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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0742/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Ab dem Haushaltsjahr 2016 dient der Finanzbericht auch der Umsetzung des Ratsbeschlusses Drs. 0081/2016 (Haushaltsvollzug in den Fachausschüssen): Parallel zum Finanzausschuss werden die Fachausschüsse über den Haushaltsvollzug im jeweiligen Zuständigkeitsbereich im Rahmen einer Geschäftlichen Mitteilung informiert.

 

Aus gesamtstädtischer Sicht zeichnet sich im Finanzbericht für das laufende Jahr 2018 ein Jahresüberschuss von rd. 56,9 Mio. EUR ab. Gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz von rd. Minus 20,3 Mio. EUR (Ursprungsansätze Haushaltsplanung 2018 einschließlich Reste und Veränderungen durch über- und außerplanmäßige Aufwendungen) bedeutet dies eine Verbesserung von rd. 77,2 Mio. EUR (hierin enthalten sind Konsolidierungshilfen und Fehlbetragszuweisungen i.H.v. zusammen 26,0 Mio. EUR).

 

Der vorliegende Bericht stellt für das Budget 21-24 und die Teilpläne 421 und 424 dar, inwieweit und an welcher Stelle sich im Haushaltsvollzug des Jahres 2018 voraussichtlich Abweichungen von der Haushaltsplanung ergeben. Dies erfolgt anhand von Prognosen, die die betroffenen Ämter und Referate auf Basis der zum 30.06.2018 gebuchten Erträge und Aufwendungen sowie im Hinblick auf den weiteren Verlauf des Jahres abgegeben haben.

 

Eine für das Budget 21-24 und die Teilpläne 421 und 424 nach Produkten unterteilte Darstellung der Plan- bzw. Prognosewerte sowie der Abweichungen enthält die Anlage 1. Einzelbegründungen und Anmerkungen zu den Abweichungen sind in der Anlage 2 zusammengestellt.

 

Im Übrigen werden die wesentlichen Abweichungen im Nachtragshaushalt 2018 berücksichtigt.

 

Zu den Abweichungen nimmt das Dezernat IV wie folgt Stellung:

 

Das Interne Kontroll-System des Dezernates IV kommt in seiner Prognose vom 12.07.2018 zum 31.12.2018 zu den aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Anmeldungen zum Nachtrag 2018. Außerdem muss die aktuelle Entwicklung der Baumaßnahme Holstein-Stadion zu einer Anpassung der Haushaltsplanung 2018 führen. Auf die Geschäftliche Mitteilung vom 27.06.2018 - Drs. 0582/2018 - über den Sachstand der (damaligen) Kostensituation wird verwiesen.

 

Zu der wesentlichen Abweichung im Teilplan 424 (Sportstätten und Bäder) nimmt das Dezernat IV wie folgt Stellung:

 

 

Teilplan 424 Sportstätten und Bäder

Verschlechterung: 569.200 EUR (Ergebnisplan), 530.000 EUR (Finanzplan, Investitionen)

Aufgrund von Verzögerungen bei der Fertigstellung des Hörnbads kommt es zu einer Verschlechterung von 269.200 EUR. Es wurde bei der Haushaltsplanung 2018 von einem früheren Eröffnungstermin und damit verbundenen höheren Erträgen ausgegangen. Die Mindererträge werden durch geringere Aufwendungen teilweise aufgefangen.

 

Beim Bau der Osttribüne im Holstein-Stadion entstehen Mehraufwendungen in Höhe von 1.430.000 EUR.

Ursächlich sind erfolgte planerische Vorleistungen (500.000 EUR) und eine vorgeschaltete Überprüfung der Entwurfsplanung, externe Rechtsberatungskosten (30.000 EUR) sowie Mehraufwendungen aufgrund der aktuell festgestellten Bodenverhältnisse (Kontamination, Kampfmittel) in Höhe von z. Zt. 900.000 EUR.

Es wird angestrebt, dass sich das Land entsprechend der Förderzusagen 2017, 2018 (weiterer Stadionausbau) auch an den entstehenden Mehrkosten (Kontamination, Kampfmittel) in Höhe von 900.000 EUR zu Zweidrittel beteiligt. Über eine Zuwendung von 600.000 EUR werden Gespräche geführt.

 

Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit über den weiteren Baufortschritt, die Zeit- und Kostenentwicklung berichten.

 

 

In Vertretung

 

 

 

G e r w i n  S t ö c k e n

Stadtrat

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 13, 2018 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen