Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0897/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Weihnachtsmarktsatzung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 6, 2018
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 13, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 15, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Das Konzept für den neu aufgestellten städtischen Weihnachtsmarkt sieht so wie bisher vor, den Markt nicht nur mit einem vielfältigen gastronomischen Angebot, sondern auch mit möglichst vielen Sachartikelständen attraktiv zu halten. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass mit Gastronomieständen auf dem Weihnachtsmarkt erheblich höhere Gewinne erzielt werden können als beim Handel mit Sachartikel oder Kunsthandwerk.
Private Veranstalter/innen berücksichtigen dies, indem sie zur Steuerung der Branchenanteile bei der Weiterverpachtung der ihnen per Sonderbenutzungserlaubnis zur Verfügung gestellten Gesamtfläche üblicherweise eine starke Differenzierung der zivilrechtlich vereinbarten Teilnahmeentgelte vornehmen.
Für die Teilnahme am städtischen Weihnachtsmarkt hingegen ist bislang eine einheitliche Gebühr nach der Gebührensatzung über die Sondernutzung in Höhe von 2 € pro Quadratmeter und Tag (Innenstadttarif) zu zahlen. Eine Differenzierung erfolgt bislang ausschließlich über unterschiedlich hohe Beiträge zu einer gesondert erhobenen Umlage zur Deckung der Veranstaltungskosten.
Die Regeln für die Teilnahme wurden bislang vertraglich vereinbart.
Dies soll sich durch die neue Weihnachtsmarktsatzung ab 2019 ändern.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Gebühr für die städtische Veranstaltung nicht mehr als Sondernutzungsgebühr, sondern gemäß § 6 Abs. 8 Kommunalabgabengesetz als Marktgebühr zu erheben und für die verschiedenen Branchen neu zu kalkulieren. Damit soll erreicht werden, dass die bisher zusätzlich zur Sondernutzungsgebühr erhobene Umlage künftig entfallen kann.
Für die Kunsthandwerker/innen und Sachartikelhändler/innen ergibt sich daraus eine Kostensenkung von 24,3 %. Für die Teilnehmer/innen mit Gastronomieständen ergeben sich Erhöhungen von durchschnittlich 2,7 %. Die Tarifstruktur wurde mit dem Weihnachtsmarktbeirat abgestimmt.
Bei einem Kostenvergleich alt/ neu für typische Stände ergibt sich folgendes Bild:
Typische Weihnachtsmarktstände | bisherige Gebühr einschließlich Umlage | neue Gebühr |
Großer Punschausschank | 14.506,00 € | 14.572,40 € |
Imbissstand mittlerer Größe mit Alkoholausschank | 5.162,00 € | 5.286,80 € |
Imbiss mittlerer Größe ohne Alkoholausschank | 3.970,00 € | 4.079,20 € |
Kleine Bäckerei mit Alkoholausschank | 1.880,00 € | 1.982,80 € |
Großer Zuckerwarenstand | 3.190,00 € | 3.291,40 € |
Kleiner Sachartikelstand | 670,00 € | 511,00 € |
Kinderkarussell | 870,00 € | 857,20 € |
Die jetzt vorgesehenen Gebührentarife decken, wie nach § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz vorgesehen, alle städtischen Kosten der Veranstaltung.
Hinzu kommen für die Standbetreiber/innen – wie bisher schon – Standmieten, die an die Firma „Markt Macher“ zu zahlen sind bzw. Kosten für die eigenen Individualbauten.
Die Gebühren sind so kalkuliert, dass die Veranstaltung fortlaufend weiterentwickelt und attraktiv gehalten werden kann. Sie ermöglichen Investitionen in eine moderne Ausstattung und angemessene Vermarktung. Sie decken insbesondere auch die Kosten für den Personalaufwand, der bei der Organisation eines modernen Weihnachtsmarktes entsteht.
In Vertretung
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlage
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,4 kB
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