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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0828/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Der Bauausschuss wird mit dieser GM darüber informiert, dass das Landesamt für Denkmalpflege die Grünanlagen Krusenkoppel mit Lindenrondell am sternbrooker Weg und den Diederichsenpark am Niemannsweg am 24.08.2018 in die Denkmalliste eingetragen hat (siehe anliegende Pläne).

 

Der Diederichsenpark wurde 1865  als Villenpark angelegt. Er stellt ein historisches Zeugnis des ehemaligen Baumschulgebietes zwischen Düsternbrooker Gehölz und Düvelsbeker Gelz dar, das die westliche Kieler Förde einst ursprünglich prägte und mit seiner Umgestaltung zum Park eine städtebauliche integrale Grünanlage des Düsternbrooker Villengebietes bildet.

 

Die Krusenkoppel, seit 1903 öffentliche Grünanlage, ist ein hochgelegenes Wiesengelände, das in Hängen zur Förde hin abfällt. Die als „12 Apostel“ benannten Linden stehen im Rondell am Düsternbrooker Weg. Der Krusenkoppel kommt eine geschichtliche und städtebauliche Bedeutung als letzte unbebaute Koppelfläche zu, deren Vielzahl einst Brunswik und Düsternbrook kulturlandschaftlich prägte.  

 

Das Landesamt für Denkmalpflege ist für die Bewertung von Objekten in Schleswig-Holstein zuständig. Die infolge der Änderung des Denkmalschutzgesetzes Schleswig-Holstein seit 2015 laufende Revisionsphase der ehemals einfachen Kulturdenkmale ist noch nicht abgeschlossen. Seit Januar 2015 ist die Zahl der eingetragenen Kulturdenkmale von 622 auf 1525 Kulturdenkmale gestiegen. Von den 1105 ehemals einfachen Kulturdenkmalen im Januar 2015 sind noch 518 Objekte durch das Landesamt für Denkmalpflege zu bewerten. Die Zahl der Denkmale in Kiel hat sich in den letzten dreieinhalb Jahren mehr als verdoppelt.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 1, 2018 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen