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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0897/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Der als Anlage beigefügten Satzung zur Regelung des Marktverkehrs auf dem von der Landeshauptstadt Kiel veranstalteten Weihnachtsmarkt einschließlich Gebührenerhebung (Weihnachtsmarktsatzung) wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Das Konzept für den neu aufgestellten städtischen Weihnachtsmarkt sieht so wie bisher vor, den Markt nicht nur mit einem vielfältigen gastronomischen Angebot, sondern auch mit möglichst vielen Sachartikelständen attraktiv zu halten. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass mit Gastronomieständen auf dem Weihnachtsmarkt erheblich höhere Gewinne erzielt werden können als beim Handel mit Sachartikel oder Kunsthandwerk.

 

Private Veranstalter/innen berücksichtigen dies, indem sie zur Steuerung der Branchenanteile bei der Weiterverpachtung der ihnen per Sonderbenutzungserlaubnis zur Verfügung gestellten Gesamtfläche üblicherweise eine starke Differenzierung der zivilrechtlich vereinbarten Teilnahmeentgelte vornehmen.

 

r die Teilnahme am städtischen Weihnachtsmarkt hingegen ist bislang eine einheitliche Gebühr nach der Gebührensatzung über die Sondernutzung in Höhe von 2 pro Quadratmeter und Tag (Innenstadttarif) zu zahlen. Eine Differenzierung erfolgt bislang ausschließlich über unterschiedlich hohe Beiträge zu einer gesondert erhobenen Umlage zur Deckung der Veranstaltungskosten.

Die Regeln für die Teilnahme wurden bislang vertraglich vereinbart.

 

Dies soll sich durch die neue Weihnachtsmarktsatzung ab 2019 ändern.

 

Darüber hinaus ist vorgesehen, die Gebühr für die städtische Veranstaltung nicht mehr als Sondernutzungsgebühr, sondern gemäß  § 6 Abs. 8 Kommunalabgabengesetz als Marktgebühr zu erheben und r die verschiedenen Branchen neu zu kalkulieren. Damit soll erreicht werden, dass die bisher zusätzlich zur Sondernutzungsgebühr erhobene Umlage künftig entfallen kann.

 

r die Kunsthandwerker/innen und Sachartikelhändler/innen ergibt sich daraus eine Kostensenkung von 24,3 %. Für die Teilnehmer/innen mit Gastronomieständen ergeben sich Erhöhungen von durchschnittlich 2,7 %. Die Tarifstruktur wurde mit dem Weihnachtsmarktbeirat abgestimmt.

 

Bei einem Kostenvergleich alt/ neu für typische Stände ergibt sich folgendes Bild:

 

Typische Weihnachtsmarktstände

bisherige Gebühr einschließlich Umlage

neue Gebühr
(Umlage entfällt)

Großer Punschausschank

14.506,00 €

14.572,40 €

Imbissstand mittlerer Größe

mit Alkoholausschank

5.162,00 €

5.286,80 €

Imbiss mittlerer Größe

ohne Alkoholausschank

3.970,00 €

4.079,20 €

Kleine Bäckerei mit Alkoholausschank

1.880,00 €

1.982,80 €

Großer Zuckerwarenstand

3.190,00 €

3.291,40 €

Kleiner Sachartikelstand

670,00 €

511,00 €

Kinderkarussell

870,00 €

857,20 €

 

Die jetzt vorgesehenen Gebührentarife decken, wie nach § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz vorgesehen, alle städtischen Kosten der Veranstaltung.

 

Hinzu kommen r die Standbetreiber/innen wie  bisher schon Standmieten, die an die Firma „Markt Macher“ zu zahlen sind bzw. Kosten für die eigenen Individualbauten.

 

Die Gebühren sind so kalkuliert, dass die Veranstaltung fortlaufend weiterentwickelt und attraktiv gehalten werden kann. Sie ermöglichen Investitionen in eine moderne Ausstattung und angemessene Vermarktung. Sie decken insbesondere auch die Kosten für den Personalaufwand, der bei der Organisation eines modernen Weihnachtsmarktes entsteht.

In Vertretung

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

 

Anlage

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Beschlüsse

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Nov 6, 2018 - Innen- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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Nov 13, 2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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Nov 15, 2018 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen