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Geschäftliche Mitteilung - 0792/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Situation in Pflegeeinrichtungen darstellen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Soziale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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Sep 27, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Nov 15, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Die Ratsversammlung hat die Verwaltung in der Sitzung vom 15.02.3018 beauftragt, die Pflegesituation in Kiel darzustellen (Drs. 0103/2018):
„Die Verwaltung hat den umfangreichen Bericht zur Unterstützung und Pflege für ältere Menschen in Kiel vorgelegt. Nach der Präsentation und der sich daraus ergebener Diskussion im letzten Sozialausschuss ergibt sich folgender Antrag für die Ratsversammlung:
Die Verwaltung wird gebeten, in einer Geschäftlichen Mitteilung darzulegen, wie sich die aktuelle Situation in den Kieler Pflegeheimen darstellt. Dabei sollen
a) alle Pflegeheime in Kiel erfasst,
b) die aktuelle Belegungssituation dargestellt,
c) die personelle Situation (Fachkraftschlüssel) untersucht,
d) die Ausbildungssituation der Pflegekräfte in Kiel untersucht,
e) eine Einschätzung zur Qualität der Pflege gegeben
f) sowie die Einbindung der Pflegeeinrichtungen in das soziale Umfeld (Nachbarschaft) eingeschätzt werden.
Zu den Ziffern b) und c) sollen auch die Einschätzungen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der Heimaufsicht eingeholt werden.
Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der Kurzzeitpflege sowohl für die Unterstützung bei kurzfristigen Pflegebedarfen als auch bei der Wiedereingliederung in das bisherige Wohnumfeld z.B. nach Krankenhausaufenthalten gelegt werden.
Ferner ist in der GM darzustellen, welche Möglichkeiten die Landeshauptstadt Kiel nach dem Pflegestärkungsgesetz hat auf die Entwicklung der Pflege Einfluss zu nehmen.“
Die Verwaltung beantwortet diese Fragen wie folgt:
Zu a und b) Kieler Pflegeheime und Belegungssituation
In Kiel wird rund ein Drittel aller Menschen mit Pflegebedarf in stationären Einrichtungen versorgt. In der Landeshauptstadt Kiel gibt es insgesamt 28 stationäre Pflegeinrichtungen von 10 verschiedenen Trägern. Sie sind in der Anlage 1 abgebildet. Aus der Übersicht ergeben sich neben den Platzzahlen der Dauerpflege (DP) und der Kurzzeitpflege (KZP) ebenfalls die Ausbildungsplatzzahlen der Pflegefachkräfte (PFK) und der Altenpflegelferinnen und Altenpflegehelfer (APH) pro Einrichtung.
Die Platzzahlen sind im Bereich der stationären Pflege seit Jahren leicht rückläufig. Trotzdem ist nach wie vor eine Überkapazität an freien Plätzen festzustellen. Die rückläufigen Platzzahlen betreffen ausschließlich die Dauerpflegeplätze; hier stehen 157 Plätze weniger zur Verfügung als noch vor drei Jahren. Im Bereich der Kurzzeitpflege hingegen ist ein Kapazitätszuwachs um 75 Betten festzustellen. Inwieweit die gemeldeten Plätze in der Kurzzeitpflege tatsächlich verfügbar sind, kann nicht abschließend beurteilt werden, da Kurzzeitpflegeplätze häufig nur dann zur Verfügung gestellt und gemeldet werden, wenn der Platz nicht durch eine Dauerbewohnerin oder einen Dauerbewohner genutzt wird.
Die Entwicklungstendenzen im Bereich der vollstationären Versorgung sind aus folgenden Gründen positiv zu bewerten:
In Kiel ist seit Jahren ein Überangebot an vollstationären Plätzen feststellbar. Die Anpassung der freien Plätze an den Bedarf wird seit längerer Zeit in den Pflege- und Infrastrukturplanungen 2011 und 2016/17 empfohlen. Dieser Überhang scheint derzeit abzuschmelzen. Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten, vollstationären Versorgung und zur Vermeidung eines Versorgungsengpasses ist die Entwicklung selbstverständlich weiterhin im Blick zu behalten und gegebenenfalls sind gegensteuernde Maßnahmen, beispielsweise durch den Ausbau von ambulanten oder teilstationären Angeboten, zu ergreifen.
Der derzeit festzustellende Zuwachs an Kurzzeitpflegeplätzen ist ebenfalls positiv zu bewerten, denn Kurzzeitpflege ist ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung. Zum einen leistet sie, als temporäres Entlastungsangebot für pflegende Angehörige, einen Beitrag zur Stärkung der familialen Pflege. Zum anderen kann die Rückkehr von Menschen, die nur vorübergehend einer vollstationären Pflege bedürfen, in die eigene Wohnung und das gewohnte Wohnumfeld durch Kurzzeitpflege, erleichtert werden. Insbesondere nach Krankenhausaufenthalten kann ein medizinisch-pflegerischer Versorgungsbedarf, der beispielsweise auch durch die verkürzten Liegezeiten entsteht, über die Kurzzeitpflege abgedeckt werden. Zudem können seit 2017 auch Personen ohne festgestellte Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegekassen, bei Bedarf Kurzzeitpflege als Krankenhausnachsorge in Anspruch nehmen (§ 39c SGB V).
Um die Rückkehr in die eigene Wohnung zu ermöglichen und eine Wiederaufnahme in das Krankenhaus zu vermeiden ist eine bedarfsgerechte Versorgung, idealerweise in Form von solitärer Kurzzeitpflege, notwendig. Die solitäre Kurzzeitpflege verbindet intensive medizinische Behandlungspflege mit aktivierenden, therapeutischen, gesundheitsförderlichen und präventiven sowie mit rehabilitativ-pflegerischen Maßnahmen und kooperiert mit den unterschiedlichen Leistungserbringern. Aus diesem Grunde wird die Einrichtung einer solitären Kurzzeitpflegeeinrichtung in Kiel seit Jahren empfohlen. Leider ist es, trotz vielfältiger Bemühungen, bislang nicht gelungen, eine solche Kurzzeitpflegeeinrichtung in Kiel zu etablieren, da die Leistungen der Pflegekassen für Einrichtungsträger zumeist nicht kostendeckend sind.
Im Jahr 2017 wurde durch die Heimaufsicht eine Belegungsquote aller Pflegeeinrichtungen von durchschnittlich 85% festgestellt. In einigen Einrichtungen betrug die Auslastungsquote nur 50 bis 70%, in anderen Einrichtungen bis zu 95% oder sogar 100%. Für das Jahr 2018 wird eine Belegungsquote von ca.97% angenommen. Genauere Angaben zur Auslastungsquote können erst vorgenommen werden, wenn aktuelle Zahlen zur Pflegebedürftigkeit in Kiel vom Statistikamt Nord vorliegen. Dies wird Anfang 2019 der Fall sein.
Zur Belegungssituation der Kieler Pflegeeinrichtungen wurde ebenfalls der MDK Nord um eine Einschätzung gebeten. Nach Auskunft des MDK Nord kann von dort keine Stellungnahme zur Belegungssituation vorgenommen werden, da keine Auswertungen oder Informationen dazu vorliegen. Die Belegungssituation aller Einrichtungen sei nicht Teil der Begutachtungspraxis des MDK Nord und könne somit nicht erhoben werden.
Zu c und e) Personelle Situation / Pflegequalität / Heimaufsicht / MDK
Im vollstationären Pflegebereich sind 1.558 Personen in unterschiedlichen Aufgabenbereichen beschäftigt. Der größte Teil der Beschäftigten ist in der Pflege eingesetzt, gefolgt von den Beschäftigten der Hauswirtschaft, der Betreuung, der Haustechnik und sonstigen Aufgaben. Der Anteil der Pflegetätigkeiten an den Gesamtaufgaben ist in den vergangenen Jahren um 11% gesunken und beträgt derzeit 65%. Gestiegen sind die Tätigkeiten im Bereich der Betreuung und der Hauswirtschaft.
Der Fachkräftemangel hat auch Kiel erreicht. Dies ist an der abnehmenden Zahl der Fachkräfte in der Pflege und an dem Verhältnis der offenen Stellen zur Nachfrage nach Beschäftigung wahrzunehmen. Die Zahl der beschäftigten Pflegefachkräfte hat um 17% abgenommen. Gleichzeitig ist der Anteil der beschäftigten Helferinnen- und Helfer um 14% gestiegen. Ebenso ist die Zahl der Beschäftigten ohne Berufsabschluss um 19% gewachsen.
Die Zahl der gemeldeten offenen Stellen übersteigt die Zahl der arbeitssuchenden Fachkräfte. Bereits im Januar 2016 wurden, nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit, 29 sozialversicherungspflichtige freie Arbeitsstellen für Fachkräfte gemeldet. Ihnen gegenüber standen zehn arbeitssuchende Fachkräfte. Ein weiterer Trend ist der Abbau von Vollzeitarbeitsverhältnissen um 8% und die Zunahme von Teilzeitstellen.
Die personelle Situation wird in Bezug auf den vorgehaltenen Fachkraftschlüssel auch von der Heimaufsicht im Zusammenhang mit der Regelprüfung der jeweils geprüften Einrichtung erfasst. Darüber hinaus wird die Personalausstattung anlassbezogen, z.B. nach Beschwerden, erfasst.
Die Feststellungen der Heimaufsicht beziehen sich ausschließlich auf den Tag der Prüfung und auf den Zeitraum von Dezember 2017 bis Juli 2018. In dem benannten Zeitraum wurde in 39% der Einrichtungen eine Unterschreitung der geforderten Fachkraftausstattung von 50% festgestellt, obwohl bereits auf Zeitarbeitskräfte zurückgegriffen wurde. Im Allgemeinen liegt die Fachkraftquote in diesen Fällen bei 42% bis 40%. Im Jahr 2018 wurde die niedrigste Fachkraftquote in einer Einrichtung mit ca. 18 % festgestellt. In den übrigen Pflegeeinrichtungen lag die Fachkraftquote bei 50% bis 56%. Ein geringer Teil der Pflegeeinrichtungen konnte über 60% Pflegefachkräfte nachweisen. Ferner wurden im o.g. Zeitraum in 43% der Einrichtungen nicht ausreichend Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte für die Versorgung der Bewohner/innen vorgehalten. Auch in diesem Zusammenhang brachte der Einsatz von Zeitarbeit keine langfristige Entlastung.
Insgesamt betrug der Zeitarbeitsanteil bezogen auf alle Einrichtungen bei den Pflegefachkräften im Zeitraum Dezember 2017 bis Juli 2018 nach Feststellung der Heimaufsicht zwischen 7 und 10%. Der Anteil von Zeitarbeit im Bereich der Pflegehilfskräfte war deutlich geringer.
Etwa die Hälfte der Kieler Pflegeeinrichtungen setzte von Dezember 2017 bis Juli 2018 keine Zeitarbeit ein. Vorhandene Personalengpässe konnten durch Maßnahmen, wie die temporäre Erhöhung von Stellenanteilen, ausgeglichen werden.
Auswirkungen der personellen Situation auf die Pflegequalität
Insgesamt kommt es in den stationären Pflegeeinrichtungen durch den zunehmenden Fachkräftemangel sowie den notwendigen Einsatz von Zeitarbeitskräften immer mehr zu Qualitätsverlusten. Das führt zu zahlreicheren Beschwerden, die immer häufiger auf ernst zu nehmende Pflegemängel hinweisen. Weiterhin ist nach Feststellungen der Heimaufsicht eine abnehmende Fachlichkeit bei Pflege- und Leitungskräften festzustellen.
Zeitarbeit ist trotz des gewonnenen Personals für die Bewohner/innen belastend, weil eine Bezugspflege nicht mehr gegeben ist. Die Bezugspflege ist ein Pflegesystem, in der eine ganzheitliche und individuelle Pflege eines Pflegebedürftigen oder Patienten durch eine Bezugspflegekraft und ihre stellvertretenden Pflegekräfte durchgeführt wird. Die Bezugspflege ist gerade für Menschen mit kognitiven Einschränkungen wichtig.
Zur personellen Situation der Kieler Pflegeeinrichtungen und deren Auswirkungen wurde ebenfalls der MDK Nord um eine Einschätzung gebeten. Nach Auskunft des MDK Nord kann von dort keine Stellungnahme zu dem Thema vorgenommen werden, da keine Auswertungen oder Informationen dazu vorliegen. Die personelle Ausstattung aller Einrichtungen und deren Auswirkung auf die Pflegequalität sei nicht Teil der Begutachtungspraxis des MDK Nord und könne somit nicht erhoben werden.
Zu d) Ausbildungssituation der Pflegefachkräfte in Kiel
In allen 28 Kieler Pflegeeinrichtungen sind insgesamt 113 Ausbildungsplätze für Pflegefachkräfte und 20 Ausbildungsplätze für Altenpflegehelfer/innen (s. Anlage 1) vorhanden.
Aktuell ist die Ausbildung der Pflegefachkräfte noch aufgeteilt in Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Kindergesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen sowie Altenpfleger/innen. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und schließt mit einer staatlich anerkannten Abschlussprüfung an einer Pflegefachschule ab. Während der Ausbildung wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Diese Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag der Ausbildungsstätte.
Das Land Schleswig Holstein finanziert den schulischen Anteil der Ausbildung mit 350€ pro Ausbildungsplatz und Monat, so dass für die Auszubildenden keine Schulkosten mehr anfallen. Künftig soll der schulische Anteil mit einer Summe in Höhe von 450€ pro Schülerin und Schüler finanziert werden.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Ausbildungsvergütung nach dem Landestarif „TVA-Land-Pflege“ zu zahlen ist; die jeweiligen Ausbildungsbetriebe können den Landestarif bis zu 20% unterschreiten, was fast von allen Einrichtungen umgesetzt wird.
Folgende Vergütungssätze sind nach „TVA-Land-Pflege“ während Pflegefachkraftausbildung für das Jahr 2018 vorgegeben:
Landestarif | 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
| 1.060,40 € | 1.126,70 € | 1.233,00 € |
20% Unterschreitung | 848,56 € | 901,36 € | 986,40 € |
Zur Ausbildungssituation ist auch die Betrachtung der Ausbildungsabbrüche bedeutsam. Die regionale Ausbildungsbetreuung der Landeshauptstadt Kiel, die sowohl den Arbeitgeber als auch den Auszubildenden bei Ausbildungsabbruch auf Nachfrage betreut und berät, hat aktuell keine Ausbildungsabbrüche in der Pflege zu verzeichnen.
Die verschiedenen Einrichtungsträger wurden nach Ausbildungsabbrüchen seit 2016 um Auskunft gebeten. Leider sind nur von 3 Trägern mit insgesamt 4 Einrichtungen Rückmeldungen eingegangen. Danach hat es in den 4 Einrichtungen insgesamt 4 Ausbildungsabbrüche von insgesamt 17 Ausbildungsplätzen gegeben. Das ist für die Kieler Situation insgesamt nicht sehr aussagekräftig.
Ab 01.01.2020 findet durch die Reform des Pflegeberufsgesetzes eine generalistische Ausbildung statt. Damit wird die Ausbildung in der Pflege einheitlich und endet mit dem Berufsabschluss "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann". Sie ermöglicht, nach der Ausbildung in allen Versorgungsbereichen zu arbeiten, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege.
Wer sich zu Beginn der Ausbildung für die Alten- oder Kinderkrankenpflege entschieden hat, kann sich nach diesen zwei Jahren nochmal neu entscheiden. Die Auszubildenden können ab dem dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen oder zwischen Kinderkranken- oder Altenpflege wählen. Voraussetzung für die neue Ausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder eine zehnjährige allgemeine Schulbildung. Hauptschulabsolventen können die Ausbildung absolvieren, wenn sie über weitere Qualifikationen verfügen.
In der Landeshauptstadt Kiel gibt es im Rahmen der Schulsozialarbeit berufsorientierende Projekte an der Goethe Gemeinschaftsschule und der Herrman-Löns-Schule, mit denen die sowohl die soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler verbessert werden, als auch die Attraktivität der Ausbildung in der Pflege gesteigert werden soll. In diese Projekte sind freie Träger eingebunden und erhalten Fördermittel zur Umsetzung der Projekte.
Zu f) Einbindung der Pflegeinrichtungen in das soziale Umfeld
Der „Rahmenvertrag zur vollstationären Versorgung gemäß § 75 des Landes Schleswig–Holstein“ verpflichtet die Pflegeeinrichtungen, im Rahmen der sozialen Betreuung darauf hinzuwirken, dass Bewohnerinnen und Bewohner am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Dies betrifft neben dem Bereich innerhalb der Einrichtung auch ausdrücklich den Bereich außerhalb der Einrichtung, also das soziale Umfeld. Inwieweit und durch welche Maßnahmen die Pflegeeinrichtungen dieser Aufgabe nachkommen, kann derzeit nicht seriös beurteilt werden, da keine Daten hierzu erhoben werden. Im Rahmen der offenen Arbeit für Seniorinnen und Senioren der Leitstelle „Älter werden“ im Amt für Soziale Dienst der Landeshauptstadt Kiel werden die stationären Pflegeeinrichtungen als Akteure und Multiplikatoren im Sozialraum gesehen und in Vernetzungsprozesse einbezogen. Weiterhin werden die Räumlichkeiten der Pflegeeinrichtungen auch als Veranstaltungsräume im Sozialraum genutzt.
Möglichkeiten der Landeshauptstadt Kiel nach dem Pflegestärkungsgesetz Einfluss auf die Entwicklung der Pflege zu nehmen
Forderungen nach mehr Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten der Kommunen in der Pflege werden schon seit Jahren geltend gemacht. Modellprojekte und internationale Vergleiche belegen, dass eine starke Kommune, die in den Bereichen der Planung und Steuerung Einfluss nimmt und ein Case- und Caremanagement betreibt, die Entwicklung der Versorgungsqualität und der ambulanten Pflege positiv beeinflussen kann.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verdeutlichte bereits im Jahr 2010 die Notwendigkeit, den Kommunen bei der Gestaltung der örtlichen Angebotsstruktur mehr Steuerungsmöglichkeiten einzuräumen. Auch der siebte Altenbericht der Bundesregierung „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ empfiehlt die Stärkung der Kommunen im Sorge- und Pflegebereich.
Dem entspricht die Gesetzgebung mit dem „Dritten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung“ (PSG III) zumindest teilweise und erweitert den Handlungsspielraum der Kommunen im Bereich der Beratung. In den Bereichen der Planung, Steuerung und Leistung hat die Kommune jedoch nach wie vor keine bzw. kaum Kompetenzen.
Die Einflussmöglichkeiten der Landeshauptstadt Kiel auf die Entwicklung der Pflege sind somit weiterhin sehr begrenzt und berühren den stationären Pflegebereich kaum, denn alle stationären Pflegeeinrichtungen befinden sich in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft.
Nach dem Pflegestärkungsgesetz III könnte die Landeshauptstadt Kiel als eigene Beratungsstelle die Pflegeberatung und Pflegeberatungsbesuche durch eigenes Personal vornehmen. Zudem hat sie das Recht, die Errichtung weiterer Pflegestützpunkte zu verlangen und könnte die Teilnahme am „Modellvorhaben zur kommunalen Beratung von Menschen mit Pflegebedarf und ihren Angehören“ (§ 123 SGB XI) beantragen und „Modellkommune Pflege“ werden. In einer fünfjährigen Projektlaufzeitphase haben die sogenannten „Modellkommunen Pflege“ die Möglichkeit, innovative Beratungsansätze zu erproben und die Beratungsangebote zur Pflege, Altenhilfe und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen.
Im Rahmen des Modellvorhabens übernimmt die Modellkommune die Beratungsaufgaben der Pflegekassen durch eigene Beratungsstellen und trägt auch die Verantwortung hierfür. Ein Ausbau der Vernetzung von Beratungsstrukturen und die Förderung der sozialräumlichen Ausrichtung der Beratungsangebote entsprechen der Zielsetzung der Infrastruktur- und Pflegebedarfsplanung der Landeshauptstadt Kiel.
Trotzdem erscheint eine Bewerbung der Landeshauptstadt Kiel für das Modellprojekt, aus Sicht der Verwaltung, zum jetzigen Kenntnisstand als nicht ratsam. Zum einen sind die landesrechtlichen Regelungen noch nicht abschließend erarbeitet. Zudem besteht das Risiko, dass höhere Aufwendungen im Zusammenhang mit einer steigenden Nachfrage nach Beratungsleistungen zu Lasten der Landeshauptstadt Kiel gehen könnten, da vorgesehen ist, die Erstattungen für Personal- und Sachkosten im Pflegestützpunkt zu deckeln, und nicht einer wachsenden Nachfrage anzupassen. Zusätzliche Mittel wären dann von den Kommunen aufzubringen. Denn für die Refinanzierung der Leistungen durch die Pflegekassen wurde eine Obergrenze festgelegt (§ 123 Absatz 5 SGB XI), die sich auf die bisherigen Ausgaben, die bei den Pflegekassen für die Erfüllung der übertragenen Ausgaben anfielen, bezieht. Dies ist fatal, da wir bereits jetzt eine erheblich ansteigende Beratungsnachfrage im Pflegestützpunkt feststellen. Desweiteren ist auch zu konstatieren, dass ein gewisser Fachkräftemangel auch die Stellenbesetzung in der Landeshauptstadt Kiel betrifft: Auf diverse Stellenausschreibungen in der Hilfe zur Pflege fanden sich zu wenige bis keine Bewerber/innen.
Zur ambulanten Versorgung
Die Darstellung der Situation im Bereich der ambulanten Pflege erfolgt anhand den Pflegestatistiken des Statistikamtes Nord aus den Jahren 2013 und 2015 sowie den Quartalszahlen der AOK Nordwest aus dem Jahr 2018.
Im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Weiterentwicklung sozialraumorientierter und wohnortnaher Versorgungskonzepte sind ambulante Pflegedienste ein bedeutsamer Faktor. Neben den pflegenden Angehörigen, die nach wie vor den überwiegenden Teil der Pflegeaufgaben übernehmen, kann ambulante Pflege entscheidend zum Verbleib in der gewohnten Umgebung und im eigenen Zuhause beitragen.
In Kiel erbringen derzeit 45 Pflegedienste, 30 in privater und 15 in gemeinnütziger Trägerschaft, ambulante Pflegeleistungen. In den vergangenen drei Jahren sind acht Pflegedienste hinzugekommen. 1.423 Menschen nehmen ambulante Pflegeleistungen in Anspruch. Das Ziel, auch bei hohem Pflegebedarf zu Hause bleiben zu können, wird in Kiel noch zu selten erreicht. Nur jeder fünfte Mensch mit einem hohen Pflegebedarf wird Zuhause gepflegt.
Die Versorgung durch ambulante Pflegedienste stößt dann an ihre Grenzen, wenn der Verbleib im gewohnten Zuhause und der Erhalt von Autonomie und Selbstbestimmung eine flexible und häufig auch nicht planbare Versorgung erforderlich machen. Überwiegend sind dies Beaufsichtigungs- und Betreuungsaufgaben, die sich über den gesamten Tag oder auch die Nacht erstrecken. Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte, die 24 Stunden vor Ort sind, schließen diese Versorgungslücke teilweise. Die genaue Zahl der Personen, die diese Form der Dienstleistung in Kiel erbringt, ist nicht bekannt. Laut eigener Internetrecherchen gibt es derzeit zwei Vermittlungsagenturen für 24 Stunden Pflege und Seniorenbetreuung in Kiel. Wie viele Vermittlungen und wie viele Beschäftigte es gibt ist nicht bekannt.
Die Zahl der Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Derzeit sind 1.615 Personen in den ambulanten Pflegediensten, überwiegend in Teilzeitverhältnissen beschäftigt. Die am stärksten vertretene Berufsgruppe sind die Altenpflegerinnen sowie die Gesundheits- und Krankenpflegerinnen.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
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