Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0901/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

In der Vergangenheit sind von den Ortsbeiräten regelmäßig Beschlussanträge in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gestellt worden, obwohl Weisungsangelegenheiten im Rahmen der StVO allein durch die Verwaltung nach den inhaltlichen Vorgaben der geltenden Gesetze zu entscheiden sind.

 

Aus diesem Grund beabsichtigt die Verwaltung, die Ortsbeiräte mit dem folgenden Text über die rechtlichen Hintergründe und Zusammenhänge sowie das zukünftige Angebot eines regelmäßigen Sprechtages für Ortsbeiratsvorsitzende zu informieren.

 

Sehr geehrte Vorsitzende der Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Kiel,

 

nachdem nun mittlerweile die konstituierenden Sitzungen der neuen Ortsbeiräte stattgefunden haben, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um Ihnen für Ihre Arbeit in den nächsten Jahren ein Thema zu erläutern, dass in der Vergangenheit gelegentlich zu Unstimmigkeiten zwischen Verwaltung und Ortsbeiräten geführt hat.

 

Die Straßenverkehrsbehörde im Bürger- und Ordnungsamt sieht sich regelmäßig mit Beschlussanträgen aus den Ortsbeiräten konfrontiert, in denen direkt oder über den Innen- und Umweltausschuss bzw. den Bauausschuss verkehrsregelnde Maßnahmen nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gefordert werden. Da die Bearbeitung bzw. Beantwortung von Beschlussanträgen für die Verwaltung besonders zeit- und arbeitsintensiv ist und besonderes Konfliktpotential birgt, habe ich die Verkehrsbehörde gebeten, einen besonderen Sprechtag für Ortsbeiräte einzurichten, in dem die verkehrsrechtlichen Anliegen der Ortsbeiräte vorgetragen und Lösungen gesucht werden können.

 

Bei den Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörde handelt es sich um ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der sogenannten Weisungsangelegenheiten. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass es sich um Rechtsgebiete handelt, die vom zuständigen Gesetzgeber in Form von Bundes- oder Landesgesetzen geregelt sind.

 

Im Gegensatz zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten entscheidet hier allein die Verwaltung nach den inhaltlichen Vorgaben der geltenden Gesetze und unterliegt dabei ggf. Weisungen der Fachaufsicht führenden Ministerien. Die städtischen Selbstverwaltungsgremien (Ortsbeiräte, Ausschüsse und die Ratsversammlung) können also in Weisungsangelegenheiten keine Entscheidungen treffen.

 

 

 

Im Straßenverkehrsrecht stellen alle Entscheidungen über Verkehrszeichen (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Haltverbote, Gefahrzeichen), Markierungen (auch Radfahr- und Schutzstreifen sowie „Zebrastreifen“) und Ampelanlagen Weisungsangelegenheiten im Rahmen der StVO dar und unterliegen daher nicht der Beschlussfassung durch die Selbstverwaltungsgremien.

 

Die Straßenverkehrsbehörde bleibt selbstverständlich auch in Zukunft Ihr Ansprechpartner in diesen Fragen. Neben der bewährten Möglichkeit, Verkehrsangelegenheiten über die Sitzungsprotokolle darzustellen, wird die Straßenverkehrsbehörde ab dem kommenden Jahr pro Quartal einen Sprechtag für die Vorsitzenden der Ortsbeiräte anbieten. Dies soll Ihnen die Gelegenheit geben, bestimmte Themen im direkten Gespräch abzustimmen; aber auch, um sich über allgemeine Fragen zu Regelungen der StVO, die in Ihren Sitzungen regelmäßig auftauchen, zu informieren.

 

Die Straßenverkehrsbehörde wird Ihnen im Januar die Termine über das Büro des Stadtpräsidenten mitteilen.

 

Ich bitte Sie, zukünftig in den speziellen Themen des Straßenverkehrsrechts die Sprechtage der Straßenverkehrsbehörde zu nutzen, um die Anliegen vor Ort gemeinsam zu erörtern und Konflikte bereits im Vorfeld auszuräumen. Auf Beschlussanträge bitte ich zu verzichten. Gern stehe ich als derzeit zuständiger Stadtrat auch für Erörterungen zur Verfügung.“

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Nov 6, 2018 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen