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Antrag der Verwaltung - 0872/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Hochbrücke Levensau / Eckernförder Straße (K 27) - Kreuzungsvereinbarung mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Nov 1, 2018
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Antrag
Antrag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die anliegende Kreuzungsvereinbarung zum Um- und Ausbau der Eckernförder Straße im Bereich der Hochbrücke Levensau mit der Wasserstraßen-und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zu unterzeichnen, die notwendigen Planungen für den Umbau der Rampen der Eckernförder Straße außerhalb des direkten Kreuzungsbereiches von Wasserstraße und Kreisstraße zu beauftragen und die Kreuzungsbaumaßnahme durchführen zu lassen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Im Zuge der Verbreiterung des Nord-Ostsee-Kanals ist auch eine Änderung der Kreuzungsanlage „1. Levensauer Hochbrücke“ im Zuge der Kreisstraße 27 notwendig. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) beabsichtigt, die vorhandene Brücke durch einen Neubau mit größerer Stützweite zu ersetzen. Zur Realisierung des Brückenneubaus müssen die Rampenbereiche angepasst werden. Die Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt, für die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Eckernförder Straße im Bereich der Zufahrtsrampen zur Levensauer Hochbrücke den vorhandenen Geh- und Radweg zu verbreitern. Zur Realisierung dieser beiden Absichten soll eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen werden.
Vereinbarungsgemäß liegt die Durchführung der Baumaßnahme bei der WSV. Sie erteilt die Aufträge im eigenen Namen und hat dafür einzustehen, dass die zur Durchführung der Maßnahme bereitgestellten Mittel zweckentsprechend und wirtschaftlich verwendet werden.
Gemäß der den gesetzlichen Vorgaben folgenden Kostenregelung hat die Landeshauptstadt Kiel 30,06 % der Kosten für die Maßnahmen an den Rampenanlagen zu tragen. Da die Durchführung der Baumaßnahme sinnvollerweise im Rahmen der Gesamtmaßnahme durch die WSV erfolgen wird, ist die Landeshauptstadt Kiel gemäß der einschlägigen Verwaltungsvorschriften verpflichtet, Verwaltungskosten für Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung, Bauabrechnung, Vertragsabwicklung usw. in Höhe von 10 % der tatsächlich anfallenden Baukosten des o. g. Anteils der Landeshauptstadt Kiel zu tragen.
Nach der derzeitigen Kostenschätzung werden die Bau- und die an die WSV zu leistenden Verwaltungskosten für die Landeshauptstadt zusammen etwa 1 Mio. EUR betragen.
Nach der derzeitigen Planung ist mit einer Realisierung des Anteils der Landeshauptstadt Kiel ab 2024 zu rechnen. Die Verwaltung wird die Kosten in der Haushaltsplanung berücksichtigen.
Eine Vorstellung der Ausbauplanung im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Kiel wird rechtzeitig und zu gegebener Zeit im Ortsbeirat Suchsdorf erfolgen.
Der Ortsbeirat Suchsdorf erhält eine Kopie dieser Beschlussvorlage.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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