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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0877/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Das in Drs. 0490/2016 beschlossene Vergabeverfahren wird in einigen Punkten geändert:

Änderungen (entfallen: durchgestrichen, neu: kursiv).

 

2. aus Drs 0490/2016

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Ortsbeiräte, Stadtteilinitiativen, gemeinnützige Einrichtungen und Vereine sowie in begründeten Einzelfällen Wohnungsgesellschaften und -unternehmen gemeinsam mit Ortsbeiräten, Stadtteilinitiativen, gemeinnützigen Einrichtungen und Vereinen.

 

3. aus Drs 0490/2016

Die Vorstellung der förderungsfähigen Projekte durch die Antragstellenden in den zuständigen Ortsbeiräten ist obligatorisch.

Die jeweilig zuständigen Ortsbeiräte werden nnen eine Empfehlung zu den Projektanträgen abgeben, die feststellt, dass das Projekt im Bereich des jeweiligen Ortsbeirates willkommen wäre. Die von den Ortsbeiräten empfohlenen Projekte werden der Jury zur Auswahl vorgelegt. Ortsbeiratsbezirkübergreifende oder nicht ortsbeiratsgebundene Antge werden der Jury direkt vorgelegt.

 

4. aus Drs 0490/2016

Die jeweiligen zuständigen Fachämter erhalten die Projektanträge parallel, um die Gelegenheit für eine fachliche Stellungnahme für die Jury zu erhalten.

 

Die jeweiligen zuständigen Fachämter erhalten die Projektanträge, die von der Jury empfohlen wurden, um auf Nachfrage zeitnah eine fachliche Stellungnahme für die Jury oder die ausgewählten Antragsteller abgeben zu können. Die finanziellen Mittel werden vorbehaltlich der Genehmigungsfähigkeit durch die zuständigen Fachämter vergeben.

 

6. aus Drs 0490/2016

Über die zu fördernden Projekte entscheidet der Innen- und Umweltausschuss nach Vorberatung durch. Dem Bauausschuss, dem Innen- und Umweltausschuss, und dem Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit werden die Vorschläge der Jury zur Kenntnis gegeben.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu. 2.: Viele gute Ideen und organisatorische Kraft wurde in den ersten Vergabeverfahren von Einzelpersonen eingebracht, die sich bislang zusätzlich noch Kooperationspartner suchen müssen. Die Verwaltung empfiehlt Einzelpersonen als Antragsberechtigte zuzulassen.

 

Zu 3.: Bei den vorgeschlagenen Änderungen handelt es sich um Präzisierungen, die Unklarheiten in den Ortsbeiräten vermeiden sollen.

 

Zu 4.: Es hat sich als unnötig erwiesen, dass die Fachämter die sehr zahlreichen Anträge, die gestellt werden erhalten. Sinnvoller ist es, den Ämtern, die deutlich geringere Anzahl an Anträgen, die letztlich von der Jury ausgewählt wird, zur Verfügung zu stellen.

 

 

Zu 6.: Das bisherige Verfahren zur Vergabe der Mittel des Fonds „Gemeinsam Kiel gestalten“ hat sich für ein jährlich durchzuführendes Verfahren als deutlich zu langwierig erwiesen. Insbesondere der Beschlussgang mit Vorberatung in zwei Ausschüssen kostet sehr viel Zeit

 

 

 

 

 

 

 

 

Renate Treutel

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 15, 2018 - Ratsversammlung - zurückgezogen