RPA geprüft werden, und zwar bis Ende 2018, mit dem Ziel, diese dem Verwaltungsrat gleichzeitig in seiner Dezember-Sitzung vorzulegen. Damit ist zwar der Jahresabschluss 2016 verspätet geprüft, der Jahresabschluss 2017 aber wieder planmäßig. Insofern gibt es keinen nennenswerten Zeitverzug. Das RBZ Technik ist nach dieser Planung als erstes RBZ mit der Feststellung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 im Dezember 2018 auf dem aktuellen Stand.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

Stadträtin

 

 

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Beschlüsse

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Sep 12, 2018 - Hauptausschuss - zur Kenntnis genommen