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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0860/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Widmungsverfügung (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1.

Widmung Grünstreifen Exerzierplatz

 

Die Straße Exerzierplatz zwischen dem Platz Exerzierplatz und dem Parkplatz hinter der Sparkassenarena gilt als gewidmet und wurde zum 01.01.2018 zur Kreisstraße aufgestuft. Zwischen Straße und Parkplatz liegt ein bislang nicht gewidmeter Grünstreifen. Um die baurechtliche Erschließung des geplanten Neubaus auf dem Parkplatz zu sichern, muss dieser Grünstreifen nun gewidmet werden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme soll hier teilweise der Gehweg verlaufen.

 

Da das Eigentum am Grünstreifen erst nach Herstellung der Fläche an die Landeshauptstadt Kiel überging, ist ein förmliches Widmungsverfahren durchzuführen. Eine Anwachsung durch Eigentumsübergang sieht das Straßen- und Wegegesetz nicht vor.

 

Nach Stellungnahme des Rechtsamtes reicht es für die Erteilung der Baugenehmigung aus, wenn das Widmungsverfahren eingeleitet und somit unmissverständlich klargestellt ist, dass die Widmung beabsichtigt ist.

 

Gem. § 6 Abs. 1 StrWG ist die Landeshauptstadt Kiel als Straßenbaulastträger für die Widmung von Kreisstraßen zuständig. Der Gehweg soll als Bestandteil der Kreisstraße gewidmet werden.

 

Die Ortsbeiräte Mitte und Schreventeich/Hasseldieksdamm haben in den Sitzungen am 17.04.2018 bzw. 26.04.2018 keine Bedenken geäert.

 

 

Zu 2.

Widmung Teilstück Heikendorfer Weg Höhe Haus-Nr. 40

 

Der Heikendorfer Weg gilt als gewidmet gem. § 57 Abs. 3 StrWG, d. h. er war bereits vor Inkrafttreten des StrWG 1962 öffentliche Verkehrsfläche und ist rechtlich einer förmlich gewidmeten Straße gleichgestellt. Er ist als Gemeindestraße eingestuft. Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Fläche wurde angekauft und ausgebaut. Da hier nicht ermittelt werden kann, ob der Ausbau vor oder nach Ankauf der Fläche durchgeführt wurde, ist aus Gründen der Rechtssicherheit ein förmliches Widmungsverfahren durchzuführen. Eine Anwachsung durch Eigentumsübergang sieht das Straßen- und Wegegesetz nicht vor.

 

Die Fläche wird als Bestandtteil der Gemeindestraße Heikendorfer Weg gewidmet.

 

Der Orstbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf hat am 06.09.2018 Kenntnis genommen.

 

 

Zu 3.

Zufahrt und Gehweg Strandstraße

 

Die Zufahrt von der öffentlichen Strandstraße zur privaten Strandstraße (Erschließung Häuser Nr. 7 15 b) wurde fertiggestellt. Eine Anwachsung zur als Gemeindestraße gewidmeten Strandstraße ist nicht möglich, da hier eine andere Verkehrsbedeutung vorliegt. Das im Lageplan gekennzeichnete Teilstück soll daher zur sonstigen öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c StrWG gewidmet werden, um die Erschließung der Anlieger über die Privatstraße zu gewährleisten.

 

Der Ortsbeirat Holtenau hat in der Sitzung am 08.05.2018 keine Bedenken geäert.

 

Ebenfalls fertiggestellt wurde der Gehweg entlang der Strandstraße. Der Großteil des Gehweges konnte als Bestandteil der gewidmeten Strandstre kraft Gesetzes gewidmet werden (Anwachsung). Da ein Teilstück des Gehweges jedoch erst nach Fertigstellung in das Eigentum der Landeshauptstadt Kiel überging und das Straßen- und Wegegesetz eine Anwachsung durch Eigentumsübergang nicht vorsieht, muss dieses Teilstück förmlich zum Bestandteil der Gemeindestraße Strandstraße gewidmet werden.

 

Da nur ein kleines Teilstück des Gehweges betroffen ist, wurde auf Beteiligung des Ortsbeirates

verzichtet.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 1, 2018 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 15, 2018 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen